Um welche Gesetze handelt es sich?
Es gäbe hier ja eigentlich das Fernmeldegesetz welches erst kürzlich revidiert wurde. In dieses hat man eine Regulierung der Glasfaser nicht aufgenommen. Hätte man, Thema beendet.
Hat man aber eben nicht. Wohlgemerkt zeigte Swisscom eine ziemliche Passivität im Bezug des Glasfaserausbaues und wurde erst wieder aktiv als das neue FMG und Dach und Fach war. Ist ihr Recht, kann man machen.
Aber hier kommt das FMG nicht zum tragen.
Hier spielt nun aber das Bundesgesetz über Kartelle ua. Wettbewerbsbeschränkungen rein. In diesem Fall wesentlich Artikel 7.
Das Gesetz hat nichts mit Technik zu tun. Also kann es technisch gar nicht überholt sein. Das FMG müsste man aktuell halten. Und auch da kann man Fehler machen, indem man von Dingen ausgeht, die dann doch nicht so sind (Ausbau im Mehrfaserstandard wie bisher)
Bisher hat das Bundesverwaltungsgericht erst bestätigt, dass
Ja. Das Kartellgesetz hier anzuwenden ist
Keine der bisher vielen von Swisscom angebrachten Gründen, berechtigen zur Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen (Und da sind die vielen Partikularinteressen der einzelnen User hier drin nur kleine Fische)
Die vorsorglichen Massnahmen bestehen bleiben müssen, bis im Hauptverfahren entschieden wurde.