@foobar
Soweit ich gehört habe, werden bei Swisscom-Neuinstallation aktuell auf der OTO-Dose normalerweise alle 4 Fasern in Richtung zum BEP gespleisst.
Sobald aber Swisscom einen dezentralen optischen Splitter für P2MP verbaut, ist das aber auch nicht mehr relevant, denn dann ist technisch gesehen im Gegensatz zu einem P2P-Ausbau am Einzelanschluss sowieso nur noch als einziges Signal das Shared Medium für 32 gemeinsam via Swisscom-Infrastruktur angeschlossene Kunden verfügbar, welche vom Splitter das identische Signal empfangen.
Was dann als einziges noch möglich ist: Vermieten eines 32stel-Swisscom-Slots des Swisscom-Splitters an Konkurrenzanbieter.
Und genau um diesen Punkt, nämlich um die Verweigerung des direkten Layer 1 Zuganges für Wettbewerber auf das Glasfasernetz der Swisscom geht ja der aktuelle Gerichtsfall.