@Roger G
Unabhängig davon, ob jetzt nun pro Kunde mindestens eine eigene Faser vorhanden ist, oder nicht, glaube ich auch, dass die meisten 3rd ISP bei einem für sie attraktiven B2B-Angebot weiterhin den BBCS-Service bei der Swisscom anmieten werden, hauptsächlich natürlich auch in den dünner besiedelten Regionen, in denen eigene POP’s bei einem beschränkten Abonnentenkreis vermutlich gar nie wirtschaftlich betrieben werden könnten.
Aus Sicht der Glasfaser-Endkunden und der mittel- bis langfristigen Zukunft der ganzen Schweizer Glasfasernetzinfrastrukur scheint es mir aber schon eminent wichtig aus der aktuellen Möglichkeit der wahlweisen Benutzung des privatwirtschaftlich angebotenen BBCS-Services keinen technologischen Zwang für alle anderen Anbieter und Kunden zu machen.
Ein erneutes Infrastruktur-Monopol auf den Kundenzugangsleitungen, dieses mal nicht auf den Kupferleitungen, sondern einfach “modernisiert” auf der letzten “Glasfaser-Meile” der Swisscom, würde die von der Swisscom alleine festgelegten und auch aktiv verwendeten Übermittlungstechnologien und die darauf überhaupt anbietbaren Endkundenservices nicht nur für Swisscom normieren, sondern auch auf Jahrzehnte hinaus gleichzeitig für alle anderen Anbieter und deren Kunden ebenfalls vorschreiben.
Meiner Meinung nach ist der weitere Ausbau des Schweizer Glasfasernetzes für die Wirtschaft und unsere ganze Gesellschaft über Jahrzehnte hinaus einfach zu wichtig, um die Hoheit darüber unter Inkaufnahme von weiteren Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht (welche gerichtlich jetzt noch endgültig geklärt werden müssen) einfach einem einzelnen privaten Anbieter zu überlassen.
Sollte sich die Swisscom wider Erwarten nun doch noch gerichtlich aus ihrer aktuell “verkachelten” FTTH-Ausbaulage “freischwimmen” können, würde ich dies mittelfristig auch eher als reinen “Pyrrhussieg” einordnen, denn sollte es ihr tatsächlich gelingen ein erneutes Monopol auf der letzten Meile einzuführen, würde die politische Forderung nach einem analog der Strom- und Wasserversorgung organisierten staatlichen “Swiss Cyber Grid” als Konsequenz daraus vermutlich stark an Rückenwind gewinnen.
Dies würde dann begleitend mit einer erneuten Revision des Fernmeldegesetzes vermutlich mit der Überführung sämtlicher bereits bis dann von privaten Anbietern gebauten Glasfasernetzen in eine zentrale reine Netzgesellschaft finalisiert werden.
Prognosen über die nächsten Jahrzehnte sind natürlich immer von sehr vielen Unsicherheiten abhängig, aber da im Moment ja eigentlich kein einziger mehr mit der FTTH-Ausbausituation in der Schweiz zufrieden sein kann, finde ich es um so ärgerlicher, dass es das Parlament bei der letzten FMG-Revision 2018 bewusst abgelehnt hat, wie vom Bundesrat damals vorgeschlagen, die Spielregeln für den zukünftigen FTTH-Ausbau direkt im Fernmeldegesetz klar festzulegen und damit dann dem aktuellen Chaos und den gerichtlichen Streitereien direkt Tür und Tor geöffnet hat.