Also dem Aktienkurs der Swisscom hat der Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht kurzfristig ja mal gar nicht gut getan.
Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit ist auch davon auszugehen, dass das Bundesgericht weitestgehend das Urteil der Vorinstanz irgendwann auch nochmals bestätigen wird.
Was sich die Swisscom selbst vom Weiterzug taktisch und wirtschaftlich überhaupt noch erhofft, kann eigentlich nur die Swisscom selbst beantworten.
Wirtschaftlich gesehen scheint die Frage aktuell eigentlich nur noch zu sein, wie teuer darf denn die nun versuchte Gesichtswahrung des aktuellen Swisscom-Managements den Aktionären (zu 51% die Eidgenossenschaft) noch zu stehen kommen?
In der Praxis hat vermutlich der Weiterzug ans Bundesgericht sowieso fast keine Bedeutung mehr, denn die vorsorglichen Massnahmen gelten weiterhin und die Swisscom wird sich unabhängig vom Abwarten auf den höchstrichterlichen Entscheid bezüglich ihrer weiteren Ausbaustrategie sowieso technisch neu orientieren müssen.
Okay, der Bund ist natürlich kein "normaler" Aktionär, aber gäbe es tatsächlich einen betriebswirtschaftlich denkenden Hauptaktionär und einen ebenfalls so tickenden Verwaltungsrat, wäre jetzt ganz sicher ein klarer Auftrag an die Geschäftsleitung der Swisscom fällig:
Minimierung der nicht mehr vermeidbaren Verluste und möglichst schnelles Einschwenken auf eine rechtlich auch umsetzbare überarbeitete Netzausbaustrategie.
Falls ein CEO übrigens nicht gewillt ist den strategischen Auftrag der Eigentümer einer Firma auch umzusetzen, wird er in der Privatwirtschaft normalerweise recht schnell ersetzt.
Mit dem Bund als Haupteigentümer ist das aber natürlich ein Spezialfall, da muss man schon "sehr viele grosse goldene Löffel stehlen" bis man als Verantwortlicher in Frage gestellt wird, aber vermutlich wird nun trotzdem die Zeit des aktuellen CEO aufgrund der sich doch häufenden und auch politisch diskutierten "Big-Fails" jetzt so langsam ablaufen.
In jedem Fall wird er den jetzt zusätzlich angestrebten Bundesgerichtsentscheid vermutlich nicht mehr als Hauptverantwortlicher entgegennehmen können.