@ Doc schrieb: @1e5 GWG, 2. Kaptel, 1. Abschnitt, Artikel 3, Absatz 1: [...] Hast Du dir den Geltungsbereich, insbesondere auch den Absatz "Finanzintermediäre", einmal angeschaut? Es gibt selbstverständlich Teile des Geldwäschereigesetzes welches die Swisscom oder andere FDA tangieren, so z.B. bei den Prepaid-Aufladungen, aber dieser Teil gehört nicht dazu. woher du jedoch wissen willst, dass die nicht aktiven nummern nicht auch verfallen und recycelt werden, ist mir schleierhaft, schliesslich weiss die swisscom sehr wohl, welche nummern sie zur verfügung hat. Ja, nicht aber welche Nummern in den Shops in den Verkaufsregalen liegen. Bei Prepaid-Handy-Bundle möglicherweise auch in welchen Shop die Rufnummer geliefert wurde (dank der IMEI des Handys). Bei reinen Prepaid-Karten (Starter-Kits), behaupt ich einfach mal, dass diese nicht getrackt werden (im Rahmen der Logistik). Sonst müsste in den Shops ja bei Abschreibern die Rufnummer anegeben werden. Das ist definitiv nicht der Fall! sag doch bescheid, wenn du von der swisscom die entsprechende antwort erhalten hast. Werde ich auf jeden Fall machen.
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