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Vollmachten nur 6 Monate gültig bei Swisscom?

Cinderella3
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Im Jahre 2001 hatten mein Lebenspartner und ich in einem Swisscom-Shop eine Festnetznummer (ISDN) auf uns beide gelöst und abgeschlossen.

 

Plötzlich hat man den ganzen Vertrag ohne unseres Wissens oder einer Nachfrage auf meinen Partner umgeschrieben, weil ein Vertrag plötzlich nur noch auf eine Person lauten konnte.

 

Wir haben dann nach diversen Problemen (ich mache fast alles mit Telefon/Internet/Natel, Verträgen, Abos und Zahlungen usw.) uns dann im Herbst 2010 gegenseitige Vollmachten für alle unsere Telefonnummern (Handy, Festnetz usw.) gegeben, damit wir uns gegenseitig vertreten können (z.B. neue SIM Karte holen, wenn nötig oder eben auch Vertragsänderungen, Anfragen usw. tätigen können).

 

Bis anhin hat das nun auch immer gut funktioniert und ich hatte keine Probleme mehr, wenn ich sagte, dass bei Swisscom eine Vollmacht für uns beide hinterlegt ist.

 

Nun haben wir von Analog auf VoiP gewechselt und obschon wir alles korrekt gewünscht haben, wurde neu anstatt wie bis anhin nicht ich, sondern mein Lebenspartner als Rechnungsempfänger eingesetzt.

 

Die nette Dame an der Hotline hat mir dann heute erklärt, dass keine Vollmacht bei Swisscom von uns hinterlegt sei und dass eine Vollmacht eh höchstens 6 Monate gültig sei und wir künftig alle 6 Monate eine neue gültige Vollmacht für uns bei Swisscom hinterlegen müssen!?

 

Ist dem wirklich so oder bekam ich mal wieder eine falsche Auskunft?

 

Kann uns jemand weiterhelfen?

 

Schönes Wochenende und lG Cindy

2 Kommentare 2
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also wenn es nur um den Rechnungsversand geht, braucht es meiner Meinung nach sicher keine Vollmacht. Wichtig ist das die Rechnung bezahlt wird (und wenn nicht, wird eh nach 2 Monaten die Mahnung dem Vertragsinhaber zugestellt)

 

Wegen der 6 Monate kann ich nichts sagen, aber das man dies für eine Rechnungsadressenanpassung braucht, da würde ich eher Nein sagen.

 

Mekde via Kontaktformular eine neue Rechnungsadresse und fertig.

Cinderella3
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Dankdem ich dann nach dieser Diskussion genau sagen konnte wer der Vertragsinhaber ist (Geb. Dat. Name, Vorname, Adresse) und auch die letzten zwei Rechnungsbeträge nennen konnte machte die Hotline eine Ausnahme, damit man den Fehler (seitens Swisscom, wir haben ja schriftlich und auch belegbar gewünscht, dass weiterhin ich als Rechnungszahlerin bleibe, wie dies seit Jahren so ist) wieder eingesetzt wurde.

 

Aber nun müssten wir, wenn wir künftig keine Probleme haben wollen alle 6 Monate eine neue Vollmacht bei Swisscom einreichen. Das muss ich ja bei den Banken usw. auch nicht und verstehe diese angebliche Vorschrift nicht so ganz.

 

Diese Woche wollte man mir bei Swisscom zuerst sogar eine Technische Hilfeleistung im Kundencenter (unseres Festnetzanschlusses) verweigern, weil ich nicht der Vertragsinhaber sei...

 

Alles gut und recht mit Datenschutz, aber dass dann eine Vollmacht nur noch 6 Monate gültig sein soll, da habe ich erhlich gesagt schon recht mühe...

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