@chriszh schrieb: Hallo zusammen Seit vielen Jahren bin ich Kunde bei Swisscom mit EconomyLine und DSL. Vor einigen Wochen habe ich von Swisscom ein Schreiben bekommen, dass es eine Vertragsänderung per Mitte September 2016 gibt wegen Wechsel auf AllIP. Ich habe mich dann bei Swisscom gemeldet, dass ich diesen Wechsel nicht wünsche. Mir wurde mitgeteilt, dass dieser Wechsel zwingend sei und zwar per Mitte September. Da ich eine etwas spezielle Hausverkabelung habe, kam dieser Wechsel jedoch nicht in Frage und ich kündigte den Anschluss auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung auf AllIP mit der Bemerkung, dass ich davon ausgehe, dass der Vertrag auf Mitte September fristgerecht gekündet werden kann, da von Seite Swisscom ja eine Vertragsänderung gewünscht wurde. Man hat mich dann von Swisscom kurz angerufen, um nochmals nachzufragen, weshalb ich kündigen möchte und hat mir die Kündigung dann bestätigt. Nun kam ein weiteres Schreiben von Swisscom mit der Info, dass Zusatzkosten für die nicht fristgemässe Kündigung entstehen bis Ende Oktober. Da ich dies nicht akzeptiere habe ich umgehend bei Swisscom angerufen, aber man teilte mir mit, dass sie da knallhart seien und auf diese Kosten bis Ende der "normalen" Kündigungsfrist von 2 Monaten bestehen, auch wenn Swisscom selbst ja eine Vertragsänderung per Mitte September 2016 wollte. Hat jemand ähnliches erlebt? Muss ich mit diesem Fall zur Ombudscom? Beste Grüsse Chriszh Ja, muss man wohl. https://www.ombudscom.ch/de/information/tipps_informationen.html Ombudscom gibt schon auf der Webseite, die Richtlinien bekannt, wie sowas gesehen wird. Eine Kündigungspauschale sollte nach Meinung des Ombudsmanns pro rata temporis, also unter Berücksichtigung der bereits eingehaltenen bzw. verbleibenden Vertragsdauer, berechnet werden. Um so länger Du Kunde bist um so besser hinsichtlich der Kündigungspauschale. Sofern mehr als 1 Jahr würde ich sagen, bist du ganz ordentlich billiger. Den Sieg hat man in der Tasche. Unverständlich - aber scheint nicht anders zu gehen. PS: Kosten entstehen Dir keine. Kosten des Ombudsmanns muss Swisscom AG tragen.
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