@Tux0ne
Ich kenne aber Fälle, da hat der Vermieter sein Veto eingelegt (aus welchen Gründen auch immer). Ich würde prinzipiell immer den Vermieter ins Boot holen, denn schon die Plazierung der Steckdose ist eine Veränderung der Wohnung und sollte vom Vermieter "abgesegnet" werden.
Bei einer Ersterschliessung, wo alle Wohnungen auf einmal umgerüstet werden, ist von Anfang an bekannt, wo die OTO-Steckdose hin muss und nicht im Wunsch(konzert) des Mieters.
Wie das rechtlich alles geregelt ist, weiss ich nicht. Meine Mutter wurde fast genötigt, da hat es geläutet, zwei stämmige Männer vom EWZ rannten an ihr vorbei, schauten ob ein Schrank vor der zu erstellenden OTO-Steckdose (war schon geplant) und verschwanden dann wieder mit der Aussage, nächsten Montag kommt jemand, bis dann müsse der Schrank weg. Die waren vom EWZ und meine Mutter (gegen 80) hat heute noch einen Schock. Ist nun Glasfaser-Kundin und sie wollte das eigentlich nie, andere würden es gerne haben.