Guten Abend DennisA Muss die erziehungsberechtigte Person direkt auch den Vertrag unterschreiben, oder genügt eine Vollmachtserklärung? Und falls ja, welche Bedingungen muss diese erfüllen, damit sie gültig ist? (Von Hand geschrieben, offizielles Formular?, welche Daten,...) Gruss user1
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