«Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Swisscom auf Ersuchen einer Behörde gezwungen sein kann, Zugang zu seinen Dateien zu gewähren und die Personalien bekannt zu geben.» Wird das dem Kunden mitgeteilt? Falls ja, vorher, während oder erst danach oder überhaupt nicht? «Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er -> für das Teilen von Inhalten alleine verantwortlich ist. Er kann jederzeit den Link deaktivieren und die Freigabe aufheben. -> Er ist dafür verantwortlich, die Personen, denen er einen Link zur Verfügung stellt, darüber zu informieren, dass beim Aufrufen des Links die IP-Adresse dieser Person aufgerufen wird und mycloud zudem ihr Nutzerverhalten aufzeichnet. -> Swisscom ergreift verschiedene Massnahmen, um Missbrauch zu verhindern bzw. aufzudecken. Insbesondere werden Vorgänge betreffend das Teilen von Inhalten mit Dritten (Sharing) – nicht aber die Inhalte selber - anhand diverser Kennzahlen überwacht» Interessant! Ich habe vor einigen Monaten nur einen Ordner mit vier Buchstaben angelegt und einige Dateien dahin verschoben. Ich habe weder geteilt, noch sonstwas weiter gemacht. Dann passierte etwas, das ich kaum glauben kann. Eine Person mit zufällig demselben vierstelligen Nachnamen erhält seitdem jedes Dokument, das ich nach und nach in diesen Ordner verschoben hatte. Hätte er mir das nicht mitgeteilt, ich wüsste es noch heute nicht. Wie erklärt die Swisscom das?
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