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mycloud: Sicherheit und Überwachung

Carolus Magnus
Level 2
1 von 7

«Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Swisscom auf Ersuchen einer Behörde gezwungen sein kann, Zugang zu seinen Dateien zu gewähren und die Personalien bekannt zu geben.»

Wird das dem Kunden mitgeteilt?
Falls ja, vorher, während oder erst danach oder überhaupt nicht?


«Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er -> für das Teilen von Inhalten alleine verantwortlich ist. Er kann jederzeit den Link deaktivieren und die Freigabe aufheben.

-> Er ist dafür verantwortlich, die Personen, denen er einen Link zur Verfügung stellt, darüber zu informieren, dass beim Aufrufen des Links die IP-Adresse dieser Person aufgerufen wird und mycloud zudem ihr Nutzerverhalten aufzeichnet.

-> Swisscom ergreift verschiedene Massnahmen, um Missbrauch zu verhindern bzw. aufzudecken. Insbesondere werden Vorgänge betreffend das Teilen von Inhalten mit Dritten (Sharing) – nicht aber die Inhalte selber - anhand diverser Kennzahlen überwacht»

Interessant!
Ich habe vor einigen Monaten nur einen Ordner mit vier Buchstaben angelegt und einige Dateien dahin verschoben. Ich habe weder geteilt, noch sonstwas weiter gemacht.

Dann passierte etwas, das ich kaum glauben kann. Eine Person mit zufällig demselben vierstelligen Nachnamen erhält seitdem jedes Dokument, das ich nach und nach in diesen Ordner verschoben hatte. Hätte er mir das nicht mitgeteilt, ich wüsste es noch heute nicht.

Wie erklärt die Swisscom das?

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
SilvanG9
myCloud Experte
6 von 7

Hallo @Carolus Magnus 

 

Hier die offizielle Antwort zu deiner Anfrage:

 

Im Falle, da Swisscom Auskunft an die Behörden geben muss, ist es ihr gesetzlich untersagt, den betroffenen Kunden darüber zu informieren. Eine entsprechende Information hat vielmehr durch diejenige Staatsanwaltschaft zu erfolgen, welche die Auskunft verlangt hat (vgl. Art. 279 der Schweizerische Strafprozessordnung).

 

Ich hoffe das hilft Dir weiter,

 

Viele Grüsse

Silvan

6 Kommentare 6
cymett
Level 6
2 von 7

Hallo @Carolus Magnus 

 

Die Nutzungsbedingungen akzeptierst du wenn du dich bei myCloud registrierst bzw. ein Konto eröffnest. 

Unbenannt.JPGBezüglich deinem zweiten Punkt würde ich direkt ein Supportticket bei myCloud eröffnen und davon berichten, damit es genauer analysiert werden kann:
https://help.mycloud.ch/hc/de/requests/new?ticket_form_id=114093978493

 

LG cymett

Carolus Magnus
Level 2
3 von 7

«Die Nutzungsbedingungen akzeptierst du wenn du dich bei myCloud registrierst bzw. ein Konto eröffnest. »

 

Das weiss ich auch. Meine Frage lautete:

«Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Swisscom auf Ersuchen einer Behörde gezwungen sein kann, Zugang zu seinen Dateien zu gewähren und die Personalien bekannt zu geben.

->>> Wird das dem Kunden mitgeteilt?
->>> Falls ja, vorher, während oder erst danach oder überhaupt nicht?»

und ist somit noch nicht, weder hier noch dort, beantwortet.

Doc
Super User
4 von 7

wie wärs, wenn du das swisscom selber fragst?

 

ich denke nicht, dass swisscom verpflichtet ist, dies dir mitzuteilen. 

normalerweise erhältst du diese info von den ermittelnden behörden (falls wegen deinen vier buchstaben ermittelt werden sollte ¯\_(ツ)_/¯).

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

Carolus Magnus
Level 2
5 von 7

@ Doc  schrieb:

@ Doc  schrieb:

wie wärs, wenn du das swisscom selber fragst?

 

ich denke nicht, dass swisscom verpflichtet ist, dies dir mitzuteilen. 

normalerweise erhältst du diese info von den ermittelnden behörden (falls wegen deinen vier buchstaben ermittelt werden sollte ¯\_(ツ)_/¯).



ich denke nicht, dass swisscom verpflichtet ist, dies dir mitzuteilen. 

 


Super Antwort, aber auch das war nicht meine Frage.

 

Verarschen kann ich mich selbst.

 

Wozu überhaupt dieses Forum?

 

Das ist nur eine weitere Swisscom-Werbeplattform.

 

Und tschüss.

 

SilvanG9
myCloud Experte
6 von 7

Hallo @Carolus Magnus 

 

Hier die offizielle Antwort zu deiner Anfrage:

 

Im Falle, da Swisscom Auskunft an die Behörden geben muss, ist es ihr gesetzlich untersagt, den betroffenen Kunden darüber zu informieren. Eine entsprechende Information hat vielmehr durch diejenige Staatsanwaltschaft zu erfolgen, welche die Auskunft verlangt hat (vgl. Art. 279 der Schweizerische Strafprozessordnung).

 

Ich hoffe das hilft Dir weiter,

 

Viele Grüsse

Silvan

Doc
Super User
7 von 7

@Carolus Magnus  schrieb:

 

Super Antwort, aber auch das war nicht meine Frage.

 

Verarschen kann ich mich selbst.

 

Wozu überhaupt dieses Forum?

 

Das ist nur eine weitere Swisscom-Werbeplattform.

 

Und tschüss.

 


zu deiner "Frage": 

das ist ein "Kunden-helfen-Kunden"-Forum, wie bereits im Titel oben ersichtlich :winking:

 

zudem: meine Antwort war offensichtlich sogar (fast) korrekt. :stuck_out_tongue:

 

ciao ciao!

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

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