Guten Morgen miteinander.
Diese "Behauptung" von Swisscom bezüglich der Aktionärsfrage ist mit Vorsicht zu geniessen.
Warum:
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage der Kosten bereits schon intensiv befassen müssen. Im Gegensatz zur Aussage von Swisscom lässt sich das nachlesen (nicht der Schriftenverkehr).
https://t.co/9nPpGil7Hb
Es betrifft die Rz (Randziffern) 473 bis 562. Also relativ viel Material.
Zusammengefasst kann man sagen, dass man Mehrkosten von über 20% im Landesdurchschnitt als gegeben ansieht. Je nach Region wird das klar unter- oder überboten. Geht man davon aus, das Mehrkosten in Randregionen von über 30% als zumutbar gelten.
Jetzt ist auch klar warum die Swisscom nun plötzlich von 40% Mehrkosten spricht. Aktion gleich Reaktion 🙂
Vermutlich gehen sie davon aus, dass ihr Argument wieder sticht.
Jeder der sich mit Projektierung auskennt weiss, dass es ein leichtes ist eine Kostenschere zu bilden. Bewusst oder unbewusst durch Fehler.
Bis zum BVGER Entscheid konnte Swisscom ihre Kosten nicht glaubhaft belegen. Hat sich das jetzt geändert? Who knows.
Bereits im BVGER Urteil wird aber auf das Wildwest Zahlenbingo von Swisscom hingewiesen. Als Bsp. Rz 513 und 514
Ich denke Swisscom hat da keinen guten Stand. Müsste sie die Zahlen doch genau belegen können, welche dann noch Querverglichen werden mit Studien. Müsste gemäss BVGER mit dem Greenfield Ansatz rechnen. Müsste es sich um die gleiche Kostengrundlage handeln (Teuerung). Müsste sie Investitionsbeiträge der Gemeinden abziehen (Vergleich auch die Aussage von @Werner ( ja müsste man dann nicht den g.fast Ausbau auch schon miteinbeziehen?)). Kann man natürlich nicht so rechnen dass man wegen mangelnder Kooperation die trümmligsten Erschliessungungen als Kostengrundlage nimmt.
Habt einen schönen Tag!