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Gedrosselt auf 128Kbit/s surfen ist ein Witz

dcarlucci
Level 4
1 von 23

Dass nach Verbrauch des Datenvolumens in EU/Westeuropa nur noch gedrosselt auf 128Kbit/s gesurft werden kann und dies als unlimitiertes Surfen bezeichnet wird ist doch nur ein schlechter Witz, oder?

 

Das Surfen ganz abzustellen wäre ehrlicher! 

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22 Kommentare 22
Samsi
Super User
2 von 23

@dcarlucci 

 

So geht Marketing, aber...

 

 

Wenn man die Abos genauer anschaut, bei den Details, steht klar geschrieben, dass das surfen in der EU nach Verbrauch von 40GB/100GB gedrosselt wird. Immerhin enstehen beim erreichen dieser Werte keine weiteren Kosten.

 

 

Die 40GB beim inOne go oder 100GB beim Premium für EU Roaming ist nicht gerade wenig. Die meisten Nutzer dieser Abos erreichen auch in der CH nicht mal annähernd 40 oder sogar 100GB im Monat. 

 

 

 

 

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marcus
Super User
3 von 23

Steht auch so in den Vertragsbedingungen.

Du kannst ja dein Internet selbst abschalten, wenn dich die 128k/Bit stören. :joy_face:

cu Marcus
Die Swisscom Community ist ein Kunde-hilft-Kunde-Forum.
cu Marcus
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dcarlucci
Level 4
4 von 23

@marcus  schrieb:

Steht auch so in den Vertragsbedingungen.

Du kannst ja dein Internet selbst abschalten, wenn dich die 128k/Bit stören. :joy_face:


Genau. Ich kann auch Provider wechseln und die 1000.- CHF im Jahr anders investieren. Darum geht es mir hier aber nicht! Das Abo wird als “unlimitiert Surfen” angepriesen und bei 128Kbit/s können heutige Anwendungen nicht vernünftig benutzt werden, nicht einmal diejenigen von Swisscom selbst. Etwas mehr müsste es deshalb schon sein auch wenn es gedrossellt wird. Bin aber einverstanden, dass es eine tolle Marketing Kampagne ist

Samsi
Super User
5 von 23

@dcarlucci 

 

Ich verstehe dich schon, nur machen das alle so. Auch Sunrise spricht von unlimitiertem Roaming, im Kleingedruckten steht allerdings max. 40GB /Monat, danach reduziert. Insbesondere bei einer Roamingverbindung ist dies Branchenüblich, auch bei anderen EU-Anbietern, obwohl es dort innerhalb der EU kein Roaming mehr gibt. Es gibt bei Roaming immer irgendwo ein oberes Limit, ansonsten können trotzdem kosten entstehen.

Editiert
hed
Level 7
Level 7
6 von 23

Egal um welche Firma, welches Produkt oder Dienstleistung es sich handelt, irreführende Werbung mit Kleingedrucktem gehört gesetzlich verboten.

 

Denn bei der aktuellen Lage wäre eine ehrliche Firma, die auf solchen Unsinn verzichtet, krass benachteiligt.

marcus
Super User
7 von 23

Das ist weder unlauterer Wettbewerb noch irreführung.

Das ist faulheit des Kunden sich zu informieren.

Oder glaubst du der Autowerbung auch, dass du mit einem BMW nur auf leeren Strassen mit einem lächelendem Gesicht und einer schönen Frau als Beifahrerin unterwegs bist.

Sieh es ein, dass der Fehler bei dir liegt. Wir sind zum Glück nicht in den USA, wo alles haarklein erklärt und belehrt werden muss.

Oder erwartest du eine Schlung zur AGB und den Vertragsbedingen?

Wie ist es denn 100.0000-en(oder mehr?) andere Kunden klar?

cu Marcus
Die Swisscom Community ist ein Kunde-hilft-Kunde-Forum.
cu Marcus
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Editiert
hed
Level 7
Level 7
8 von 23

@marcus 

 

Zwischen einem geschönten Bild und einem expliziten Text "unlimitiert" (in Schriftgrösse 48) mit Fussnote "ab xy Byte gedrosselt" (in Schriftgrösse 4), liegt wohl ein riesen Unterschied. 

 

Nein, es braucht keine langen Erklährungen und Belehrungen wie in den USA, im obigen Beispiel würde es genügen, wen man beide Informationen im Haupttext in gleicher Schriftgrösse wiedergeben würde.

 

Zum Vergleich mit dem BMW: Da schreibt man auf dem Plakat ja auch nicht in grossen Lettern "Max. Geschwindigkeit 250 kmh" und dann kaum lesbar in der Fusszeile "ab 5000 km/Monat auf 5 kmh gedrosselt".

 

Dass solche Irreführungen vielen Kunden nicht bewusst sind zeigt aktuell z.B. das Beispiel mit dem 5G. Da wurden im ganzen Land Plakate aufgehängt mit den Lettern 2 Gigabit/s und selbst Technik affine Early Adopters sind völlig erstaunt, dass in der Praxis nur einige 100 Mbps erreicht werden. 

 

Nichts gegen AGB und Vertragsbedingungen. Die sollten der Ergänzung und Präzisierung dienen, aber sicher nicht dazu, gemachte Aussagen zu den Kernleistungsmerkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung auf Seite xy wieder zu relativieren.

dcarlucci
Level 4
9 von 23

@marcus  schrieb:

Das ist weder unlauterer Wettbewerb noch irreführung.

Das ist faulheit des Kunden sich zu informieren.

Oder glaubst du der Autowerbung auch, dass du mit einem BMW nur auf leeren Strassen mit einem lächelendem Gesicht und einer schönen Frau als Beifahrerin unterwegs bist.

Sieh es ein, dass der Fehler bei dir liegt. Wind sind zum Glück nicht in den USA, wo alles haarklein erklärt und belehrt werden muss.

Oder erwartest du eine Schlung zur AGB und den Vertragsbedingen?

Wie ist es denn 100.0000-en(oder mehr?) andere Kunden klar?


Faulheit?!

Ich habe sehr wohl gesehen, dass es gedrosselt wird aber niergends gelesen, dass es auf unbrauchbare 128Kbit/s gedrosselt wird. Diesbezüglich habe ich wegen dem “unlimitiert” angenommen, dass es brauchbar bleibt. Dazu kommt, dass ich über das Cockpit kein Datenpaket kaufen konnte, da offensichtlich das gedrosselte Paket aktiv bleibt. Keine so gute Dienstleistung und nur möglich, weil es alle anderen Anbieter auch so machen

Chuthappaun66
Level 1
10 von 23

Schön wäre es, wenn die Daten die man in den meisten Monaten nicht nutzt in einem andeten Monat bezogen werden könnten, statt 40GB/M z.B 480GB/J.

 

11 von 23

das hat doch mit "Faulheit" nichts zu tun. Natürlich muss man Angaben über Benzinverbrauch oder Ähnliches hinterfragen, aber "unlimitiert" ist eine klare Definition und wenn unlimitiert eben doch limitiert ist, ist das eine betrügerische Falschaussage, vergleichbar mit "ohne Zucker" und man meint dann halt einfach ohne weissen Zucker. . . . 

hed
Level 7
Level 7
12 von 23

Solche "Spielchen" der Provider werden leider erst aufhören, wenn der Gesetzgeber solche irreführende Werbung explizit verbietet.  

ChristianG
Swisscom
13 von 23

Zwar hat sich der Text ein wenig geändert, hier der Link zu FUP

 

Fair Use Policy (FUP) 

 

Gruss

Chris

It's Over 9000!
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kaetho
Super User
14 von 23

Da steht: "Die Mobile Abos, Daten Abos und Internet Abos von Swisscom sind für den normalen Eigengebrauch bestimmt. Erfahren Sie mehr dazu."

Was aus meiner Sicht fehlt, ist die Definition von der Datenmenge/Abrechnungszeitraum bei "üblichem Gebrauch".

 

Ich habe nur ein inOne-Abo, auf mich trifft also nur der unterste Abschnitt "Internet Abos" zu. Unter übermässige Nutzung versteht Swisscom z.B. "VPN" oder "Downloadportal". Ich verwende beides. VPN und einen eigenen kleinen Cloudspeicher für die Arbeit und den privaten Verein. Logisch werden da von anderen Daten 'rauf- und 'runtergeladen.

Habe ich jetzt ein Problem?

 

Wenn es um die reine Datenmenge geht, ist das ziemlich fragwürdig. Swisscom bietet mir weder in meinem Kundencenter noch im Router die Möglichkeit nachzuschauen, wieviele Daten z.B. pro Monat über "meinen" Anschluss gehen.

 

Meine Meinung: das gehört schnellstmöglich abgeschafft oder es gehören Tools hin, die die verbrauchte Datenmenge/Abrechnungszeit aufzeigen; und natürlich die von Swisscom definierten Eingriffsgrenzen.

Werner
Super User
15 von 23

@kaetho 

 

Wie es aktuell beim inOne Home definiert ist, wirkt nur dann wenn man einen „Notausgang“ für echte individuelle Sondersituationen braucht (wie vielleicht die Weitervermietung des persönlichen Anschlusses im ganzen Quartier, was ja mit einem 10 Gig Abo technisch problemlos möglich wäre).

 

Vermutlich wurde noch gar nie ein inOne Home Anschluss wegen übermässigen Gebrauchs gesperrt, also ist die momentane Fair Use Regelung nur für den absoluten „Else-Fall“, um rechtlich überhaupt eine Grundlage zu haben bei absolut offensichtlichem Missbrauch.

 

Diese absoluten Ausnahmesituationen detailliert definiert zu regeln, hätte für alle und auch für uns Kunden nur Nachteile - also ist es gut so, wie es jetzt ist:

 

Es ist zwar als Regelung in der Fair Use Clause definiert, absichtlich aber ohne bissbereite Zähne.

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
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kaetho
Super User
16 von 23

@Werner dann gehört aber VPN z.B. ganz sicher nicht in diesen Text. Und wenn das gar nie angewendet wird, gehört die ganze Definition so sicher nicht in eine solche Bestimmung. Wenn es um Weitervermietung oder prof. Hosting geht, dann soll man das auch explizit so schreiben.

Aus meiner Sicht ist das also so wie es steht, nicht in Ordnung. Da bin ich nicht deiner Meinung. 

Editiert
Werner
Super User
17 von 23

@kaetho 

 

Technisch hast Du natürlich recht, aber diese Informatik-Detailkenntnisse darfst Du von Rechtsabteilungen nicht erwarten.

 

Entscheidend ist nur, dass man keinen Zwang definiert um dann gegen Kunden vorgehen zu „müssen“.

Also ja keine Kausalität in diese Fair Use Clause reinschreiben.

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
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kaetho
Super User
18 von 23

@Werner und doch wird gegen Nutzer vorgegangen, die gegen diese "Bedingungen" verstossen.

Werner
Super User
19 von 23

@kaetho  schrieb:

@Werner und doch wird gegen Nutzer vorgegangen, die gegen diese "Bedingungen" verstossen.


Kann sein, aber in der Praxis wird zumindest bei Heimanschlüssen sicher immer im Einzelfall entschieden - und in den Bedingungen direkt formulieren:

 

„Entschieden wird situationsabhängig im Einzelfall nach einer individuellen Interessenabwägung“, kann man ja nicht wirklich reinschreiben, denn das wäre vertragsrechtlich keine gültige Grundlage für weitere Massnahmen.

 

P.S.:

Ein interessanter Test wäre übrigens ein Rund-um-die-Uhr-Datenaustausch-Loop von zwei NAS an zwei privaten 10 Gig-Anschlüssen.

Vermutlich würde das trotz Riesen-Datenvolumen der Swisscom nicht mal weiter auffallen.

Selbst kann ich das allerdings nicht durchführen, da ich privat nicht mal über einen einzelnen Glasfaseranschluss verfüge.

 

Neben der Fair Use Clause wären dabei auch die erreichbaren Durchschnittsgeschwindigkeiten zwischen zwei mit 10 Gig-Adaptern ausgestatteten NAS an zwei XGS-PON Anschlüssen interessant, aber bis jetzt sind die 10 Gig-Poser ja bereits mit ihren wenigen Sekunden dauernden Speedtests zufrieden.

Von einem echten  Dauerbelastungstest über mehrere Stunden oder Tage habe ich bis jetzt jedenfalls noch nichts gehört

 

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Tux0ne
Level 9
20 von 23

@kaetho 

Die FUP bezieht sich da auf die gewerbsmässige Erbringung von Dienstleistungen. Bei VPN wäre das ein Service wie NordVPN und bei einem Downloadportal ein Dienst wie es rapidshare war.

 

Selbst wenn man für sein Gewerbe Kunden oder Partner,  Downloads über seinen Privatkundenaccess anbieten würde, wäre das nicht gegen diese FUP.

Das bisschen Daten selbst wenn man diverse Ausschreibungen zum Download anbieten würde, sind doch ein Mückenfurz gegenüber 2-3h TV Streams.

 

Und auch bei den Mobile Geschichten. Ich meine das Downloadvolumen bei einem Smartphone, Tablet usw. ist ja doch irgendwie endlich durch seine Nutzung und dessen Akku.

Richtig viel Daten kommen nur zusammen wenn man die SIM in einem Router/Hotspot einsetzt und man einige Geräte damit verbindet. Also da können in einem Monat schon mal 600GB zusammenkommen. Mal mehr mal weniger.

Hier setzt Swisscom bei den Datenabos ein Limit von 30GB (und drosselt danach stark) und bei den inOne Mobile Abos über die Multi SIM eben irgendwie keines. Jedenfalls hat mir noch nie jemand gesagt er habe dabei Probleme bekommen.

Jeder ist beim Provider den er verdient
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