Hallo @NotNormal Zerstörung von fremden Eigentum ist nie die Lösung und sollte nie ein Rat sein den man gibt. Auch wenn es als Witz gemeint ist. 😉 So ganz Nebenbei: Wenn der Verursacher unbekannt ist, macht Swisscom sehr wohl Anzeige gegen Unbekannt. Um den Rest kümmert sich dann die Polizei. Art. 239 Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen 1. Wer vorsätzlich den Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanstalt, namentlich den Eisenbahn-, Post-, Telegrafen- oder Telefonbetrieb hindert, stört oder gefährdet, wer vorsätzlich den Betrieb einer zur allgemeinen Versorgung mit Wasser, Licht, Kraft oder Wärme dienenden Anstalt oder Anlage hindert, stört oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Somit lieber Pfoten weg und den korrekten Weg nehmen:)
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