• Geschlossen

Swisscom Anschluss in 5064 Wittnau

Praummieffetz49
Level 1
1 von 4

Swisscom ist mein Hauptanschluss für das Internet und Handy. Meine Vermieterin nutzt NETYET und ich sollte die Kosten für Kabelcom übernehmen, ansonsten will Sie mir den Internet Zugang zum Haus blockieren.

 

Ich schrieb an Swisscom einen Brief erhielt aber bis jetzt keine Antwort.

 

Christine Andel

 

 

 

3 Kommentare 3
kaetho
Super User
2 von 4

Hi @Praummieffetz49 

wenn du Mieterin bist, einen Swisscomanschluss hast, der Mieter in der vermieteten Wohnung dir nun noch den (von dir unbenutzen) Cablecomanschluss "aufhalsen" will, ist das schlicht unzulässig.

Da musst du dich wehren, aber Swisscom wird dir da eher weniger helfen können. Da ist der Mieterschutz sicher besser geeignet für.

ChristianG
Swisscom
3 von 4

@Praummieffetz49 

 

Welche Kosten meinst du?

  • Abokosten
  • Aufschaltkosten
  • Installationskosten
  • usw.

Grundsätzlich hat so ziemlich jedes Gebäude (vielleicht Glasfaser nicht, da ist es ein BEP)  ein UP (Überführungspunkt). Jetzt ist die Frage, ob deine Wohnung mit diesem UP über eine interne Hausinstallation verbunden ist oder nicht. Im Idealfall ist der UP mit einer Digidose über ein u72 Kabel verbunden. Sollte das nicht der Fall sein, musst du sicherlich diese Kosten übernehmen, falls ein Elektriker oder ein Swisscom Techniker dies durchführen muss.

 

Deine Beschreibung lässt viel Spielraum für Interpretation und der von mir beschriebene Fall ist eher der Idealfall. 

 

Der Verfügbarkeits-Checker auf der Swisscom Seite wird dir mitteilen, welchen Service du da in der Wohnung beziehen kannst oder nicht.

 

Falls das Thema vielleicht zu kompliziert ist empfehle ich dir, einen Swisscom Shop aufzusuchen und ggf. dort Hilfe zu beziehen.

 

Gruss

Chris

It's Over 9000!
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Editiert
Tux0ne
Level 9
4 von 4

Kommt darauf an wie der Kabeanschluss verrechnet wird.

Zb über die Nebenkosten oder Pauschal beim Mieter. Künden, da du diesen nicht verwendest: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/tv-internet.html

 

Oder allenfalls direkt bei der Antennengenossenschaft. https://www.yetnet.swiss/uploads/files/Kuendigung-Quickline-mit-Kabelanschluss-02.21.pdf

 

 

Ich denke das ist hier aber nicht der Fall. Also über die Vermietung geltend machen das dieser gar nicht verwendet wird. Wenn man das nicht macht, wird man mit Kosten konfrontiert. Ob man diese bemerkt oder auch nicht 🙂

 

 

 

 

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