ja, kann man - aber....
Wenn du das Abo auflöst innerhalb einer Mindestvertragsdauer, bezahlst du eine Strafgebühr - vermutlich die noch ausstehenden Monatsraten bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer
Wenn du ein Gerät vergünstigt bezogen hast mit einer Aboverlängerung, dann gilt diese Dauer, auf die du die Aboverlängerung abgeschlossen hast. Das Gerät hast du ja nur vergünstigt bekommen, weil du dich für weitere 12 oder 24 Monate verpflichtet hast für das entsprechende Abo....
Gruess, POGO 1104
keep on rockin'