@Anonym:
Hier übrigens die Präsenz von Netflix und Swisscom an Schweizer Internet Exchange Points:
Netflix:
SwissIX Switzerland CH Zurich 91.206.52.85 2001:7f8:24::55
Equinix Zurich Switzerland CH Zurich 194.42.48.97 2001:7f8:c:8235:194:42:48:97
Swisscom:
SwissIX Switzerland CH Zurich 91.206.52.171 2001:7f8:24::ab
Ihr seid sozusagen “direkte Nachbarn” bei SwissIX. Das bedeutet, ein Peering wäre sozusagen mit einem einfachen Tastendruck erstellt. Weder Netflix noch Swisscom müssten sich zuerst noch bei einem IXP einkaufen oder installieren oder zusätzliche physikalische Änderungen vornehmen (angenommen, dass die Kapazität der physikalischen Interfaces von Netflix und Swisscom bei SwissIX noch Reserven haben, wovon auszugehen ist). Euer Verkehr geht schon heute bildlich gesprochen in parallelen Kabeln nur ein paar Zentimeter aneinander vorbei und macht trotzdem schlussendlich einen riesigen Umweg über eure Dritt-Transit-Provider irgendwo in Europa, die sich lieber vor Gericht streiten anstatt sich um genügend Kapazitäten zu kümmern. All das, weil sich die Swisscom ziert, das Peering einzurichten. Das macht doch keinen Sinn!
Es gibt wirklich keinen rationalen Grund, weshalb die Swisscom das nicht per sofort implementieren würde. Gehen wir mal davon aus, dass die Swisscom wirklich nur das Beste für ihre Kunden im Sinn hat und in keinster Weise den Konkurrenten Netflix diskriminieren möchte, und sich wie stets versprochen an die Netz-Neutralität hält, dann ist das der einfachste und logische Schritt, um all das zu erreichen. Es hat auch für die Swisscom nur Vorteile, denn ihr reduziert die Abhängigkeit von Dritt-Parteien, zudem reduziert ihr das Datenvolumen auf bestehenden Peerings. Gleichzeitig könntet ihr in Zukunft auch Netflix direkt in die Verantwortung nehmen, wenn es beim direkten Peering mit Netflix wirklich mal auf der Netflix Seite stottern, und könntet in so einem Falle sogar nachweisen, dass es bei Netflix selbst stottert.
Solange die Swisscom diesen Schritt nicht unternimmt (oder einen anderen, gleichwertigen Schritt), darf sie sich nicht wundern, dass sie - zurecht - all den oben genannten Vorwürfen ausgesetzt ist.