@maecke
Die kleinen Unterschiede in der individuellen aktuellen Erschliessungsituation, also ob eine Glasfaser bereits im eigenen Haus ist und aufgrund des Swisscom-Verstosses mit der physischen P2MP-Bauweise gegen das Wettbewerbsrecht gar nicht benutzt werden darf, oder ob bisher lediglich ein g.Fast-mCAN in der Strasse oder direkt im Gebäude (ebenfalls bereits mit einer möglichst dünnen Glasfaser erschlossen) vorhanden ist, sind für die Endkunden schlussendlich irrelevant.
Unbesehen aller Detailunterschiede gilt aktuell für jeden Anschluss:
Bis eine dem gesetzlich festgeschriebenen Kartellrecht genügende physische Erschliessungssituation ohne neues Swisscom-Monopol auf der "letzen Meile" zwischen Zentrale und dem Endkunde hergestellt ist, bleibt jeder Endkunde nach den bisherigen Urteilen des Bundesverwaltungs- und des Bundesgerichtes, welche beide alle bisherigen Einsprachen und Klagen der Swisscom gegen den WEKO-Entscheid bisher klar abgewiesen haben, auf der jeweiligen Anschlussart, welcher er jetzt bereits seit der letzen Verfügung der Wettbewerbskommission hat.
Neue FTTH-Anschlüsse sind also konkret nur noch möglich, wenn sie auch physisch mindestens über eine durchgängige Faser zwischen Endkunde und dem CO (= Zentrale) verfügen, und die Nutzung dieser Faser nicht mehr durch die Swisscom monopolisierbar ist, sondern auch durch andere Wettbewerber möglich ist.
Die bauliche Ausbau-Situation des aktuell bereits vorhandenen Swisscom-Glasfasernetzes ist wirklich sehr kompliziert, denn es muss um den Gerichtsentscheiden zu genügen jetzt wirklich an sehr vielen Standorten baulich nachgebessert werden und eine Einzelfallbetrachtung von aussen ist aktuell eigentlich gar nicht möglich, denn ist zwar klar, was nachgebessert werden muss, aber in welcher zeitlicher Reihenfolge und mit welcher Priorität an welchem Standort die nun gesetzlich erforderliche Nachbesserung des momentanen Swisscom-Netzes tatsächlich umgesetzt wird, bestimmt immer noch das private Unternehmen Swisscom selbst.