Roger G
Im BEP habe ich 4 Fasern…
Es ist mir durchaus bewust, dass ich kaum je mehr als eine Faser brauchen werde.
Mir geht es um die Diskrepanz zwischen dem Vertrag und der geleisteten Arbeit.
Ist ein Werkvertrag nicht erfüllt, muss sofort nach Entdeckung des Mangels reklamiert werden.
Braucht der Nachbesitzer meines Hauses, wenn ich es mal verkaufe, zwei Fasern, wie es im Vertrag steht, und
der Mangel wurde nicht gerügt, kann die Swisscom ganz ruhig mit den Schultern zucken und sagen: Da hat niemand reklamiert, Garantie abgelaufen, Pech gehabt…
Genaugenommen müsste die Swisscom als Auftraggeber jetzt den Mangel rügen.
Ich von meiner Seite wünsche mir nur, dass irgendwo vermerkt ist, dass der Vertrag nicht eingehalten wurde und bei Bedarf später dann der vertragliche Zustand ohne Kostenfolge für mich oder den künftigen Besitzer hergestellt wird.