Mahngebühren

Auf meiner aktuellen Rechnung hab ich für ein Reminder-Mail, dass ich eine offene Rechnung habe, einen Betrag von sage und schreibe CHF 30. Es kam also per Mail, nicht per Post oder Kurier. Das System der Swisscom hat es aufgrund eines automatisierten Mahnlaufes generiert.

Da hat die Swisscom doch richtig Freude an Kunden, die mal eine Zahlung versäumen. Leichter kann man Geld nicht verdienen.

@Gigi40

Hmmm, naja… was soll man da sagen? Die erste Mahnung ist kostenlos. Wird die Rechnung innerhalb dieser Frist trotzdem immer noch nicht bezahlt, fallen 30 Franken Mahngebühren für eine weitere Zahlugserinnerung an. Man kann sofern verfügbar, eine Rechnung auch später bezahlen, sprich aufschieben. Aber eben, es ist natürlich sehr leicht die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben. Aber so läuft es heutzutage leider sehr oft. Schuld sind natürlich immer die anderen! Selber an der Nase nehmen? Fehlanzeige! Wenn du der Meinung bist dass es sich um einen Fehler handelt, musst du ohnehin die Hotline kontaktieren. Nur so als Hinweis… Mahngebühren, egal welcher Firma, sind heutzutage absolut üblich und teils noch einiges höher, wenn man die Rechnungen trotz Mahnung(en) nicht bezahlt hat!!

Ja, absolut mein Fehler. Das räum ich ein. Ich lag im Krankenhaus und es war meiner eigenen Blödheit geschuldet, dass mir nicht als Erstes die Rechnungen der Swisscom in den Sinn kamen. - Also erst mal überlegen, Samsi, ob es nicht Umstände gibt, die jemandem Schwierigkeiten machen, Rechnungen zu bezahlen, bevor man oberlehrerhaft wird.

Es geht nicht um die Mahngebühren per se, sondern um die Verhältnismässigkeit. Im konkreten Fall wurde das Mahnschreiben automatisiert aus dem ERP generiert. Die Kosten wären durchaus gerechtfertigt, wenn ein Print mit anschliessender Couvertierung über eine Druckerstrasse stattffinden würde und das Dokument mit Porto verschickt werden würde. Hier reden wir aber von einem elektronischen Prozess, bei dem die Kosten für das Unternehmen nahezu 0 betragen. Ist es jetzt begreiflich?

Immer noch nicht? Mahngebühren durften erhoben werden, da es tatsächlich Lohnkosten verursachte, um offene Debitoren zu mahnen. Da mussten Menschen sich hinsetzen und Briefe schreiben, damit das Geld rein kam. Also stellte man dem säumigen Zahler die anteiligen Lohnkosten in Rechnung. Das ist der Hintergrund der Mahngebühren.

@Gigi40

Es ist einfach so, dass ab der zweiten Mahnung 30 Franken Gebühren anfallen, ob das jetzt per Post oder E-Mail kommt, ist erstmal egal. Wenn du wegen deinen Umständen die Gebühren zurückhaben möchtest, musst du mit der Hotline diskutieren ob man da was machen kann. Trotzdem ein kleiner Tipp: Im Kundencenter kann man die Rechnungen übrigens auch später bezahlen (nicht bei allen verfügbar), sprich die Zahlungsfrist verlängern! Alternativ kann man diese auch gleich sofort mit einer Kreditkarte oder TWINT begleichen.

Du verstehst es wirklich nicht, Samsi. Eine Gebühr muss einen wirtschaftlichen Hintergrund haben und der ist bei einer automatisierten Mahnung via ERP einfach nicht gegeben.

  • r00t hat auf diesen Beitrag geantwortet.

    @Gigi40

    Ja aber was genau können wir hier machen? Kannst du mir das mal sagen? Oben wurde schon alles erwähnt. Schönen Tag noch.

    @Gigi40


    @Gigi40 schrieb:

    Du verstehst es wirklich nicht, Samsi. Eine Gebühr muss einen wirtschaftlichen Hintergrund haben und der ist bei einer automatisierten Mahnung via ERP einfach nicht gegeben.


    Quatsch! Muss sie gar nicht! Und wenn ein Unternehmen 20.- Gebühr für eine automatische Rechnung per Mail verlangt, ist dass halt so. Verboten ist das nicht und kann doch jedes Unternehmen so handhaben wie es möchte. Wenn die Kunden dann weglaufen sind sie selber schuld.

    Oh je… noch so einer. Ein guter Punkt ist, dass es nicht verboten ist. Sollte es aber sein. Faktisch - und jetzt sollte man sich juristisch etwas auskennen - ist es eben nicht mehr eine Aufwandsentschädigung in einem automatisierten elektronischen Prozess sondern eine Strafe. Das Strafrecht liegt aber immer noch in der Hand des Staates. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

    Übrigens warte ich jetzt seit über einer Stunde im Chat mit der Swisscom auf einen Ansprechpartner.

    @“x”#1180660Ok, wenn wir den Juristen heraushängen wollen. Natürlich kann es als eine Art Strafe gesehen werden, ist aber trotzdem nicht als eine solche definiert. Wie wenn du bei der SBB schwarz fährst. Ist keine “Busse” die du dann bekommst sondern die Gebühr die du bezahlen musst ist “nur” ein Zuschlag. Die Höhe kann im übrigen jede Firma mit ihren Gebühren für Dienstleistungen, Zahlungsverzug usw. nämlich grundsätzlich selber festlegen.

    @Gigi40

    Leider ist heute so das immer mehr alles automatisch abläuft und dem kann man nur entgegensteuern wenn man selber auch die Bezahlmeldung automatisch aktiviert wie z.b. mit E-Bill.

    Helfe deswegen vielen Familien und älteren Anwender welche mit diesen neuen System Probleme haben.

    Es kommt ja jetzt auch noch schlimmer bei der ÖV wo fast alles nur noch über das Handy abläuft und zum Teil Billettautomaten abgeschaft werden.

    Installationen, Netzwerk, Internet, Computertechnik, OS Windows, Apple und Linux.

    Hi Gigi40

    Die Mahngebühr ist in den AGBs festgesetzt:

    r00t_0-1728558552335.png

    Diese sind Bestandteil deines Vertrags mit Swisscom:

    image.png

    Wichtig ist, dass diese fix definiert sind. (Quelle, Quelle, Quelle)

    Wie immer bei übergrossen Gegnern würde ich anstelle von Konfrontation den Dialog wählen.

    In der Community herumpöbeln wird sicherlich nicht funktionieren.

    Du könntest z.B. einen Rückruf auslösen - dann musst du auch nicht eine Stunde im Chat warten.

    Viel Erfolg!

    LG

    r00t

    4b 65 69 6e 65 20 4d 61 63 68 74 20 64 65 72 20 6c 65 67 61 63 79 20 49 50 21

    Natürlich haben da schon Leute bis ans Bundesgericht geklagt (ob jetzt bei der Swisscom, weiss ich nicht), aber Mahngebühren dürfen verlangt werden, wenn diese in den AGB festgehalten sind. Zusätzlich dürfte auch noch ein Verzugszins von 5 % draufgeschlagen werden, was die meisten nicht machen oder erst nach mehreren Monaten.

    Das ist heute die allgemein gängige Art, dass eine erste Mahnung kostenlos ist und dann die zweite kostet, und zwar im selben Rahmen wie bei der Swisscom. Rechtlich gesehen sind Mahnungen Goodwill und wenn auf der Rechnung eine Frist von 10 Tagen steht, könnte am 11. Tag betrieben werden (was natürlich niemand macht, da wirklich übertrieben).

    Wir können uns in der Schweiz glücklich schätzen, dass wir überhaupt Produkte und Dienstleistungen auf Rechnung bekommen. Das ist in den meisten Ländern zumindest für Privatpersonen absolut unüblich, da es wegen der Zahlungsmoral überhaupt nicht funktionieren würde. Deshalb ist zu hoffen, dass die Zahlungsmoral bei uns in einem Rahmen bleibt, dass das uns so auch im aktuellen Rahmen erhalten bleibt und die Debitorenverluste in einem für die Firmen akzeptablen Bereich bleibt. Vielleicht geht in Zukunft auch alles nur noch auf Vorauszahlung per Debit- / Kreditkarte oder Twint.

    Ich bezahle die Swisscom-Rechnung immer per Kreditkarte, da ich dann noch Benefit habe. Leider lässt sich das nicht automatisch machen und ich muss es jeden Monat gleichzeitig mit den anderen Rechnung manuell auslösen.

    Ich bekomme die Swisscom-Rechnung immer per Mail, weil ich das auch so eingestellt habe.

    Mit Leuten, welche die Rechnungen pünktlich zahlen, lässt sich für eine Firma übrigens leichter Geld verdienen.


    @Gigi40 schrieb:

    Ja, absolut mein Fehler. Das räum ich ein. Ich lag im Krankenhaus und es war meiner eigenen Blödheit geschuldet, dass mir nicht als Erstes die Rechnungen der Swisscom in den Sinn kamen. […]


    Empfehle Dir, von https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/hilfe/daten-und-rechnungen/rechnung-bezahlen/lsv.html jenes PDF-Dokument runterzuladen - ausfüllen - ausdrucken - Autogramm drauf - via Snail-Mail einzuschicken.

    Somit bleibt beim nächsten Krankenhausaufenthalt die Mahngebühren erspart und nachträglich, falls Du nicht mit der Belastung einverstanden bist, hast einige Wochen Zeit, die Belastung stornieren zu lassen.

    Glotzologe