Wer mag, kann sich ja mal die AGB's von Teleclub zum Thema VoD zu Gemüte führen:
https://www.teleclub.ch/rechtliches/agb/
Wer es nicht im Detail lesen will:
Die Essenz bezüglich der aktuellen Fragestellung besteht eigentlich darin, dass man beim sogenannten VoD-Kauf nur ein Nutzungsrecht für mindestens 5 Jahre erwirbt, welches unter anderem zusätzlich noch von einer speziell abonnierten Infrastruktur-Plattform (z.B. Swisscom TV) abhängt.
Was damit nicht abschliessend beantwortet ist, ist natürlich die Frage, ob die Benennung der effektiv vorliegenden Langfristmiete als Kauf und die bestehende Abhängigkeit der Nutzung zu einem weitergeführten zusätzlich aktiven Abo des Providers Swisscom überhaupt rechtens sind.
Grundsätzlich gilt aber hier natürlich die Unschuldsvermutung und wo kein Kläger ist, wird auch kein Richter entscheiden müssen.
Aus Kundensicht viel ehrlicher wäre es natürlich, gar nicht von Miete und Kauf, sondern nur von Kurzfrist- und Langfristmiete zu sprechen und zusätzlich beim Abschluss einer Langfristmiete auch noch die begleitenden Nutzungsbedingungen für die Langfristmiete sehr transparent zu machen.
Das mögliche juristische Hickhack um die konkrete Auslegung der AGB's wäre aber auch ziemlich sinnlos, denn erstens wäre der Streitwert viel zu klein und wer das Teleclub-Angebot nicht mag, hat ja haufenweise Alternativen, welche sowohl preislich attraktiver, wie auch bezüglich einer goldenen Fessel eines ISP-Providers viel unproblematischer sind.
Mein Fazit ist deshalb ganz einfach:
Jeder Kunde der mit dem aktuellen Angebot von Teleclub unzufrieden ist, soll es einfach nicht benutzen, oder zumindest darüber keine Videos kaufen.
P.S.: Nachfolgend noch hineinkopiert der entscheidene Abschnitt aus den AGB (interessant ist da natürlich der letzte Satz, wie immer den man jetzt auch genau interpretieren mag):
2. Filme zum Kauf
Filme zum Kauf stehen Ihnen für eine Zeitdauer von mindestens fünf Jahren ab Kauf via Streaming zur Verfügung. Filme zum Kauf können maximal fünf Mal auf ein registriertes Gerät (Tablet oder Smart¬phone, bei iOS Geräten möglich ab Version 9, bei Android Geräten ab Version 5) über die Swisscom TV App (ab Version 2.5.0) heruntergeladen werden (Download). Nach erfolgtem Download steht Ihnen der betreffende Film so lange zur Verfügung wie er auf dem betreffenden Gerät wiedergegeben werden kann. Ein Film kann auf der Swisscom TV Box und bis zu vier registrierten Endgeräten wie PC, Mac, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Zur gleichen Zeit ist die Nutzung eines Films nur auf bis zu zwei Geräten erlaubt. Voraussetzung für die Wiedergabe via Streaming ist eine bestehende Internetverbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Wiedergabe eines heruntergeladenen Films mindestens alle 30 Tage eine Internetverbindung der Swisscom TV App, über die der Download erfolgt ist, herstellen müssen. Sollte aus lizenzrechtlichen Gründen ein Streaming nicht mehr möglich sein, so informieren wir Sie rechtzeitig, damit Sie den Film – falls noch nicht geschehen – herunterladen können. Filme in UHD Qualität stehen Ihnen bis auf weiteres lediglich via Streaming, nicht jedoch zum Download zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist in jedem Fall ein Swisscom TV Anschluss.