1. Kauf eines S24 Ultra am 7.2.24 im SC Shop mit Eintauschbonus.
2. Angeboten wird für mein S23 Fr. 650.- (Dies Alles schriftlich von der SC)
3. Rückgabe des S23 erfolgt 3 Tage später gegen Unterschrift SC Shop.
4. Heute erhalte ich von einer Recommerce Groupe der SC eine Schreiben, dass
ich ein S22 retourniert habe, welches nur 520.- Wert hat. Kann nun entscheiden, ob ich den ganzen Deal umkehren will.
Die Rechnung für das S24 Ultras ist bezahlt.
Irgendwo bekomme ich da die Idee das die SC ein Kompetenzproblem hat, oder?
Weiss Jemand, wie der rechtliche Sachverhalt aussieht?
Gruss und Danke für Eure Antworten
gundi
@gundi schrieb:
Ich habe gar Nichts gesagt. Der MA im SC Shop hat das Teil ca. 20 Minuten gründlich untersucht und mir dann ein schriftliches Angebot gemacht.
Gruss gundi
Das wo auf dem schriftlichen Angebot steht sollte als rechtlich angesehen werden und da kann man dann entscheiden ob man einverstanden oder nicht einverstanden ist.
Aber wie bereits gesagt den Sachverhalt beim Link unten erwähnen und auch das mit dem Angebot.
@gundi Hast du einen Kaufbeleg für das S23 (oder vielleicht war es eben doch ein S22)?
Wenn es ein S23 war dann ist der Fall klar, du hast Anspruch auf den vollen Betrag
Wenn es jedoch nur ein S22 war und du gesagt hast es sei ein S23 dann hat Swisscom ein Anrecht auf Nachzahlung von dir. Falls du gar nichts im shop gesagt hast und der Mitarbeiter meinte es sei ein S23 obwohl es keines ist weiss ich auch nicht, wahrscheinlich hat Swisscom trotzdem recht aber evtl. kannst du auf Kulanz hoffen
Hi @gundi
Also rechtlich sehe ich da aktuell (noch) kein Problem - dir wurde ein Angebot gemacht, welches du annehmen oder ablehnen kannst. Ich würde an deiner Stelle den Support kontaktieren und die Situation schildern. Wenn es sich tatsächlich um ein S23 handelt, kann dir Swisscom ja ein neues Angebot machen.
(Ich gehe aktuell von einem Missverständnis aus)
Falls ihr euch nicht einig werdet, lehnst du ab, kriegst das Gerät zurück und verkaufst es anderweitig - habe für mein altes iFön so auch noch einen Batzen mehr gekriegt..
LG
r00t
Ja ruf den Support an und schildere das ganze. Vielleicht lässt sich das Problem bei einer erneuten Prüfung lösen. Ich meine, Fehler passieren nunmal, niemand ist fehlerfrei! Deswegen gleich von einem Kompetenzproblem zu reden? Naja... Ich bin auch der Meinung, du kannst doch am Ende selbst entscheiden, ob man ein Angebot annimmt, oder man nicht einverstanden ist. Dann lehnt man den Deal ab, so sieht es doch aus?
Ich habe gar Nichts gesagt. Der MA im SC Shop hat das Teil ca. 20 Minuten gründlich untersucht und mir dann ein schriftliches Angebot gemacht.
Gruss gundi
@gundi schrieb:
Ich habe gar Nichts gesagt. Der MA im SC Shop hat das Teil ca. 20 Minuten gründlich untersucht und mir dann ein schriftliches Angebot gemacht.
Gruss gundi
Das wo auf dem schriftlichen Angebot steht sollte als rechtlich angesehen werden und da kann man dann entscheiden ob man einverstanden oder nicht einverstanden ist.
Aber wie bereits gesagt den Sachverhalt beim Link unten erwähnen und auch das mit dem Angebot.
Besten Dank für Eure Antworten.
Hatte früher eine eigene Firma und für mich galt und gilt ein schriftliches Angebot von SC unterschrieben, ist verbindlich. Irrtum hin oder her! Oder gilt dies heute nicht mehr?
Gruss
gundi
@gundi schrieb:
Besten Dank für Eure Antworten.
Hatte früher eine eigene Firma und für mich galt und gilt ein schriftliches Angebot von SC unterschrieben, ist verbindlich. Irrtum hin oder her! Oder gilt dies heute nicht mehr?
Gruss
gundi
Irrtum hin oder her galt aber noch gar nie, denn das Thema Grundlagenirrtum, gesetzlich begründet in Art. 23/24 OR regelt schon seit einer Ewigkeit die nachträgliche Anfechtung eines bereits abgeschlossenen Vertrages.
Du darfst m.E. mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die offensichtliche Verwechslung eines Kaufobjektes eine hinreichende Begründung für einen Grundlagenirrtum darstellt und von jedem Gericht auch geschützt würde.
Deshalb würde ich Dir auch eindeutig zur Regelung dieses Problems auf der Basis einer reinen Kulanzlösung raten.
Ein Grundlagenirrtum....?
Beispiel: Ich bestelle einen VW Golf und geliefert wird ein Porsche 911. Natürlich gegen Aufpreis. = Grundlagenirrtum?
Gruss
gundi
Bitte wende dich einfach an die Hotline 0800 111 848 oder wenn du rechtliche Beratung möchtest an deinen Rechtsschutz oder einen Anwalt. Wir können dir hier nichts anderes als unsere Meinung bieten.
Gemäss Swisscom FAQ ist der im Shop ermittelte Buybackpreis nur garantiert, wenn du das Gerät direkt abgibst. Nimmst du es nach Hause und bringst es später vorbei/schickst es ein, wird dieser erneut ermittelt.
Wie zuvor erwähnt, gehe ich nach wie vor von einem Missverständnis aus und bin überzeugt, dass der Support mit dir eine Lösung finden wird.
LG
r00t
Ich kann nachvollziehen dass sowas Ärgerlich ist wegen dem falschen Modell. Wie von @root erwähnt, nimm mit dem Support Kontakt auf. Möglicherweise lässt es sich sehr schnell und zufriedenstellend klären. Wir im Forum hier können da sowieso nichts machen und mit verärgerten Antworten bringt dich am Schluss auch nicht an dein Ziel. Wir drehen uns hier sonst nur im Kreis.
Aber eben... wenn du das Gerät später einsendest, ist der Preis nie garantiert! Wenn du nicht einverstanden bist mit dem Angebot, lehnst du halt ab und bekommst das Gerät zurück. Kannst du ja immer noch wo anders verkaufen.
Eben genau...abgegeben nach dem Check im Shop.
Gruss
gundi
@r00t schrieb:
Gemäss Swisscom FAQ ist der im Shop ermittelte Buybackpreis nur garantiert, wenn du das Gerät direkt abgibst. Nimmst du es nach Hause und bringst es später vorbei/schickst es ein, wird dieser erneut ermittelt.
Richtig, und wie der User ja schreibt, hat er das Gerät 3 Tage später vorbei gebracht:
3. Rückgabe des S23 erfolgt 3 Tage später gegen Unterschrift SC Shop.
Somit ist das erste Angebot hinfällig und es gibt ein neues Angebot. Nun hat @gundi meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten:
1. Das neue Angebot akzeptieren
2. Das neue Angebot nicht akzeptieren und das Gerät zurück verlangen und versucht es Privat zu verkaufen.
Evt. wurde beim 2. mal etwas entdeckt, was beim 1. mal nicht aufgefallen ist.
Für die Zukunft wissen wir nun, Datensicherung erstellen, das Gerät im Shop einschätzen lassen und entscheiden Ja oder Nein. Bei einem Ja gleich da lassen, bei einem Nein wieder mitnehmen.
@gundi schrieb:
Eben genau...abgegeben nach dem Check im Shop.
Gruss
gundi
Hä? Im ersten Post hast du ja behauptet, du hättest das S23 (altes Gerät) erst nach 3 Tagen zurückgegeben? Seltsam... Aber ist schon klar, der Preis gilt nur, wenn man das Gerät gleich sofort da lässt. Nimmt man es wieder mit, wenn es auch nur einige Stunden sind, gilt das nicht mehr. Dann muss das Teil erneut bewertet werden.
Aber hier liegt sowieso ein Missverständnis vor, da es ja ein Galaxy S23 war und nicht ein S22.
Hallo @gundi Besten Dank für deinen Post, der definitive Betrag wird auch erst beim Einsenden des Gerätes ermittelt. Der Shop kann das Gerät nur von aussen begutachten und seinen Betrag einschätzen.
Schreibe mir doch eine persönliche Nachricht. Wir schauen das gemeinsam an.