Neue Swisscom-AGB: Erhöhte Gebühren und Talfahrt beim Datenschutz: Gut versteckt werden bisherige Gebühren erhöht und neue eingeführt. Zudem lässt sich die Swisscom eine weitere Blankovollmacht ausstellen, um Daten zu bearbeiten. Die Kundinnen und Kunden werden mit den Gebührenerhöhungen dazu gedrängt, die digitalen Dienstleistungen zu nutzen und gleichzeitig mehr und mehr Daten zu generieren. Der staatsnahe Telekomriese lässt sich gleichzeitig ermächtigen, diese fleissig zu sammeln, auszuwerten und zu Geld zu machen. 😞 Zudem lässt sich die Swisscom eine weitere Blankovollmacht ausstellen, um Daten zu bearbeiten. Hier wird ersichtlich, dass die Kundinnen und Kunden mit den Gebührenerhöhungen dazu gedrängt werden, die digitalen Dienstleistungen zu nutzen, um weitere Daten zu generieren. Versteckt in einer sechsseitigen AGB-Änderungsflut werden gleichzeitig Gebühren erhöht und neue eingeführt. Bisher war die Papierrechnung kostenlos und wird von der Swisscom nun neu mit 2.90 Franken in Rechnung gestellt. Der detaillierte Verbindungsnachweis kostete bisher 1.50 Franken, neu wird dieser Betrag quasi verdoppelt auf ebenfalls 2.90 Franken. Wer die Swisscomrechnung am Postschalter begleicht, soll dafür in Zukunft fast 3 Franken extra bezahlen!!!! Es ist unnötig, dass die Swisscom, ein staatsnaher Betrieb mit entsprechendem finanziellem Rückgrat, immer weiter am Gebührenrad dreht. Unverständlich ist zudem, dass die neuen Gebühren nicht einmal direkt auf den sechs Seiten des Kleingedruckten aufgeführt, sondern in den sogenannten Service- und Bearbeitungsgebühren versteckt sind. Eine direkte Verlinkung in den AGB fehlt. Daher ist fraglich, ob die Gebühren überhaupt rechtlich verbindlich in Rechnung gestellt werden können. Die Kundinnen und Kunden sollen möglichst alle Interaktionen online durchführen. Damit kann der Kundenstamm möglichst umfassend im digitalen Datentopf vereint und gewinnbringend bearbeitet werden. Ein Riesengewinn für die Swisscom, der sich nicht mit den angepriesenen Ersparnissen an Kosten für externe Gebühren und administrativem Aufwand rechtfertigen lässt. Im neuen Kleingedruckten stellt sich die Swisscom wortreich und kompliziert eine Blankovollmacht für den möglichst ungehinderten Umgang mit Kundendaten aus – darin eingeschlossen die Erstellung von Kundenprofilen und Weitergabe von Kundendaten an Werbevermarkter. Swisscom weist in den AGB darauf hin, dass eine derartige Weitergabe in anonymisierter Form erfolge. Wie inzwischen aber hinlänglich bekannt ist, können bei einer derartigen Datenweitergabe ohne grossen Aufwand Rückschlüsse auf die betreffende Person gezogen werden. Die Swisscom weist darauf hin, dass der Datenbearbeitung widersprochen werden könne, der Kunde ein sogenanntes Opt-out vornehmen kann. Es ist aber schier unmöglich, die entsprechenden Stellen auf der Swisscom-Internetseite oder im eigenen Kundenprofil zu finden. Zudem dürfte das Opt-out nach dem nächsten Systemupdate wieder deaktiviert sein. «Die Swisscom will den Anschein erwecken, dass der Datenschutz und die Selbstbestimmung der Kundinnen und Kunden für sie wichtig ist. Dabei unternimmt sie alles, um an möglichst viele Daten heranzukommen. Die Swisscom entwickelt sich zusehends zu einer riesigen Datenkrake!». Auf meine Nachfrage bei Swisscom wurde mir mitgeteilt, dass diese im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit handelt und die Kosten an die Wettbewerber anpasst. Was ist das bitte für eine Argumentation!? Im Wettbewerb zu bestehen, würde es eher bedeuten, es anders und besser zu machen, als der Wettbewerb, und nicht auf das gleiche Pferd aufzuspringen. Die neuen Vertragsbedingungen sind kundenunfreundlich! Die Angebote von Swisscom werden deshalb ja nicht günstiger – obwohl sie nun zusätzlich Unmengen an Arbeit und Kosten einspart und dazu noch ganz ohne etwas dazu tun verdient. Die Arbeit und Umstände wird einfach auf den Kunden abgewälzt! Wie sieht es eigentlich aus, dürfen wir als Kunden nun der Swisscom unsere Zeit in Rechnung stellen? Für die Zeit, die wir benötigen, um digitale Rechnungen aufzurufen, zu sortieren, archivieren und zu bezahlen – Zeit für einloggen, Geld für Internet, Geld für Drucker und Papier, wenn man die Unterlagen ausdruckt!!!?!!! Was ist, wenn man kein Internet hat – dann wird man extra abgestraft (zum Beispiel ältere Menschen etc), die nun enorme Extrakosten zu tragen haben! Übrigens kostet eine reguläre Posteinzahlung am Schalter auf der Post nur 1.90 CHF und keine 3.00 CHF, wie Swisscom nun abkassiert. Macht sich darüber jemand Gedanken? Würde mich interessieren, wie die Community darüber denkt.
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