Hallo bin schon sehr lange Swisscom Kundin, aber im moment habe ich so die Nase voll.
Immer neue abos dann der kauf von einem neuen Router der ich noch bezahlen muss. EGAL
Ich habe im 03.17 mein Abo gewechselt von Vivo Casa auf Vivo XS nun möchte ich künden und zu einem neuen anbieter wechseln - gelten die 12 Monate warte frist auch wenn ich Abo wechsel mach
Danke euch für antworten find mich manchmal in diesem Dschungel nicht mehr zurecht
isa
@Isa.. schrieb:
EGALIch habe im 03.17 mein Abo gewechselt von Vivo Casa auf Vivo XS nun möchte ich künden und zu einem neuen anbieter wechseln - gelten die 12 Monate warte frist auch wenn ich Abo wechsel mach
Die normale Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
Die Frage ist, ob bei deinem Abo-Wechsel eine neue "Mindestvertragsdauer" zu Stande kam. Dies kann dir die Hotline oder das Kundencenter verraten.
Was die Router-Geschichte angeht, finde ich das nicht ganz mit einem "Kühlschrank" vergleichbar.
Denn den Router benötigt man ja zwingend um die abonnierten Dienstleistungen (für die man ja auch bei einem Defekt weiter bezahlt) überhaupt in Anspruch nehmen zu können.
Deswegen sollten hier meiner Meinung nach seitens des Anbieters ein bisschen andere "Standards" gelten als bei einem Kühlschrank. Aber die Swisscom scheint das etwas anders zu sehen 😉
In deinem Swisscom Kundencenter siehst du, wie lange deine Mindestvertragsdauer noch dauert.....
Afaik wird niemand dazu gezwungen einen neuen Router zu kaufen.....
Hallo klar wirst du gezwungen wenn der router nicht mehr geht
anderfals kanst einfach kein int. und tv usw mehr schauen aber bezahlst dein abo brav weiter
swisscom support hat das mit einem kühlschrank verglichen du mit einem Tel
arbeitet ihr alle bei der swisscom??
@Isa.. schrieb:
EGALIch habe im 03.17 mein Abo gewechselt von Vivo Casa auf Vivo XS nun möchte ich künden und zu einem neuen anbieter wechseln - gelten die 12 Monate warte frist auch wenn ich Abo wechsel mach
Die normale Kündigungsfrist beträgt zwei Monate.
Die Frage ist, ob bei deinem Abo-Wechsel eine neue "Mindestvertragsdauer" zu Stande kam. Dies kann dir die Hotline oder das Kundencenter verraten.
Was die Router-Geschichte angeht, finde ich das nicht ganz mit einem "Kühlschrank" vergleichbar.
Denn den Router benötigt man ja zwingend um die abonnierten Dienstleistungen (für die man ja auch bei einem Defekt weiter bezahlt) überhaupt in Anspruch nehmen zu können.
Deswegen sollten hier meiner Meinung nach seitens des Anbieters ein bisschen andere "Standards" gelten als bei einem Kühlschrank. Aber die Swisscom scheint das etwas anders zu sehen 😉