Keine Internetmöglichkeiten aufgrund WEKO

Lori-77
Super User
21 von 36

Hallo @Thuyetzed69 

 

Was heist jahrelang über Glasfaser. 1 bis 2 Jahre oder viel länger....

 

Wenn es dazummal P2P gebaut worden ist und ihr beim Umbau nichs am Bep nichts geändert worden ist, sollte es immer noch P2P sein.

Eine aktive Oto is

 

Und du hättest bei einer Bestellung beim ISP die Oto Nummer angeben müssen und die hätte. Dann alle Infos gehabt.

 

 

Wer hat bei dir die Oto gebaut Swisscom oder ein Stadtwerk usw.

 

Gruss Lorenz 

Thuyetzed69
Level 3
22 von 36

Hallo @Lori-77 

 

Danke für deine Antwort.

 

Ich weiss nicht genau wie lange wir schon Glafaser hatten. Hätte jetzt 4-5 Jahre geschätzt.

Beim Umbau wurde daran nichts geändert. Ich glaube Swissom hat die Oto gebaut, bin mir aber auch hier nicht sicher.

 

Ich verstehe erhlich gesagt mit meinem begrenzten technischen Verständnis auch nicht worauf du hinauswillst?

 

Grüsse

 

 

foobar
Level 4
23 von 36

Könnte es eine Kooperation gewesen sein? Quickline auf P2P und Swisscom mit P2MP?

millernet
Level 3
24 von 36

Willkommen im Club. Ich warte auch schon seit 2 Jahren darauf, dass meine OTO-Dose endlich aktiviert wird. Zum Glück habe ich noch Klingeldraht, Koaxialkabel und sogar 5G als "Backup". Was ich allerdings nicht gewusst habe, dass Swisscom einmal aktivierte Anschlüsse nach Vertragsende resp. Anbieterwechsel einfach sperrt. Dieses Vorgehen würde ich als "dreist" bezeichnen. Offenbar bist du nach den Vorsorglichen Massnahmen (Dezember 2020) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (September 2021) noch durch die Lücke gefallen. Grundsätzlich hätte Swisscom dir dort schon die Glasfaser "abstellen" müssen. Aber alles reine Spekulation. 

Roger G.
Swisscom
25 von 36

@millernet Ja ist schon sehr spekulativ 😁

 

Fakt ist, dass der P2MP Anschluss damals als Einzelgeschäft gebaut wurde und noch vor der Verfügung aufgeschaltet werden konnte. Dann kündigte man die Swisscom-Services und Quickline hat die Services auf der Kupferleitung bereitgestellt. Logisch, denn der Glasfaser-Anschluss ist wegen P2MP wegen der Verfügung für die Vermarktung gesperrt. Also niemand kann den Anschluss neu aufschalten. Von dem Moment an, wo die Services gecancelled wurden, war der Anschluss für alles weitere gesperrt.

 

Man muss ehrlich sagen, dass ein Kunde, der sich nicht um diese WEKO Geschichten gekümmert hat - weil es nicht nötig war - nicht wissen kann, dass der FTTH Anschluss nicht vermarktbar und neu "schaltbar" ist. Jeder ISP sieht die Verfügbarkeit und die ist nur Kupfer. QL hat entsprechend das Abo auch auf Kupfer aktiviert. Warum man Online bei ihnen ein 10gbps Abo wählen kann ist aber nicht sauber.

 

QL hat keinen Booster, daher müsste der Kunde dafür wieder zu Swisscom wechseln. Ich meine aber, dass die Leitung mehr als 40mbps von der Zentrale hergeben wird. Ist natürlich deutlich weniger als bisher ... und es wird laaange (Jahre...) dauern, bis die Gemeinde mit P2P FTTH erschlossen wird. Aber es gibt keinerlei andere Möglichkeiten 🙄

Bitte keine Likes vergeben. Als Swisscom Mitarbeiter versuche ich zu helfen - und Probleme zu erkennen.
Roger G.
Swisscom (Schweiz) AG
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Dosc
Level 2
26 von 36

Kommen wir wieder an den Punkt, wo wir die Weko motivieren müssen, die P2MP Anschlüsse mit einer Übergangsfrist freizugeben…


Dosc

Roger G.
Swisscom
27 von 36

@Dosc  schrieb:

Kommen wir wieder an den Punkt, wo wir die Weko motivieren müssen, die P2MP Anschlüsse mit einer Übergangsfrist freizugeben…


Dosc


Sicher, wäre das optimal. Aber ein ISP will das nicht, obwohl die ihre Services in der Zeit ja auch schon auf BBCS-F schalten könnten.

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millernet
Level 3
28 von 36

@Roger G.  schrieb:

@Dosc  schrieb:

Kommen wir wieder an den Punkt, wo wir die Weko motivieren müssen, die P2MP Anschlüsse mit einer Übergangsfrist freizugeben…


Dosc


Sicher, wäre das optimal. Aber ein ISP will das nicht, obwohl die ihre Services in der Zeit ja auch schon auf BBCS-F schalten könnten.


Die berühmten "Partiklularinteressen" des Herrn Fredy K. aus W. 😂 Einerseits verstehe ich seine Interessen und jene von Init7, aber irgendwo muss die Kirche im Dorf bleiben und ein Kompromiss gefunden werden. Soweit ich informiert bin, wäre er auch gerne zu solchen Kompromissen bereit, wurde aber nie zu irgendwelchen Gesprächen mit der WEKO oder Swisscom geladen.  Das Verfahren ist jetzt in den Händen der WEKO, ohne grosse Einflussmöglichkeiten für Fredy K. 

Werner
Super User
29 von 36

Die technische Seite ist das eine, die juristische Frage, welche man aber zusätzlich noch abklären könnte:

 

Wurde der Kunde bei seiner Kündigung der Services vom Anbieter nicht auch explizit darauf aufmerksam gemacht, dass damit gleichzeitig auch die technische Verwendbarkeit seines bereits bestehenden Glasfaseranschluss mit dahinfallen wird, könnte sich der Kunde gestützt auf das Vorliegen eines Grundlagenirrtums auf der Basis von OR Art. 24 darauf berufen, dass seine Kündigung damit nichtig ist, und deshalb der ursprüngliche Zustand seines Servicevertrages wieder hergestellt werden muss.

 

Würde der wirklich sehr unglückliche Kündigungsvorgang mich selbst betreffen, würde ich in jedem Fall mal versuchen mit der Rechtsabteilung der Swisscom über eine mögliche Ungültigkeitserklärung der Kündigung zu verhandeln.

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
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Editiert
Roger G.
Swisscom
30 von 36

@Werner Solche Aussnahmen sehen unsere Prozesse nicht vor um keinen negativen Eindruck bei der WEKO zu bewirken. Dies könnte uns sonst so ausgelegt werden, dass wir durch manuelles Eingreifen die Verfügung umgehen könnten. Darum sind bei allen gesperrten Anschlüsse keinerlei Prozesse zulässig. Wird alles sofort unterdrückt !

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Roger G.
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Thuyetzed69
Level 3
31 von 36

Für die die es intressiert, hier die Antwort der WEKO:

 

"Wir beziehen uns auf Ihre Anfrage im Zusammenhang mit der Untersuchung Netzbaustrategie Swisscom und danken Ihnen für Ihr Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb.

 

In Anwendung des Kartellgesetzes (KG) untersucht die Wettbewerbskommission (WEKO) aktuell, inwiefern Swisscom durch die Verweigerung des Netzzugangs in Gebieten, welche sie alleine mit Glasfaser (FTTH) ausbaut, allenfalls ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und sich somit kartellrechtswidrig verhält. Durch die Verhaltensweise von Swisscom können Wettbewerber in ihrer Angebotsgestaltung behindert werden. Zudem kann die freie Wahl des Anbieters sowie die Angebotsvielfalt eingeschränkt werden. Da die Netzbaustrategie geeignet ist, die Wettbewerbsverhältnisse über Jahre hinaus zu beeinflussen, droht eine dauerhafte Behinderung des wirksamen Wettbewerbs (vgl. Pressemitteilung und Presserohstoff der WEKO vom 17. Dezember 2020).

 

Die WEKO hat mit Verfügung vom 14. Dezember 2020 gegen Swisscom vorsorgliche Massnahmen erlassen, welche Swisscom untersagen, ihr Glasfasernetz in einer Weise aufzubauen, die Dritten einen Layer 1-Zugang ab den Anschlusszentralen von Swisscom verunmöglicht. Mit Urteil vom 2. November 2022 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Swisscom abgewiesen und die vorsorglichen Massnahmen der WEKO bestätigt (vgl. Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 29. November 2022). Die WEKO ist bestrebt, das Verfahren so schnell wie möglich zu Ende zu führen.

 

Die von der WEKO erlassenen vorsorglichen Massnahmen waren notwendig, um auf dem neu errichteten Glasfasernetz den wirksamen Wettbewerb zu sichern. Zudem wäre es Swisscom bereits heute möglich Ihnen den Glasfaseranschluss weiter zur Verfügung zu stellen, wenn Swisscom die Vorgaben der vorsorglichen Massnahmen umsetzt bzw. umgesetzt hätte. Swisscom hat zudem öffentlich mitgeteilt, im Netzausbau neue Anschlüsse wieder grösstenteils in der Punkt-zu-Punkt Netzarchitektur auszuführen und bereits bestehende P2MP-Anschlüsse teilweise in P2P umzubauen (vgl. Medienmitteilung von Swisscom vom 27. Oktober 2022). Bei dieser Ausbauweise des FTTH-Netzes ist ein Layer 1-Zugang ab den Anschlusszentralen von Swisscom grundsätzlich möglich. Wir bitten Sie daher mit Swisscom nach einer für Sie gangbaren Lösung zu suchen."

 

Dosc
Level 2
32 von 36

Du hast eine Antwort von der Weko erhalten? 😳

 

 Ich habe auf meine Anfrage nie was gehört.

 

 Ich lese daraus, dass alle Kunden die jetzt warten müssen, für den gewählten P2MP Weg der Swisscom ‚ bezahlen‘.

 

 Das mag Sinn machen, dort wo ein Feeder Nachzug einfach möglich ist.

 Für die Orte, wo es aufwändigen Tiefbau benötigt, könnte die Weko doch P2MP befristet freigeben…?

 

 Dosc

Thuyetzed69
Level 3
33 von 36

@Dosc: Kannst du mir erklähren, was ein Feeder Nachzug ist? Und wie ich herausfinden kann, ob dies bei uns möglich ist?

dawust
Level 3
34 von 36

@Roger G.  schrieb:

@Dosc  schrieb:

Kommen wir wieder an den Punkt, wo wir die Weko motivieren müssen, die P2MP Anschlüsse mit einer Übergangsfrist freizugeben…


Dosc


Sicher, wäre das optimal. Aber ein ISP will das nicht, obwohl die ihre Services in der Zeit ja auch schon auf BBCS-F schalten könnten.



So wenig ich Fredy Künzler auch mag, aber er sagt, dass er genau diesen Vorschlag eingebracht hat/unterstützt und die Swisscom dagegen war:
https://twitter.com/kuenzler/status/1702773564208751098

Editiert
Dosc
Level 2
35 von 36
QL hat keinen Booster, daher müsste der Kunde dafür wieder zu Swisscom wechseln. Ich meine aber, dass die Leitung mehr als 40mbps von der Zentrale hergeben wird. Ist natürlich deutlich weniger als bisher ... und es wird laaange (Jahre...) dauern, bis die Gemeinde mit P2P FTTH erschlossen wird. Aber es gibt keinerlei andere Möglichkeiten 🙄

 

Kannst du mir erklähren, was ein Feeder Nachzug ist? Und wie ich herausfinden kann, ob dies bei uns möglich ist?

Der Feeder Nachzug ist nötig, damit genügend Fasern von der Zentrale bis in die Wohnungen gelegt werden können.

 Roger hat deine Frage bezüglich dem Zeitpunkt bereits beantwortet.

 Er weiss wie der Ausbau in den besprochenen Gemeinden möglich ist oder eben nicht.

foobar
Level 4
36 von 36

@Dosc  schrieb:

 

 Für die Orte, wo es aufwändigen Tiefbau benötigt, könnte die Weko doch P2MP befristet freigeben…?

 


Swisscom ist gegen die Verfügung vor Bundesgericht gezogen und das Bundesgericht hat sie bestätigt. Ein gerichtliches Urteil kann man nun wohl nicht einfach so wieder aufheben.

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