Hallo Roger,
vielen Dank für deine Erklärung!
Dann verstehe ich das richtig, dass es garkeinen "übersetzer" in unserem Haus gibt, sondern das Kupfer "direkt" von der Strasse kommt. Die Glasfaser ist halt da, aber ungenutzt aufgrund der "Coax-Notbremse".
Dann kann ich ja lange nach dem "Übersetzer" suchen 🙂
Also.. super! Vielen Dank und ich werde der Dinge harren, die da kommen.
Mal einen Blick in die Zukunft:
Es müssten schon rund 3 XGS-PON-Leitungen sein oder halt ne 30GBIT-Anbindung, da noch zwei Gebäude geplant sind (ohne Garantie, Stand Nov 2019) und wir dann sicher rund 80 Teilnehmer sind... Oder ihr macht wirklich 1 XGS-PON-Glas pro Gebäude und dann im "lokalen" Technikraum je einen optischen Splitter, der dann in die Wohnungen verteilt.
Es bleibt spannend!
Beste Grüsse
Sascha
So sehen die Verschiedenen Installationen aus, siehe Bild unten.
FTTH-Bau: nicht meine Baustelle 🙂 Ich kann daher nicht sagen, welches Modell angewendet wird.
Und Reserve-Fasern hat es immer, da es nicht quasi ein "1-Faser-Kabel" bis ins Haus gibt.
Danke Walter, aber ich denke, das müsste mal überarbeitet werden. Mal sehen, wen ich dazu einspannen kann.
vielen Dank für die Grafik, die ich natürlich kenne.
In unserem Fall ist es eher eine Mischung aus FTTC und (derzeit) FTTB, wobei FTTB ungenutzt herumliegt und später zu FTTH ergänzt werden soll.
Mir war nur die ganze Zeit nicht bewusst, dass das Kupfer auch von der Strasse kommt sondern ich, bis heute Morgen fest der Meinung war, da ja Glas ins Haus kommt, es irgendwo einen Übersetzer geben muss.
Ich war also 3 Jahre von einer nicht vorhandenen Sachlage ausgegangen 🤐 😬
@Roger G. hat nun aber die Lage richtig dargestellt und daher bestätigt sich auch seine Aussage, dass da bis auf das Glas, nichts weiteres von der Swisscom (und auch von sonst niemanden) verbaut ist.
Das beruhigt mich aber auch andererseits, denn dann muss auch nicht irgendwas rausgerissen werden sondern der FTTH-Ausbau kann paralell zum Kupfer stattfinden, optische Splitter sind nicht sooooo gross und das Ganze sollte ziemlich sauber über die Bühne gehen, keine Unterbrüche für die Nutzer etc.
(Und hey, Glasfaser-Einziehilfen sind übrigens in Form von Coax-Kabeln vorhanden....hehehe...)
Beste Grüsse
Sascha
@Roger G. schrieb:
Danke Walter, aber ich denke, das müsste mal überarbeitet werden.
Es gibt schon ein aktuelleres Bild:
Wenn wir hier schon in einer schönen Fragerunde zum Thema Glasfaserausbau sind, würde mich Folgendes interessieren: Im beschaulichen Wauwil gibt es eine Überbauung mit 4 Mehrfamilienhäuser (Rütihubel 2, 4, 6 & 8 in 6242 Wauwil). Jetzt wurde vor 2 Wochen Rütihubel 2 & 4 mit Glasfaser ausgebaut, jedoch nicht 6 & 8. Die Häuser Rütihubel 6 & 8 stammen aus einer früheren Bauetappe (2014) und haben einen eigenen VDSL2-uCAN, Rütihubel 2 & 4 sind aus der 2. Etappe und wurden 2016 ebenfalls mit einem VDSL2-uCAN erschlossen. Das Equipment befindet sich im Aussen-Veloraum. Jetzt die Frage:
Die Frage rührt aus rein privatem Interesse. 😎
@Tux0ne schrieb:WettbewerbskommissionDer Schutz des Wettbewerbs ist die wichtigste ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft. Sie wird in der Schweiz in erster Linie über das Instrumentarium des Kartellgesetzes und des Binnenmarktgesetzes erfüllt. Die Anwendung dieser Gesetze obliegt der Wettbewerbskommission, einer unabhängigen Bundesbehörde, und ihrem Sekretariat. Die Aufgaben der Wettbewerbskommission sind die Bekämpfung von schädlichen Kartellen, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, die Durchführung der Fusionskontrolle sowie die Verhinderung staatlicher Beschränkungen des Wettbewerbs und des interkantonalen Wirtschaftsverkehrs.
Das ist die offizielle Beschreibung der Weko. Wenn man hier landet dann hat man mutmasslich gegen Gesetze verstossen. Wenn man hier landet und verurteilt wird, werden die Bussen schnell mal hoch.
Ich weiss nicht ob man die Weko also Plauschbuben nennen kann.
Der Netzbau ist ein Politikum wo ich mich nicht schon wieder darüber auslassen will. Klar ist das es nicht nur schwarz und weiss gibt und daher auch Gründe für Swisscom sprechen.
Aber in einer Welt wo die Swisscom Kundenorientiert handeln würde, hätte sie sich auch ab 2014 um Kooperationen mit EVU‘s bemüht. Hat sie aber nicht. Also haben nun viele keinen Glasfaseranschluss. Das hätte man anders lösen können…
Das nun Swisscom den Bau stoppt und nicht wenigstens In-house weiterarbeitet ist ihre Entscheidung.
Ob du nun seit 2014 wartest und nun halt noch einige Monate länger bis was gehen könnte, finde ich wichtig. Eine Entscheidung muss her, weil eine P2MP Installation über viele Jahre den Markt verunstalten kann.
Mir persönlich kann es eigentlich absolut egal sein. Ich habe meine beleuchtete EVU Faser. Und die läuft excellent.
Aber sozial gesehen und für die Allgemeinheit besser fände ich ein positiver Entscheid der Weko für P2P.
Es ist schade das ihr nun Geisel der Swisscom seid, aber eine Entscheidung wird ja demnächst mal erwartet. Endgültig oder falls positiv dann doch bis zur letzten Instanz halt noch nicht. So kann man als Unternehmen natürlich auch wirtschaften. Für mich nicht sehr kundenfreundlich… Das Geld und die Energie könnte man für besseres einsetzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorsorglichen Massnahmen der Weko bestätigt. So wie ich verstehe sogar noch die verschärft indem die Farbentbündelung ebenfalls als behindernd angesehen wird.
https://doc-0o-a4-docs.googleusercontent.com/docs/securesc/v56qbsert731jse3qovpgu2frqan7dvr/cm2qqi2c...
Swisscom Meldung:
Ad hoc-Mitteilung gemäss Artikel 53 KR / Glasfaserausbau Bundesverwaltungsgericht bestätigt vorsorgliche Massnahmen der Weko |
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau von Swisscom eröffnet und vorsorgliche Massnahmen gegen Swisscom verfügt. Das Bundesverwaltungsgericht kommt im Urteil vom 30. September 2021 zum Schluss, dass die von der Weko verfügten Massnahmen beizubehalten sind. Swisscom bedauert diesen Entscheid sehr, da Swisscom mit dem Punkt zu Multipunkt Ausbau ein international erfolgreiches Modell gewählt hat. Swisscom erachtet die vorsorglichen Massnahmen als verfehlt. Damit droht eine Verzögerung des Glasfasernetzausbaus bis in die Wohnungen und Geschäfte (FTTH) zum Nachteil von Wirtschaft und Gesellschaft. |
«Unsere beim Glasfaserausbau eingesetzte Netzarchitektur Punkt-zu-Multipunkt hat sich international durchgesetzt und bewährt, in der Schweiz jedoch wird dies von wenigen Mitbewerbern kritisiert und der Netzausbau droht im schlimmsten Fall um Jahre verzögert zu werden. Der Wettbewerb spielt heute auf allen Ebenen, und am Ausbau beteiligen sich zahlreiche Kooperationspartner an den Investitionen in Milliardenhöhe», sagt Swisscom CEO Urs Schaeppi. «Wir sind überzeugt, dass wir uns fair und wettbewerbsmässig korrekt verhalten und werden nun die nächsten Schritte prüfen.»
Swisscom bietet all ihren Mitbewerbern diskriminierungsfrei einen breiten Zugang zu ihren Netzen, zu regulierten oder kommerziell vereinbarten Bedingungen. Swisscom baut ihr Netz laufend aus und investiert jährlich rund CHF 1,6 Mrd. in den Ausbau und Unterhalt dieser Netze. Davon profitieren auch die Mitbewerber, indem sie ihre eigenen Investitionen reduzieren und damit Kosten sparen können.
Point-to-Multipoint ist die Basis für einen raschen und effizienten Glasfaserausbau Beim Weiterausbau von FTTH (Fibre to the Home) setzt Swisscom primär auf die in vielen Ländern eingesetzte Architektur Punkt-zu-Multipunkt (Point-to-Multipoint / P2MP) ab Strassenschacht (Manhole) und ermöglicht damit weiterhin den Wettbewerb mit breiten Angeboten. Dies ist die ideale Architektur, um den Glasfaserausbau schweizweit voranzutreiben, da sie auf dem bestehenden Netz aufbaut. Davon profitieren sowohl die End- als auch die Wholesale-Kunden, durch den Bezug der Wholesale-Vorleistungsprodukte.
Durch die vorsorglichen Massnahmen der Weko wird dieser kostengünstige und effiziente P2MP-Ansatz infrage gestellt und es droht im schlimmsten Fall eine Verzögerung des geplanten Glasfasernetzausbaus um mehrere Jahre Swisscom hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der FTTH-Anschlüsse bis 2025 zu verdoppeln.
Breite Auswahl und maximale Bandbreite Swisscom bietet Anbietern, die kein eigenes Netz haben, eine Vielzahl von Netzzugangsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Bandbreiten an. Die Angebote existieren seit vielen Jahren im Markt, werden kontinuierlich weiterentwickelt und stossen auf eine hohe Akzeptanz bei den Wholesale-Kunden. Die Anbieter ohne eigenes Netz haben immer Zugang zur maximal verfügbaren Bandbreite und verfügen mit dem Netzzugangsmodell Glasfaser-Partnerschaft und Farbentbündelung über zusätzliche Zugangsoptionen auf die untersten Netzebene (sog. Layer 1). Diese zwei Zugangsoptionen wurden ursprünglich selber von der Weko vorgeschlagen. Zudem will Swisscom, wo immer möglich, wie bisher in Kooperation mit Partnern das Netz ausbauen. |
Das kann jetzt nicht wahr sein oder?
Ich war der Meindung, das Weko-Zeugs ist durch?
Nun heisst es also wieder "Baustopp" bis auf weiteres?
Diese ganze Überregulierung bringt doch nichts.. siehe DE - da passiert auch kaum noch etwas so dass es sogar Versorgungslücken gibt.
Genauso bekloppt, wie dieses "Ich will kein 5G"- Gejaule aber den ganzen Tag am Natel hängen und die Rübe verstrahlen lassen, weil das Natel auf "Fernfunk" schaltet oder das heimische WLan auf Vollgas, den letzten Verstand wegbläst!
Ich gehe nachher auch in unseren Dorf-Denner und verlange, dass sie Platz im Regal schaffen, damit ich meine Produkte zu meinen (oder zu den gleichen, wie alle anderen) Bedingungen dort verkaufen kann.
Früher hat man das untereinander ausgehandelt, heute wird es diktiert.
Ich hätte da keinen Bock mehr, überhaupt noch "Strippen" für die anderen zu ziehen.
Lieber Roger:
Das heisst für unseren Standort... wieder mal warten oder zieht ihr das bei uns trotzdem (endlich) durch?
Wenn nicht, dann komme ich gerne auf dein Angebot zurück und scheiss auf's Glas... gib uns schnelleres Kupfer!
Gruss
Sascha
Ganz toll, in dem Fall ein Prosit auf viele weitere Jahre mit Kupfer.
Swisscom hat genauso argumentiert und das Gericht hat es als nicht glaubhaft angesehen, das die Kosten für einen Ausbau sich damit massiv verteuern und ein Ausbau damit länger geht. Swisscom handelt so um etwas Druck aufzubauen durch „Kunden“. Aber technisch wie auch finanziell ist es nicht glaubhaft, sorry.
Wenn Swisscom so agiert wie bisher werden sie dieses Urteil nochmals weiterziehen und in irgendeiner dunkelgrauen Zone weiterhin einen PON Ausbau forcieren. Schlussendlich wird es wohl zu einem Teilerfolg mit Busse kommen. Aber das ist Spekulation.
Business as usual.
@Tux0ne schrieb:Swisscom hat genauso argumentiert und das Gericht hat es als nicht glaubhaft angesehen, das die Kosten für einen Ausbau sich damit massiv verteuern und ein Ausbau damit länger geht. Swisscom handelt so um etwas Druck aufzubauen durch „Kunden“. Aber technisch wie auch finanziell ist es nicht glaubhaft, sorry.
Wenn Swisscom so agiert wie bisher werden sie dieses Urteil nochmals weiterziehen und in irgendeiner dunkelgrauen Zone weiterhin einen PON Ausbau forcieren. Schlussendlich wird es wohl zu einem Teilerfolg mit Busse kommen. Aber das ist Spekulation.
Business as usual.
Gibt es dazu eine Berechnung/Zahlen/Fakten die man sich anschauen kann, oder beruht das ganze nur darauf wem ich denn glauben will?
Ich habe den Entscheid noch nicht gelesen. Werde aber noch reinschauen.
Jetzt muss ich arbeiten, denn hier verdiene ich keinen müden Rappen 🙂
https://www.bvger.ch/bvger/de/home/medien/medienmitteilungen-2021/swisscom-glasfaser.html
Ich denke gerade die Pandemie hat uns gezeigt, dass viele an das glauben wollen was ihnen passt. Verordnungen und Gesetze dann plötzlich nicht mehr eingehalten werden wollen und man sich sogar beginnt sich auf die Grundrechte zu berufen.
In einem Land wo man die grössten Freiheiten auf der Welt geniesst, wo es uns allen eigentlich gut geht.
Also ich kann mir denken was da noch alles kommen wird.
Es gibt in Baden und um Baden sogar gratis Glasfasernetz in alle Wohnungen aber Swisscom beteiligt sich nicht bei diesem Anbieter.
@WalterB es gibt auch andere Anbieter in Argau die selbst ein Netz aufgebaut haben und es nur an andere Provider vermieten. Swisscom macht aber nur Geschäfte in Kooperation. Also müssen sie folglich überbauen um ihre Kunden über Fiber zuereichen.
@user109 schrieb:
@WalterB es gibt auch andere Anbieter in Argau die selbst ein Netz aufgebaut haben und es nur an andere Provider vermieten. Swisscom macht aber nur Geschäfte in Kooperation. Also müssen sie folglich überbauen um ihre Kunden über Fiber zuereichen.
Vielleicht ist es für Swisscom an der Zeit, da künftig etwas weniger stur zu agieren?
@Sascha-72 schrieb:
Nun heisst es also wieder "Baustopp" bis auf weiteres?
Eigentlich nicht. Nur "P2MP-only"-Stopp.
Swisscom darf weiterhin Glasfaser bauen, so lange genug Fasern für Mitbewerber verlegt werden. Swisscom dürfte dann auf ihrer Faser mach was sie will, inkl. P2MP.
Hoffentlich ist das Gezanke jetzt vorbei und der Ausbau geht schnell weiter, ich möchte doch einfach nur schnell vom Kupfer weg, egal wie^^
Lieber Roger:
Das heisst für unseren Standort... wieder mal warten oder zieht ihr das bei uns trotzdem (endlich) durch?
Wenn nicht, dann komme ich gerne auf dein Angebot zurück und scheiss auf's Glas... gib uns schnelleres Kupfer!
Gruss
Sascha
Hi Sascha, da das Thema sehr politisch ist, kann ich kein Statement dazu abgeben. Aktuell wird geplant, gebaut und aufgeschaltet wie bisher. Was Morgen ist, kann ich nicht sagen. Und Umplanen auf CU ist unmöglich, die Bestellung der letzten mCAN ist durch, die Gebiete welche noch mit CU ausgebaut werden sind verplant. Sorry, mehr Info habe ich aktuell auch nicht.
Viele Grüsse
@Tux0ne schrieb:
Ich habe den Entscheid noch nicht gelesen. Werde aber noch reinschauen.
Jetzt muss ich arbeiten, denn hier verdiene ich keinen müden Rappen 🙂
https://www.bvger.ch/bvger/de/home/medien/medienmitteilungen-2021/swisscom-glasfaser.html
Nach gut 2 Stunden konzentrierter Durchsicht der wesentlichen Stellen des über 200-seitigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts komme ich zu folgender subjektiver Einschätzung:
- das Gericht gibt der ComCom zu 100% recht und erkennt ebenfalls einen eindeutigen Verstoss gegen das Kartellrecht
- alle Einwendungen, Begründungen und Kostenberechnungsbeispiele der Beschwerdeführerin Swisscom werden vom Gericht entweder als irrelevant, unglaubwürdig, widersprüchlich oder als nicht nachvollziehbar eingestuft
Dass das Bundesgericht diesen meines Erachtens gut begründeten Entscheid des BVG als letztmögliche Instanz nochmals umstösst, halte ich für sehr unwahrscheinlich, was aber die Swisscom vermutlich trotzdem nicht vom Weiterzug abhalten wird, auch wenn es dann nur noch aus rein taktischen Gründen erfolgen wird.
Auch wenn ich jetzt selbst vermutlich noch etwas länger auf einen Fiberanschluss warten muss, halte ich diesen Grundsatzentscheid für den freien Konkurrentenzugang auf eine Dark Fiber in den Zentralen insgesamt für sehr positiv was die Zukunftssicherheit und die weitere Ausbaufähigkeit des ganzen Glasfasernetzes Schweiz anbelangt.
Und für alle, welche nicht mehr wissen, um was überhaupt gestritten wird, hier noch der Link zum Streitobjekt:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/64532.pdf
P.S.: Möglicherweise sollte die Swisscom bei zukünftigen Gerichtsprozessen auch mal noch ihr eigenes Team austauschen, denn Begriffe wie „widersprüchlich“, „unglaubwürdig“, „nicht nachvollziehbar“, etc. sind eigentlich nicht gerichtliche Erwägungen, welche man als Beschwerdeführer in einem Urteil im Übermass über die eigene Argumentation lesen möchte…