Falls bei dir etwas gesperrt werden sollte, dann wende dich umgehend an die Ombudscom, denn wer mit "surfen so viel Sie wollen" wirbt, soll das auch bieten. Das Abo NATEL® infinity L gilt für den normalen Eigengebrauch. Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen, dass die SIM-Karte für Spezialanwendungen (z.B. Überwachungsanwendungen, Maschine-Maschine-, Durchwahl- und Dauer-Verbindungen) benutzt wird, behält sich Swisscom jederzeit vor, die Leistungserbringung einzustellen oder einzuschränken, oder eine andere geeignete Massnahme zu ergreifen. Da es für den "normalen Eigengebrauch" und den "üblichen Gebrauch keine genaue Definition gibt, kann man dir auch nichts vorwerfen.
Mehr anzeigen