@Rip schrieb:

Ich probiere meine Ausbausituation zusammenzufassen:

- FTTB und FTTH befinden sich in unterschiedlichen Netzen; richtig

- P2MP-Ausbau ist (zurzeit) nicht erlaubt (FTTB); nein, ausbauen kann man, vermarkten darf man nicht. Und hat nichts mit FTTB zu tun.

- Würde die BKW für mich tatsächlich freiwillig eine Leitung legen (FTTO), wäre der Anschluss an der Zentrale nicht möglich, weil sich diese in einem anderen Netz befindet; Ist möglich__, wenn es dort ein P2P Netzelement gibt, auf den die Leitung gepatcht werden kann.

- Einzelne Erschliessungen nach FTTO sind nicht sinnvoll (machbar); Haben wir vor Kurzen für einen Geschäftskunden gemacht, der FTTB im Geschäftshaus hatte, aber die Leistung für seinen Bedarf nicht reichte.

- wenn der P2MP-Ausbau gestoppt bleibt (weil man sich nicht findet), bleibt der Ausbau für die kommenden Jahre wie er zurzeit ist. So lange geht’s nicht mehr, aber bis dahin bleibt es wirklich, so wie es ist. -> Unten

Übrigens: der Splitter befindet sich bereits leer in meinem Keller. Nur, wenn Du zwei BEPs hast und in einem der Splitter drinn ist. Mit leerem Splitter meinst Du auf der Ausgangsseite nicht gespleisst? Denn, wenn der BEP gesetzt wird, dann werden die ankommenden Fasern gleich auf den Splitter gespleisst. Abgehen tut natürlich noch nichts, bis die Wohnungen erschlossen werden.


Je nach zukünftigem Modell kann es aber sein, dass die Anzahl ankommender Glasfasern nicht reichen, um jede Wohnung so zu erschliessen. Das bedeutet, dass dann die Glasfaserkabel von der Zentrale aus nachgezogen werden müssen. Dies aber nur, wenn es auch genügend Platz in den Rohren auf der Strecke bis zum Gebäude hat. Sonst wird der Bau teuer.

So in der Gemeinde wo ich wohne, denn da hat es null Platz in den 2.5km Rohren zur Zentrale. Der Nachzug von Glasfaserkabel ist schlicht nicht möglich, ohne die ganze Strecke neu zu bauen = $$$. Mit P2MP wurden aber die Reserve-Fasern des bestehenden PUS verwendet, um das ganze Dorf rasch und einfach auf Glas nehmen zu können. Optimale Lösung, doch seit 1 Jahr nicht nutzbar.

Deswegen kann es nach einer Einigung noch lange dauern kann, bis man solche Standorte vermarkten und die Wohnungen erschliessen kann. Das kann auch bei Dir so sein. keep fingers crossed, dass es da einfacher geht 😀

Roger G.
Swisscom (Schweiz) AG, Product Manager Wireline Access

Herzlichen Dank für eure Erläuterungen. So konnte ich mich über dieses Thema “ins Bild” setzen und für mich “begreifbar” machen (ist manchmal schwierig 😅).

Anmerkung:

Für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem Markt ist eine Risikobeurteilung notwendig (PrSG).

Siehe https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/347/de

Dabei hat sich das Durchführen der Risikobuerteilung vor dem Inverkehrbringen des Produkts als den kostengünstigsten Zeitpunkt für das Produkt erwiesen (Firmenadresse habt ihr).

@5018

Nach den letzten Erläuterungen von Roger G. dürften sich die 99.9% als eine sehr grobe Schätzung herausstellen.

Keep fingers crossed – Rip

4 Tage später

@Roger G

Das mit dem Durchmesser mag in absoluten Ausnahmefällen tatsächlich zutreffend sein. Allerdings stellt sich da die Frage, wie es in Zukunft weitergehen soll? Was wenn neue Wohnungen in deiner Gemeinde gebaut werden und noch mehr Teilnehmer dazukommen? Wir der zwingend nötige (teure) Ausbau nur verzögert?

Die Swisscom schreibt zu dem Thema in einer Medienmitteilung im 2008:

Von Seiten Swisscom wurde die Festlegung dieser Netzarchitektur
als Glasfaserstandard ausdrücklich anerkannt und begrüsst. Dies wird
unter anderem durch ihre Medienmitteilung vom 9. Dezember 2008 zum
B-161/2021
Seite 31
Ausdruck gebracht. Im Hinblick auf die Verwendung des VierfaserModells mit P2P-Topologie führte Swisscom aus:
"Mit der Verlegung mehrerer Glasfasern pro Wohnung steigen die Investitionen marginal, dafür wird auf der Technologie- und Service-Ebene Wettbewerb gewährleistet. Es wäre nicht sinnvoll, sich heute auf eine einzige Glasfaser pro Wohnung zu beschränken, da dieses die Marktdynamik und die
technologische Innovation in der Telekommunikationsindustrie für die nächsten 30 bis 50 Jahre gefährden würde."

Alles nachzulesen im verlinkten Urteil PDF. Die von Roger vorgebrachten Argumente haben wir alle schon mal gehört vor dem Bundesverwaltungsgericht… Trotzdem hat das Bundesverwaltungsgericht gegen die Swisscom entschieden.

5 Monate später

Bei mir ist etwas in Bewegung gekommen beim Ausbau des Glasfaseranschlusses und dieser sollte jetzt FTTH-tauglich sein. Die Verfügbarkeits-Prüfung enthält jetzt folgende Meldung:“Ihre Liegenschaft wurde durch Swisscom mit Glasfaser erschlossen. Die Bestellung von Produkten auf Glasfaser ist in der betroffenen Liegenschaft aber zurzeit aufgrund einer behördlichen Verfügung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend der Netzbauweise von Swisscom) nicht möglich.”

Ich meinte gelesen zu haben, dass sich dieses Thema erledigt haben sollte? Oder doch nicht?

Nein, nur wenn Swisscom den Anschluss so ergänzt, dass auch pro Wohneinheit eine durchgehende Fiber zur Zentrale verfügbar ist. Letzter Stand dazu war, dass Swisscom derzeit dazu Vorbereitungen (Analyse, ob das ohne Baumassnahmen geht, ob es Baumassnahmen braucht und Anpassung interner Systeme) trifft. Denke, dass das noch etwas dauern wird.

Der Splitter wurde aus meiner Sicht “erschlossen” und die einzelnen “Register” mit der BEP-Nummer beschriftet. Die OTO-Dose wurde von mir, in Unkentniss der Sachlage, bereits vor zwei Jahren in die Wohnung gezogen. Fehlt es nicht nur mehr am Spleissen und aktiveren des Anschlusses?


@Rip schrieb:

Der Splitter wurde aus meiner Sicht “erschlossen” und die einzelnen “Register” mit der BEP-Nummer beschriftet. Die OTO-Dose wurde von mir, in Unkentniss der Sachlage, bereits vor zwei Jahren in die Wohnung gezogen. Fehlt es nicht nur mehr am Spleissen und aktiveren des Anschlusses?


Splitter=P2MP -> dürfen wir nicht vermarkten. Das sagt der Text im Checker auch, dass die Inbetriebnahme unterbunden ist. Erst wenn in der OTO-Dose eine Faser direkt in die Zentrale geht, wo ein ISP sein Equippment aufstellen könnte, darf der Anschluss vermarktet und Services aufgeschaltet werden. Solange dies nicht erfüllt ist, wird diese Meldung im Checker angezeigt.

Roger G.
Swisscom (Schweiz) AG, Product Manager Wireline Access

ein Jahr später

Screenshot.png

Das Tempo, dass von den beteiligten Institutionen zur Lösungsfindung vorgelegt wird, ist enorm hoch! (Diese Aussage ist durchaus Sarkastisch gemeint)

Vielleicht nimmt sich ja wieder jemand dieser leidigen Angelenheit an? (Bundesverwaltungsgericht, Weko, Swisscom, usw.)

@Rip

Die aktuell geltenden Vorschriften für Glasfaseranschlüsse sind in der Zwischenzeit absolut “glasklar” und in Zwischenzeit auch als Zwang zur physischen P2P-Bauweise zwischen Endkunde und dem CO (im Regelfall die Ortszentrale) bereits auch “gerichtsfest” kommuniziert.

Der einzige Player, der jetzt noch etwas unternehmen kann und im Sinne der Kunden auch sollte, ist der jeweilige Besitzer des betroffenen FTTH-Netzes, in Deinem Falle also die Swisscom.

Da die Swisscom aber aktuell in ihrem FTTH-Netz mehr Baustellen als Kapazitäten für den Ausbau hat, kommt Dein bisher nicht benutzbarer Anschluss nun einfach dann an die Reihe wenn er in der Planung auch weit genug nach vorne gerutscht ist.

Mit ca. 6-12 Monaten Vorlaufsfrist wirst Du das üblicherweise dann auch im Anschluss-Checker irgendwann erkennen können.

Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom

Evtl findest du auf der Karte von init7 noch genauere Infos zu deinem Standort oder zu Adressen in deinem Dorf.

https://ftth.init7.net

Dosc

Ich habe wiederum die Übersicht “verloren”. Ich habe einen “Glasfaser-Anschluss” in der Wohnung, der nicht “aktiviert” werden darf (Siehe Beitrag 61).

Gemäss Liste von @Dosc sind in meiner Gemeinde verschiedene Anschlüsse “in Betrieb”.

Es gibt nichts zu “Planen” oder gar “Auszubauen”, sondern aus meiner Sicht, nur den Anschluss zu aktivieren…

Hallo @Rip

Deine MFH wurde mit einem Splitter gebaut.

Erst wenn eine Glasfaser nachgezogen worden ist, und im BEP eine Faser pro Wohnung direkt mit der Zentralle verbunden ist, darf die Oto Dose in Betrieb gehen.

Je nach dem ob es noch Platz in den Rohren in der Strasse hat ist eseinfacher oder schwieriger eine Faser nach zu ziehen.

Gruss Lorenz

@Rip für die Übersicht vielleicht hilfreich, nicht jeder ist “im Thema drin”:

Swisscom könnte und würde auch gerne aufschalten, darf aber nicht aufgrund einer Entscheidung der WEKO.

Erst nachdem eine zusätzliche, durchgängige Faser von der Zentrale bis zum BEP gezogen wurde - was nicht selten Tiefbau benötigt und auf jeden Fall eine Menge an Planung, Bewilligungen und Zeit - wird der Glasfaseranschluss “freigegeben”. Das ist der “Ausbauen”-Teil.

Infos:
https://www.swisscom.ch/de/about/news/2024/04/25-weko-glasfaser.html

Sinnvoll oder nicht? Kann man diskutieren, ändert aber leider nichts an der aktuellen rechtlichen Lage.

Ich bin ein als Privatkunde getarnter Swisscom-Mitarbeiter im Bereich Service Continuity.

@StefanSch, Herzlichen Dank für deine Erläuterungen. Ich meinte zu Wissen, wie es zu dieser “Situation” kam (getroffene Entscheide, die wie bei meinem Anschluss aus rechlicher Sicht “falsch” wahren, gehören zum Leben).

Jetzt hat doch aber mein Nachbar, gemäss dem Link von @Dosc, keine 50 Meter einen p2m2-Anschluss in Betrieb (ist ein Bauer und nutzt das Internet doch eher selten – die Bezeichnung “Bauer” ist nicht abschätzig gemeint).

Mein Fazit ist doch, dass der Wettbewerbs-Vorteil von mir gegenüber dem “Bauer” nicht stichhaltig sein kann. Oder hat “man” dem Nachbar tatsächlich eine einzelne durchgängige Faser in die Wohnung gezogen und uns “Vergessen”?

@Rip

Ich meinte es kommt darauf an, wann der Ausbau passiert ist. Ich lasse mich da gerne korrigieren, aber ich meinte es gab einen Stichtag.
Zudem kann es auch sein, dass der Landwirt eine Glasfaserleitung bestellt und selber bezahlt hat.
Das nennt sich FTTH on demand

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Dies ergab meine Anfrage an die Swisscom und wurde am 16.01.2023 von der Swisscom so beantwortet. Unsere Liegenschaft wurde 2012 erstellt, die des “Bauern” später.

Ich habe scheinbar einen funktionierenden Glasfaser-Anschluss, der nicht in Betrieb genommen werden darf und 50 Meter “kann man es”. Was mache ich falsch?

@Rip
Ohne die Situation vor Ort im Detail zu kennen:
Eine Zeit lang wurden P2MP Netze aufgeschaltet. Swisscom hat bis Ende 2025 Zeit, diese umzurüsten, sonst müssten sie abgeschaltet werden.

Ich habe den Überblick verloren… (Prägnanter darf ich mich wohl im Internet nicht Ausdrücken).

@Rip Wenn ich eine NDR von 648mbps Speed hätte, würde mir FTTH erst mal am A*** vorbei gehen. Aber das “Habenwollen” ist halt schon stark 😁

Fakt ist, dass es für die neueren Häuser im Haus 6 einen FTTB verbaut hat. Damit ist dort bereits Glasfaser vorhanden und es war geplant, dort den Splitter zu setzen. Damit hätte man mit kleinem Aufwand für alle Parteien schnell FTTH einziehen können. ist nun nicht so und man muss bis zum Haus die nötige Anzahl Fasern nachziehen. In der Gemeinde haben dies ein paar wenige Eigentümer selber mitfinanziert, oder wurden wegen einem Neubau sofort mit FTTH erschlossen (Beispiel “Jungfrauweg”).

Nun gibt es aber 2 Punkte die in der Gemeinde eine Rolle spielen. 1. Gemeinde wurde vollständig mit FTTS/B erschlossen. 80% der Teilnehmer erreichen 300-650mbps. 2. Es bestehen aktuell keine Ausbaupläne für FTTH in der Gemeinde. Zudem ist in dem Haus kein FTTH Anschluss inventarisiert. Selber ziehen bringt nix, wenn er nicht von Swisscom, dem Kooperationspartner oder Baupartner geplant wurde.

Daher glaube ich nicht, dass sich bis Mitte 2025 dort etwas verändern wird.

Roger G.
Swisscom (Schweiz) AG, Product Manager Wireline Access