Replay Werbung auf blue TV ab 4. Oktober 2022

Fratzafro52
Level 1
421 von 468

Art. 181 Nötigung

Nötigung

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Gaeilgeoir
Super User
422 von 468

@Fratzafro52 Was möchten Sie uns damit sagen, dass Replay Werbung eine Nötigung ist? 

Agus fágaimid siúd mar atá sé.
Agus fágaimid siúd mar atá sé.
roku73
Super User
423 von 468

@Fratzafro52 Gratulation zu deinem ersten Beitrag hier, sehr aufschlussreich 😉

Fratzafro52
Level 1
424 von 468

Wenn ich plötzlich mehr bezahlen soll als bisher, und ich nicht mehr Leistung erhalte als vorher, dann ist dies Nötigung. 

Glotzologe
Level 6
425 von 468

@Fratzafro52  schrieb:

Wenn ich plötzlich mehr bezahlen soll als bisher, und ich nicht mehr Leistung erhalte als vorher, dann ist dies Nötigung. 


Schreib dies der Goldbach Media, die das mit der Replay Werbung den Anschein nach ausgetüftelt haben.

 

Glotzologe

Herby
Super User
426 von 468

Sorry, aber ich zitiere mich mal selbst...

 


@Herby  schrieb:

Und was sich Einige hier nicht bewusst sein wollen…

 

Eine solche Diskussion finden oder kann es nur hier in der Schweiz geben zu diesem Thema.

 

Die anderen Länder rundum kenne dies ja gar nicht.

 

Ergo…?

 

Weitere Kommentar enthalt ich mir mal…

 

 


 

Nachtrag:

Zur Ergänzung. Wir reden hier nur von Replay…

#userID63 und Jüre aka Herby 😉
#userID63 und Jüre aka Herby ;-)
Gaeilgeoir
Super User
427 von 468

@Fratzafro52 Da Nötigung eine Straftat ist,  können Sie  die Anbieter ja verklagen. Wenn Sie einen guten Anwalt haben, wird er Ihnen nebst dem, dass dies keine Nötigung ist, auch erklären können, was eine falsche Anschuldigung ist und welche Konsequenzen das haben kann. Ansonsten möchte ich dem Beitrag von @Herby nichts mehr hinzufügen.

Agus fágaimid siúd mar atá sé.
Agus fágaimid siúd mar atá sé.
Editiert
roku73
Super User
428 von 468

@Fratzafro52  schrieb:

Wenn ich plötzlich mehr bezahlen soll als bisher, und ich nicht mehr Leistung erhalte als vorher, dann ist dies Nötigung. 


Falsch, du musst gar nichts.

Vielfach kannst du noch heute spulen wie früher, da anscheinend wenig dieser Replay Werbung verkauft wird.

Mehr Leistung bekommst du aber mit dem Abo.  Werbung im Replay werden zum Beispiel automatisch übersprungen, dank den Markern die auf diesen Sendern gesetzt werden, das viel genauer als auf den anderen Sendern. Nicht viel mehr Leistung, aber immerhin 😉

Fillithau54
Level 3
429 von 468

@roku73  schrieb:

@Fratzafro52  schrieb:

Wenn ich plötzlich mehr bezahlen soll als bisher, und ich nicht mehr Leistung erhalte als vorher, dann ist dies Nötigung. 


Falsch, du musst gar nichts.

Vielfach kannst du noch heute spulen wie früher, da anscheinend wenig dieser Replay Werbung verkauft wird.

Mehr Leistung bekommst du aber mit dem Abo.  Werbung im Replay werden zum Beispiel automatisch übersprungen, dank den Markern die auf diesen Sendern gesetzt werden, das viel genauer als auf den anderen Sendern. Nicht viel mehr Leistung, aber immerhin 😉

 


Wenn die Merker gut gesetzt sind ist es perfekt. Ein paar Sekunden der Werbung gehen meiner Meinung nach auch noch, aber dass zu früh gesprungen wird ist ein echtes Ärgernis.

 

Ich hoffe ja Swisscom interveniert da noch (Swisscom überweist da ja Geld für die Funktion), da speziell bei VOX der Marker vor der Werbung oft zu früh gesetzt wird und man einige Sekunden der Sendung verpasst.

 

z.B. beim 'das perfekte Diner' schon öfter beobachtet 

hed
Level 7
Level 7
430 von 468

@Fillithau54 

 

Soviel ich weiss, werden die Marker von den TV-Sendern gesetzt.

Fillithau54
Level 3
431 von 468

@hed  schrieb:

@Fillithau54 

 

Soviel ich weiss, werden die Marker von den TV-Sendern gesetzt.


Ja schon klar, aber Swisscom überweist Geld für das setzen der Marker. Wenn die Sender ihre Leistung nicht erbringen, sollte Swisscom auch nichts/weniger überweisen.

Robot
Level 4
432 von 468

Ich vermute, dass die Sender gar nicht so ein grosses Interesse am (korrekten) Setzen der Marker haben. 

smoskito
Level 5
433 von 468

Bei ProSieben ist mir aufgefallen, dass ab und zu die Sendung um 20:17Uhr anfängt, anstatt um 20:15Uhr. Also zwei Minuten mehr Werbung, aber ich rede von LiveTV.

PascalK91
Level 3
434 von 468

@Fratzafro52 

Wie schon mehrfach erwähnt sollten Sie einen Anwalt vermeiden. Mit der Zustimmung der AGB's haben Sie sich ja bereit erklärt diese zu Akzeptieren. Unter Anderem befolgt Swisscom (sowie auch sämtliche anderen Telekommunikationsanbieter der Schweiz) die Regelung des Replay welches von der Branchenvereinigung sowie der SRG über den Nationalrat entschieden wurde. Sie sehen, es ist auf Bundesebene und liegt nicht rein an Swisscom.

 

Zwangswerbung beim Replay-TV - Stiftung für Konsumentenschutz

 

Auszug aus den AGB's der Swisscom:

Swisscom AGB, Garantie, Rechtliches & mehr | Swisscom


15. Änderungen
Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen
Swisscom behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die Besonderen Bedingungen
und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Swisscom dem
Kunden in geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) bekannt. Erhöht
Swisscom Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder
ändert Swisscom eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des
Kunden, informiert Swisscom rechtzeitig im Voraus und der Kunde kann die betroffene
Dienstleistung (z.B. bei Optionen nur diese, nicht aber die zugrundeliegende Leistung) bis
zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig
kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge
Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von
Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und
berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt Swisscom die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor
der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.


Änderungen der AGB
Swisscom behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Swisscom informiert die Kunden in
geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) vorgängig über Änderungen der
AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, informiert Swisscom rechtzeitig im
Voraus und der Kunde kann bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den
Vertrag mit Swisscom ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies,
akzeptiert er die Änderungen und zwar für alle unter diese AGB fallenden Dienstleistungen,
welche der Kunde bei Swisscom bezieht.

Ich bin Swisscom Mitarbeiter, schreibe hier jedoch als private Person. Meine Einträge sind persönliche Aussagen und nicht zwingend der offiziellen Meinung von Swisscom entsprechend 😉
Ich bin Swisscom Mitarbeiter, schreibe hier jedoch als private Person. Meine Einträge sind persönliche Aussagen und nicht zwingend der offiziellen Meinung von Swisscom entsprechend ;)
Fratzafro52
Level 1
435 von 468

Wissen Sie, ich weiss schon, dass das ganze auf Bundesebene abläuft. Trotzdem ist es Nötigung. Schon nur solche AGB der Anbieter sind Nötigung. Wenn du nichts sagst bist du einverstanden. Und sonnst musst da halt kündigen. Aber eben, es ist ja alles freiwillig. Ist es bei der Mafia auch. Wenn es dir nicht passt, musst du ja nichts bezahlen. Musst dann einfach mit den Konsequenzen rechnen. Aber diese nimmst du ja freiwillig in Kauf. Ich denke so gross ist der Unterschied von Bundesebene und Mafia nicht mehr.

POGO 1104
Super User
436 von 468

@Fratzafro52 

 

Nur zur Info - ist übrigens bei allen anderen Anbietern (Sunrise, Salt, usw.) genau gleich so mit der Replay Werbung und derer Zusatzgebüren...

keep on rockin'
keep on rockin'
hed
Level 7
Level 7
437 von 468

@Fratzafro52 

 

Unter Nötigung versteht man allgemein:

 

"Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht."

 

Ich sehe da keinerlei Zusammenhang mit den Anpassungen, die Swisscom vorgenommen hat.

Fratzafro52
Level 1
438 von 468

Ist mir eigentlich Wurst. Es gibt immer verschiedene Meinungen. Ich akzeptiere die anderen und schliesse meine Kommentare.

Allen eine gute werbereiche Zeit.🤣

Robot
Level 4
439 von 468

Die ganze Aktion ist ein Schuss in den Ofen: Die Marker werden zum Teil nicht oder nur ungenau gesetzt und Goldbach kann nicht genügend Werbung verkaufen. Es wurde viel versprochen und wenig eingehalten. Andere wiederum verstehen die Situation nicht und ärgern sich über die Swisscom. Es schaut so aus, dass sehr viele unzufrieden sind mit dem Status Quo. Aber es ist immer noch besser als im umliegenden Ausland. 

roku73
Super User
440 von 468

@Robot  schrieb:

Die ganze Aktion ist ein Schuss in den Ofen: Die Marker werden zum Teil nicht oder nur ungenau gesetzt und Goldbach kann nicht genügend Werbung verkaufen. Es wurde viel versprochen und wenig eingehalten. Andere wiederum verstehen die Situation nicht und ärgern sich über die Swisscom. Es schaut so aus, dass sehr viele unzufrieden sind mit dem Status Quo. Aber es ist immer noch besser als im umliegenden Ausland. 


Sie ärgern sich über Swisscom und erwägen sogar einen Wechsel zu einem anderen Anbieter, ohne zu "schnallen" dass anderso genau dasselbe Problem vorhanden ist. Nur schon desshalb sollten Swisscom und Co. vermehrt dahinter sein, dass die Marken genauer oder überhaupt gesetzt werden. Schliesslich verlangt man Geld von Swisscom und Swisscom wiederum von den Replay Comfort Kunden.

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