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Kündigung da an neuer Adresse keine Leitung von Dwisscom besteht

Stausuwom49
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1 von 6

Icha habe vor 7 Monaten ein Swisscom Internet und Tv Abo abgeschlossen und dazu eine Playstation 5 erhalten. Nun ziehe ich an eine Adresse wo Swisscom keine Internet Leitung hat und mir desshalb kein Internet und TV mehr anbieten kann. Die Playstation wurde nun für 700.- in Rechnung gestellt ist das Normal so? Ich hätte das Abo ja weiterhin beibehalten wen Swisscom mir einen Anschluss geben könnte. Oder die Playstation zurückgegeben wen dies möglich gewesen wäre. Und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses konnte ich ja nicht Wissen das die Swisscom an meiner zukünftigen Adresse keinen Anschluss hat. Hätte gerne mal einige meinungen dazue. Danke zum Voraus für die rückmeldungen.

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
Samsi
Super User
4 von 6

@Stausuwom49 

 

Swisscom ist doch verpflichtet in der ganzen Schweiz einen Festnetz sowie Internetanschluss zur Verfügung zu stellen, egal wo wohnhaft.

 

Ist natürlich eine blöde Situation, aber im Prinzip handelt es sich trotzdem um eine vorzeitige Kündigung deines Abos, das eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat. Es steht auch deutlich geschrieben: Kommt der Vertrag mit dem Kunden nicht zu stande oder kündigt er vorzeitig und der Kunde hat das Gerät, in diesem Fall die Playstation, bereits erhalten, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Vielleicht rufst du nochmals an und schilderst das alles, aber grosse Hoffungen würde ich mir nicht machen. Eine Rückgabe eines bereits vor 7 Monaten erhaltenen Geräts ist natürlich völlig ausgeschlossen. Das dürfte ja wohl klar sein. 

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5 Kommentare 5
Stephan_76
Super User
2 von 6

Ganz ehrlich, dass Swisscom ein benutztes Gerät nicht zurück nimmt, ist verständlich. Da bleibt halt nichts anderes mehr übrig, als die PS5 dem Kunden (also Dir) in Rechnung zu stellen.


Du bist einen Vertrag eingegangen, welchen Du streng gesehen brichst.

 

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roku73
Super User
3 von 6

@Stausuwom49 Hat Swisscom bei den 700.- nur die Playstation verrechnet, oder sind darin auch die Einnahmen der Monate, die Swisscom wegen deines Wegzugs entgegen?

Samsi
Super User
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@Stausuwom49 

 

Swisscom ist doch verpflichtet in der ganzen Schweiz einen Festnetz sowie Internetanschluss zur Verfügung zu stellen, egal wo wohnhaft.

 

Ist natürlich eine blöde Situation, aber im Prinzip handelt es sich trotzdem um eine vorzeitige Kündigung deines Abos, das eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat. Es steht auch deutlich geschrieben: Kommt der Vertrag mit dem Kunden nicht zu stande oder kündigt er vorzeitig und der Kunde hat das Gerät, in diesem Fall die Playstation, bereits erhalten, wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Vielleicht rufst du nochmals an und schilderst das alles, aber grosse Hoffungen würde ich mir nicht machen. Eine Rückgabe eines bereits vor 7 Monaten erhaltenen Geräts ist natürlich völlig ausgeschlossen. Das dürfte ja wohl klar sein. 

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WalterB
Super User
5 von 6

@Stausuwom49 

 

Wo hast Du Dich den genau erkundigt ob wirklich kein Swisscom Anschluss zur Verfügung am neuen Ort gestellt wird ?

 

https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/hilfe/kontakt.html#cascadingTabs%5Binner%5D=tab_164398668179... 

 

Was ist das für eine PLZ ?

Alles was mit Elektrotechnik zu tun hat.
IT: Windows, macOS und Linux.
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snowmanch
Super User
6 von 6

Also, Fr. 700.-- für eine Playstation 5 ist ein überrissener Preis. Der Preis liegt so um die 500.--.

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