Ich vermute, dass in den AGB’s irgend ein Passus vorhanden ist, den es der Swisscom erlaubt, die NAS Funktion, ohne Ersatz und ohne weitere Rückerstattungen, abzuschalten.
Leider ist dieses Vorgehen Usus. Der Benutzer oder Käufer wird schon beim Einkauf verarscht, indem unklare Formulierungen und weiteres in den AGB’s enthalten sind.
Ich für meinen Teil bin enttäuscht von der Swisscom, eine ehemals Kunden orientiert handelndes und stolzes Unternehmen.
Da die Preise für Abos eh schon hoch sind und das nun gezeigte Vorgehen gegenüber dem Kunden mehr als nur fragwürdig ist, denke ich, dass es einige Anpassungen der Abos und Abgänge zu anderen Anbieter geben wird.
Dadurch wird jedoch kaum etwas bewirkt werden.
Ich für meinen Teil bin seit 28 Jahren bei der Swisscom. Egal ob Handy, Festnetz, Internet oder Swisscom-TV, die höheren Kosten waren es mir immer wert und ich hätte niemals den Anbieter gewechselt.
Seit den unsinnigen Änderungen bezüglich Replay TV (Swisscom ist zwar unschuldig daran, unternimmt aber auch nichts dagegen und gibt es einfach als Aufpreis weiter) und nun der ersatzlos gestrichenen NAS Funktion (Cloud ist kein Ersatz, eher ein Hohn das zu vergleichen), stellt sich Swisscom auf dieselbe Stufe wie billigere Anbieter.
Wird am 1.3.2023 die Funktion entfernt, werde ich mir eine entsprechende NAS Lösung kaufen und mir die Zeit nehmen und ebenfalls unnötigen Ballast aus meinen Abo’s entfernen. Das wird der Swisscom kaum weh tun, aber dafür meinem Portemonnaie gut.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sicherheitslücken oder Bedenken so gross sind, dass dies wirklich eine Abschaltung rechtfertigt. Auch, dass die Funktion nur selten benutzt wird finde ich unglaubwürdig. Die Information, weniger als 1 % der User nutzen die Funktion, hört sich eher nach einer Aussage der Marketingabteilung an und nicht nach sachlich erfassten Daten. Das könnten genau so gut die Zahlen einer Umfrage sein und nicht solche wirklich erhobener Nutzerzahlen.
Ich bezweifle, dass die Swisscom ihre Entscheidung überdenken wird.