@BlöderName schrieb: Zudem: ab 01.04. zieht ja in meine jetztige Wohnung schon der neue Mieter rein. Und die Swisscom hält aber am Vertrag fest, sodass für die nächsten 2 Monate der neue Mieter keinen eigenen Anbieter dort etablieren kann? Absoluter Unsinn! Nö. Die schalten deinem Nachmieter (sofern der denn Swisscom möchte) per sofort das gwünschte Produkt auf. Sie halten ja nicht an deiner OTO-Dose fest, sondern an deiner Person. D.h. sie wollen dich zwingen, auch am neuen Standort wieder eine Swisscom-Leistung zu beziehen. Ob sich ein solches Verhalten langfristig für die Swisscom auszahlt, sei dahingestellt. Du hast es ja dann in der Hand, ob du Swisscom nun wirklich auf die "schwarze Liste" setzt 😉 @DomiP schrieb: Würde man jedem der mit einer solchen Begründung den Vertrag auflösen, würde sich der Gewinn des Unternehmens sicherlich um ein vielfaches verkleinern. Also wenn ein Grossteil des Gewinns der Swisscom davon abhinge, Kunden die gerade in ein Gebiet mit schlechterer Versorgung umgezogen sind noch zwei Monate länger abkassieren zu können, dann sollte glaube ich jeder ziemlich rasch seine Swisscom-Aktien verkaufen 😉 Die Sache ist doch die: Der Kunde hier hat ein berechtigtes Anliegen: Er zieht an einen Ort, an dem die Swisscom nur noch einen Bruchteil der bisherigen Leistung erbringen kann. Ergo will er den Vertrag per Umzungsdatum auflösen, weil er offenbar einen Mitbewerber gefunden hat, der am neuen Standort mehr liefern kann. Meines Erachtens wäre es eine Sache von Anstand und "üblicher" Kulanz, dem Kunden hier keine Steine in den Weg zu legen. Aber offenbar sieht die Swisscom-Taktik eben vor, in solchen Fällen die AGB bis an die Schmerzgrenze auszureizen. Weil der Kunde ist ja dann eh weg und kann folglich nicht mit Kündigung drohen, gell... 😉 Kleines Gegenbeispiel: Vor zwei Tagen erhielt ich die Mail eines Kunden, der bei uns eine kleine Hosting-Dienstleistung bezieht. Wir hatten diese vor kurzem für eine neue Jahresperiode (1.3.20 - 28.2.21) fakturiert. Der Kunde teilt nun mit, er benötige die Dienstleistung in Folge Geschäftsauflösung umd Wegzug ins Ausland nur noch bis Ende April. Tja... natürlich könnten wir auf die AGB verweisen, gemäss der er bis Februar 2021 an den Vertrag gebunden ist, weil er nicht bis Ende Januar 2020 gekündigt hat. Tun wir aber natürlich nicht. Wir stornieren die Rechnung und schenken ihm die zwei "Extramonate" bis Ende April. Gehen wir deswegen Pleite? Wohl kaum.
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