@Flutachei90
Um die Frage der optischen Splitter noch ein wenig verständlicher zu machen, hier der Versuch einer vereinfachten Erklärung:
Bei der aktuellen Kontroverse um P2P versus P2MP geht es lediglich um die Glasfaserstrecke zwischen der OTO-Dose des Endkunden bis zum Sammelpunkt aller GF-Kabel, wo der oder die Provider das Signal in ihren jeweiligen Backbone übernehmen (dies findet bis zu einer gewissen Grösse direkt in der jeweiligen Ortzentrale statt)
Handelt es sich beim betroffenen Glasfasernetz um ein Swisscomnetz, gehört auch die Ortszentrale der Swisscom, handelt es sich z.B. aber um ein EW-Netz gibt es auch da eine Zentrale für das EW-Netz, welche nicht der Swisscom gehört.
Egal wem jetzt der jeweilige "Sammelpunkt" der Glasfaserkabel physisch gehört, hat jeder Internetprovider, welcher die jeweilige Region bedienen will das Recht, das Signal seiner eigenen Vertragskunden direkt in der Zentrale als individuelles Einzelsignal entgegenzunehmen und in seine eigene Backbone-Infrastruktur einzuspeisen.
Und nun wirklich ganz salopp formuliert:
In der Ortzentrale hat bei einer P2P-Anbindung der einzelnen Kunden jeder ernst zu nehmende Provider einen eigenen "grossen Backbone-Router" zum Einsammeln seiner jeweiligen Kunden installiert.
Wechselt nun der Kunde Müller z.B. von Swisscom zu Sunrise, wird in der Zentrale einfach das Glasfaserkabel des Kunden Müller vom "Swisscom-Router" auf den "Sunrise-Router" umgesteckt und falls die direkte Glasfaser von der Ortszentrale zum Kunden physisch nicht Sunrise gehört, zahlt Sunrise ab diesem Zeitpunkt eine regulierte Miete für die Dark Fiber ("Entgeld für die Benutzung der nackten Glasfaser ohne jeden zusätzlichen Netzservice") an den Eigentümer des physischen Glasfasernetzes
Diesem direkten Zugang auf die Dark Fiber in den Zentralen, für den es auch bereits jahrzehntelange Erfahrungen gibt, sagt man nun technisch/juristisch auch Layer 1 Zugang.
Wird nun die Strecke zwischen der Zentrale und der OTO-Dose des einzelnen Kunden nicht mehr P2P mit mindestens einer individuellen Faser pro Kunde "verdrahtet", sondern zwischen der Zentrale und den Endkunden bereits mit einem von 32 Kunden geteilten "Shared Medium" bedient, erhalten alle angeschlossenen Endkunden physisch das gleiche Swisscom-Glasfasersignal der Swisscom und zwar unabhängig davon, ob sie vertraglich überhaupt Swisscom-Kunden sind.
Der bisherige Layer 1 Zugang in den Zentralen kann also bei einer P2PM-Verwendung auf der "letzen Meile" den Wettbewerbern des Netzbesitzers gar nicht mehr wie bisher gewährt werden, und diese sind dann als Konsequenz daraus gezwungen, obwohl sie das ev. gar nicht wollen, zusätzliche B2B-Services des Glasfasernetzbesitzers einzukaufen, weil sie sonst ihre Endkunden gar nicht mehr erreichen können.
Die potenzielle Verweigerung des bisherigen Layer 1 Zugangs in den Zentralen des Netzeigentümers für alle anderen Wettbewerber ist also der eigentliche Auslöser des ganzen Rechtsstreits.
Der Layer 1 Zugang ist aber ein ganz wesentlicher Bestandteil der bisherigen Glasfaserstandards und wurde übrigens von der Swisscom selbst erfunden als sie als Firma damals Angst hatte von den EW's der grossen Städte, welche auch selbst gebaut haben, zu stark vom Netz ausgeschlossen zu werden und nur noch B2B-Services anmieten zu müssen.
Genau genommen prozessiert also heute Swisscom gegen den von ihr damals selbst eingebrachten Glasfaserstandard, welcher aber scheinbar intern nur solange von Interesse war, bis die Gefahr durch die EW's der grossen Städte Wettbewerbsnachteile zu erleiden, für die Swisscom selbst gebannt war…
Und zum Schluss noch zu den Splittern selbst.
Die meisten bisher von der Swisscom verbauten optischen Splitter befinden sich in den Zentralen selbst und dürfen da auch bleiben, denn ab dem zentralen Sammelpunkt der Glasfaserkabel des Endkundennetzes, kann jeder Provider sowieso machen was er will um seine Kunden zu bedienen und wenn jetzt z.B. die Swisscom ihren eigenen Kunden ein 10 Gbit/Shared Medium anbietet, welches in einem Splitter direkt in der Zentrale aufbereitet wird, ist das auch weiterhin rechtlich überhaupt kein Problem.
Die optischen Splitter mit Verteilung des identischen Signals auf eine ganze Gruppe von Kunden wird also erst dann zum Problem, wenn diese dezentral in den Schächten und Gebäuden eingebaut werden und der physische Netzbetreiber dann damit den Layer 1 Zugang schon rein technisch verunmöglicht.