@Prietoflautt24 Hast du nur diese Nummer gesperrt? Ich empfehle dir, zur Sicherheit sofort alle Mehrwertdienste zu sperren, bis du sicher bist, dass Swisscom nicht weiter bei dir abkassiert.
Vorsicht: Zur optimalen Verwirrung der Kunden heissen die Mehrwertdienste auf MySwisscom neuerdings “Mobiles Bezahlen”!
myswisscom -> Ihre Produkte -> Mobile -> Sperren & Roaming Einstellungen -> Sperr-Einstellungen anpassen
Alternativ auch:
myswisscom -> Panorama -> Anrufe sperren -> Sperr-Einstellungen anpassen
Dann im Abschnitt “Erwachsenenunterhaltung & Einkäufe” die folgende Option aktivieren:
“Sperre für Erwachsenenunterhaltung & Mobiles Bezahlen”
… und unten “Speichern” aktivieren.
Wenn du diese Sperre aktiviert hast, dann werden damit eventuell auch andere Einkäufe gesperrt, zum Beispiel am Selecta-Automat. Das soll dich motivieren, das Scheunentor weit, weit offenzulassen.
Meine Empfehlung für weitere dringende Aktionen: Sperre sofort alle von der Bank noch nicht abgerechneten und auch die weiteren Zahlungen an Swisscom, zum Beispiel im E-Banking, oder widerrufe die Lastschrift-Freigabe.
Frage bei der Bank nach, welche Zahlungen / Lastschriften du noch zurückrufen kannst, die Frist kann bis zu einigen Wochen betragen. Verlange via Hotline, oder über das Kontaktformular, von Swisscom die Konto-Angaben, wie du deine aufgehaltenen / annullierten Rechnungen ohne die bestrittenen Beträge bezahlen kannst.
Verlange vorerst mal via Hotline (oder über das Kontaktformular) von Swisscom, dass weitere Abzocker-Beträge auf den zukünftigen Rechnungen gestrichen werden. Je nach Antwort musst du auch noch per Einschreiben der Swisscom mitteilen, dass du kein Abo abgeschlossen hast. Es gibt Musterbriefe im Web zu Thema.
Der Beratungsdienst des Beobachters ist offenbar der Meinung, dass ein Mobilfunkanbieter, der seinen Kunden für “Mehrwertdienste” direkt Rechnung stellt, auch beweisen muss, dass die angeblichen “Dienstleistungen” vertraglich vereinbart, also bestellt worden sind.
In >diesem Bericht wird beschrieben, dass Swisscom gelegentlich abgezockte Beträge annulliert. Aber wie es danach weiter ging, dazu fehlen in vielen ähnlichen Berichten die Angaben.
Mein Fazit: Möglichst viele der Rechnungen, die auch Abzocker-Beträge enthalten, annullieren / zurückrufen.
Bei den definitiv abgerechneten Beträgen wird es schwieriger, bei “kleinen” Beträgen lohnt sich eine Klage nur mit einer Rechtsschutz-Versicherung. Damit “kalkuliert” leider auch die Swisscom, du sollst dich “an den Anbieter wenden”. Swisscom hat ja absolut kein Interesse, herauszufinden, welches die schwarzen Schafe sind. Sonst müsste man ja gelegentlich auch mal die Geldwäscherei-Gesetze durchlesen…
Walter