Habe mir Ihre Rechnung angeschaut. Wenn man bei einer Neuanschaffung ein Rechnung stellt, dann sollte auch die Rückvergütung von CHF 225 für das "alte" Gerät gleich mit berücksichtigt werden, sonst geht die Rechnung nicht mehr auf, im Shop habe die mir klar gesagt, dass dies gleichzeitig gemacht wird und das gehört sich auch so. Zudem gibt es auf Ihrer Rechnung haufenweise Positionen die erklärungsbedürftig sind. Die einen sind belastend die anderen umgekehrt, für einen Laien sehr schwer zu verstehen. Freundliche Grüsse aus Nottwil
Marc Kilchmann, **
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**sensible Daten durch Moderation gelöscht**
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