@Fratzafro52
Wie schon mehrfach erwähnt sollten Sie einen Anwalt vermeiden. Mit der Zustimmung der AGB's haben Sie sich ja bereit erklärt diese zu Akzeptieren. Unter Anderem befolgt Swisscom (sowie auch sämtliche anderen Telekommunikationsanbieter der Schweiz) die Regelung des Replay welches von der Branchenvereinigung sowie der SRG über den Nationalrat entschieden wurde. Sie sehen, es ist auf Bundesebene und liegt nicht rein an Swisscom.
Zwangswerbung beim Replay-TV - Stiftung für Konsumentenschutz
Auszug aus den AGB's der Swisscom:
Swisscom AGB, Garantie, Rechtliches & mehr | Swisscom
15. Änderungen
Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen
Swisscom behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die Besonderen Bedingungen
und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Swisscom dem
Kunden in geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) bekannt. Erhöht
Swisscom Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder
ändert Swisscom eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des
Kunden, informiert Swisscom rechtzeitig im Voraus und der Kunde kann die betroffene
Dienstleistung (z.B. bei Optionen nur diese, nicht aber die zugrundeliegende Leistung) bis
zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig
kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge
Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von
Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und
berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt Swisscom die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor
der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
Änderungen der AGB
Swisscom behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Swisscom informiert die Kunden in
geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) vorgängig über Änderungen der
AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, informiert Swisscom rechtzeitig im
Voraus und der Kunde kann bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den
Vertrag mit Swisscom ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies,
akzeptiert er die Änderungen und zwar für alle unter diese AGB fallenden Dienstleistungen,
welche der Kunde bei Swisscom bezieht.