hatte das auch grad, auf android. hab's nun einmalig erlaubt, aufgrund der hier präsentierten informationen. auf der page des BAKOM ist nämlich folgendes unter dem Punkt "Verhaltenskodex" nachzulesen: Bei abonnierten Diensten (Push services) müssen die Anbieterinnen dem Enkunden mittels einem kostenlosen SMS/MMS bzw. bei WAP auf der entsprechenden WAP-Oberfläche bekanntgeben:
- eine allfällige Grundgebühr
- Preis pro Einzelinformation
- Klare Anweisung, wie der Dienst abbestellt werden kann
- Maximale Anzahl der Einzelinformationen pro Minute (bei SMS/MMS sind dabei die FDV-Preisobergrenzen zu beachten)
Nach Erhalt dieser Informationen muss der Endkunde die Bestellung des Dienstes mit einem SMS, MMS, bzw. Link drücken (jeweils entsprechend dem abonnierten Dienst) ausdrücklich bestätigen. Erst danach dürfen Gebühren erhoben werden (Art. 11b Abs. 2 PBV). demzufolge müsste es ungefährlich sein, solange keine der im kursiven teil erwähnten nachrichten damit einhergehen. freundliche grüsse LL
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