2 Wochen Rückgabefrist gibts AFAIK nur für bei Swisscom gekaufte Geräte. Mir wäre es neu, dass man auch Dienstleistungen innerhalb der ersten 2 Wochen kündigen könnte. Gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen ist eine Kündigung "unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Monatsende, erstmals aber auf Ende der Mindestbezugs- bzw. auf Ende der Verlängerungsdauer möglich." Zusätzlich steht in den Besonderen Bedingungen Internet: "Die Mindestbezugsdauer für den Internetdienst beträgt 12 Monate,"
Ich bin kein Jurist, aber ich denke nicht dass man Blue Internet (oder auch die Dienstleistungen von Mitbewerbern) einfach mal so antesten kann. Macht irgendwie auch für einen selber nicht so Sinn, da man doch einigen Aufwand betreiben muss um den Anschluss in Betrieb zu nehmen.
Was für Bedenken hast du denn, was "nicht gut sein" könnte? Die effektive Geschwindigkeit an deinem Standort - übrigens nicht das einzige Qualitätsmerkmal eines Internetanschlusses - kannst du wie von @WalterB empfohlen im Voraus ansehen. Diese wird in den allermeisten Fällen auch geliefert. In den seltenen Fällen wo dies nicht erreicht wird, wird Swisscom die Ursache für dich beheben. Solange kein klarer Fehler deinerseits oder der Installation deines Hauses/deiner Wohnung vorliegt ist dies kostenlos.
have you tried turning it off and on again?