Hallo Vollkornbrot,
Mit Easypay bietet die Swisscom Dienstanbietern lediglich eine technische Schnittstelle, über welche Fremdleistungen den Endkunden via Swisscom Rechnung verrechnet werden können. Für den Inhalt sind einzig die Dienstanbieter verantwortlich. Die Abläufe und Mechanismen solcher Dienste sind durch den Gesetzgeber geregelt und werden durch Swisscom streng überwacht. Hält sich ein Anbieter nicht an die gesetzlichen und weitergehenden vertraglichen Vorgaben, ergreift Swisscom entsprechende Massnahmen. Wir beobachten Anbieter und Kundenreaktionen konstant und schreiten umgehend ein, wenn Verstösse gegen die restriktiven Verträge vorliegen.
Grundsätzlich setzen sämtliche Transaktionen via Easypay eine Bestätigung vom Kunden auf einer Checkoutseite voraus. Auf dieser werden sämtliche Transaktionsdetails (Anbieter, Inhalt, Preis) dargestellt und der Kunde kann „Kaufen/Abonnieren“ oder „Abbrechen“ wählen. Im Kundencenter können mit Easypay gebuchte Abos eingesehen und bei Bedarf gelöscht werden.
Wenn Du davon ausgehst, dass Du eine Online-Bestellung über Easypay nicht getätigt hast, kannst Du beim Händler das entsprechende Opt-In verlangen. Das bedeutet, dass er Dir aufzeigen muss, dass Du das Abo wirklich bestellt hast. Er ist dazu verpflichtet, Dir die damit verbundenen Angaben innert nützlicher Frist zuzustellen. Kommt der Händler dieser Aufforderung nicht nach, kannst Du Dich gerne wieder an Swisscom wenden.
Liebe Grüsse
MatthiasM
Swisscom
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