Nach gut 2 Stunden konzentrierter Durchsicht der wesentlichen Stellen des über 200-seitigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts komme ich zu folgender subjektiver Einschätzung:
- das Gericht gibt der ComCom zu 100% recht und erkennt ebenfalls einen eindeutigen Verstoss gegen das Kartellrecht
- alle Einwendungen, Begründungen und Kostenberechnungsbeispiele der Beschwerdeführerin Swisscom werden vom Gericht entweder als irrelevant, unglaubwürdig, widersprüchlich oder als nicht nachvollziehbar eingestuft
Dass das Bundesgericht diesen meines Erachtens gut begründeten Entscheid des BVG als letztmögliche Instanz nochmals umstösst, halte ich für sehr unwahrscheinlich, was aber die Swisscom vermutlich trotzdem nicht vom Weiterzug abhalten wird, auch wenn es dann nur noch aus rein taktischen Gründen erfolgen wird.
Auch wenn ich jetzt selbst vermutlich noch etwas länger auf einen Fiberanschluss warten muss, halte ich diesen Grundsatzentscheid für den freien Konkurrentenzugang auf eine Dark Fiber in den Zentralen insgesamt für sehr positiv was die Zukunftssicherheit und die weitere Ausbaufähigkeit des ganzen Glasfasernetzes Schweiz anbelangt.
Und für alle, welche nicht mehr wissen, um was überhaupt gestritten wird, hier noch der Link zum Streitobjekt:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/64532.pdf
P.S.: Möglicherweise sollte die Swisscom bei zukünftigen Gerichtsprozessen auch mal noch ihr eigenes Team austauschen, denn Begriffe wie "widersprüchlich", "unglaubwürdig", "nicht nachvollziehbar", etc. sind eigentlich nicht gerichtliche Erwägungen, welche man als Beschwerdeführer in einem Urteil im Übermass über die eigene Argumentation lesen möchte…