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Kündigung

Isa..
Level 2
1 von 9

Hallo bin schon sehr lange Swisscom Kundin, aber im moment habe ich so die Nase voll.

Immer neue abos dann der kauf von einem neuen Router der ich noch bezahlen muss. EGAL

Ich habe im 03.17 mein Abo gewechselt von Vivo Casa auf Vivo XS nun möchte ich künden und zu einem neuen anbieter wechseln - gelten die 12 Monate warte frist auch wenn ich Abo wechsel mach

Danke euch für antworten find mich manchmal in diesem Dschungel nicht mehr zurecht 

isa

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
cslu
Level 6
9 von 9

@Isa.. schrieb:
EGAL

Ich habe im 03.17 mein Abo gewechselt von Vivo Casa auf Vivo XS nun möchte ich künden und zu einem neuen anbieter wechseln - gelten die 12 Monate warte frist auch wenn ich Abo wechsel mach


 

Die normale Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.

 

Die Frage ist, ob bei deinem Abo-Wechsel eine neue "Mindestvertragsdauer" zu Stande kam. Dies kann dir die Hotline oder das Kundencenter verraten.

 

 

Was die Router-Geschichte angeht, finde ich das nicht ganz mit einem "Kühlschrank" vergleichbar.

Denn den Router benötigt man ja zwingend um die abonnierten Dienstleistungen (für die man ja auch bei einem Defekt weiter bezahlt) überhaupt in Anspruch nehmen zu können.

Deswegen sollten hier meiner Meinung nach seitens des Anbieters ein bisschen andere "Standards" gelten als bei einem Kühlschrank. Aber die Swisscom scheint das etwas anders zu sehen 😉

8 Kommentare 8
POGO 1104
Super User
2 von 9

In deinem Swisscom Kundencenter siehst du, wie lange deine Mindestvertragsdauer noch dauert.....

 

Afaik wird niemand dazu gezwungen einen neuen Router zu kaufen.....

keep on rockin'
keep on rockin'
Isa..
Level 2
3 von 9

Hallo klar wirst du gezwungen wenn der router nicht mehr geht

anderfals kanst einfach kein int. und tv usw mehr schauen  aber bezahlst dein abo brav weiter

FlySmurf
Super User
4 von 9
Jeder ist frei in der Entscheidung beim ISP
POGO 1104
Super User
5 von 9
Wenn dein Telefon kaputt ist, musst du nach Ablauf der Garantie auch ein neues kaufen....

Und deinen bisherigen Router hast du als Neukunde zu 99% auch geschenkt bekommen...
Und wenn der nach Ablauf der Garantie defekt ist, dann kannst du vergünstigt für 99.- eine IB2 kaufen statt für 299.-

Aber es ist deine Wahl.....
keep on rockin'
keep on rockin'
Isa..
Level 2
6 von 9

swisscom support hat das mit einem kühlschrank verglichen du mit einem Tel

arbeitet ihr alle bei der swisscom??

Dani (CH)
Super User
7 von 9
Wenn Dein Kühlschrank defekt wird und zwar ausserhalb der Garantie bekommst Du beim Laden einen neue Kühlschrank geschenkt?
POGO 1104
Super User
8 von 9

@Isa.. schrieb:

 

arbeitet ihr alle bei der swisscom??


Nein.

 

Was erwartest du ?

keep on rockin'
keep on rockin'
cslu
Level 6
9 von 9

@Isa.. schrieb:
EGAL

Ich habe im 03.17 mein Abo gewechselt von Vivo Casa auf Vivo XS nun möchte ich künden und zu einem neuen anbieter wechseln - gelten die 12 Monate warte frist auch wenn ich Abo wechsel mach


 

Die normale Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.

 

Die Frage ist, ob bei deinem Abo-Wechsel eine neue "Mindestvertragsdauer" zu Stande kam. Dies kann dir die Hotline oder das Kundencenter verraten.

 

 

Was die Router-Geschichte angeht, finde ich das nicht ganz mit einem "Kühlschrank" vergleichbar.

Denn den Router benötigt man ja zwingend um die abonnierten Dienstleistungen (für die man ja auch bei einem Defekt weiter bezahlt) überhaupt in Anspruch nehmen zu können.

Deswegen sollten hier meiner Meinung nach seitens des Anbieters ein bisschen andere "Standards" gelten als bei einem Kühlschrank. Aber die Swisscom scheint das etwas anders zu sehen 😉

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