@Anonym
Laut AGB haftet in den meisten Fällen der Kunde, wenn über den eBanking-Kanal das Konto “geleert” wird. Der Fall Read-Only ist in den AGB aber gar nicht abgebildet, weil es selbst bei Grossbanken nur eine Handvoll Kunden gibt, die das je verlangt haben.
Ich habe mir das daher von der Bank schriftlich bestätigen lassen, dass im Fall eines Read-Only Zugriffs der Kunde nicht belangt werden kann, selbst wenn er unvorsichtig mit den Credentials umgeht.
Und bitte lese mein Post nochmals in aller Ruhe durch. Bei Postfinance habe ich Schreib- und Leserechte und trage daher auch die Verantwortung bei Missbrauch der Credentials. Daher habe ich bei PF das Haftungsrisiko minimiert, indem auf diesem Konto nur so wenig Geld wie nötig habe.