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Swisscom wechselt eigenmächtig Rufnummer....

POGO 1104
Super User
1 von 17

Dem Vater einer Bekannten ist folgendes wiederfahren.

Er hatte plötzlich von einem Tag auf den anderen eine andere Rufnummer - ohne jegliche Vorankündigung. Zufällig ist sein Umfeld drauf gekommen, da er plötzlich nicht mehr erreichbar war. (Der gewünschte Teinehmer ist zur Zeit......) Als er dann selbst einen Kontrollanruf tätigte, wurde festgestellt, dass es eine komplett andere Rufnummer war!

Es ist noch zu sagen, dass diese Prepaid-Nummer seit ca. 10 Jahren regelmässig (mind. 2-3x pro Monat) für ein/ausgehende Anrufe genutzt wurde, ebenso regelmässige SMS. Es kam auch nie eine schriftliche Vorankündigung und auch keine SMS

Auf der Hotline hiess es, das sei halt so und der Wechsel auf die ursprüngliche Nummer sei möglich, koste aber CHF 20.-

Der gute Mann (80jährig) wahr etwas überrumpelt und perplex und hat das halt so geschluckt.....

 

Hat jemand sowas schon erlebt? Das kann doch nicht wahr sein!

keep on rockin'
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HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
POGO 1104
Super User
15 von 17

so, hier nun des Rätsels Lösung:

 

Der gute Mann ging seit Jahren alle paar Monate in den Interdiscount und kaufte für CHF 20 oder 50 Prepaidguthaben und liess diese jeweils sogleich vom Verkäufern auf seinem Telefon aktivieren. Soweit so gut....

 

Einmal kam er aber - aus nachträglich nicht mehr nachvollziehbaren Gründen - im gleichen Einkaufzentrum in eine Mobilezone-Filiale, wo man dem guten Herrn eine neue SIM-Karte verkaufte (warum auch immer?) und sogleich ins bestehende Gerät einsetzte und aktivierte. Dass er dadurch eine neue Nummer erhielt, war ihm nicht bewusst, aber er hatte ja wieder frisches Prepaid Guthaben....und so nahm die Geschichte ihren Lauf....

 

Das mit der neuen SIM-Karte kam erst durch nun nachträgliche Nachforschungen ans Tageslicht...

 

Somit hat also Swisscom nix falsch gemacht 😉

 

Danke auch @Anonym, durch seine Abklärungen/Hinweise sind wir der Ursache auf die Spur gekommen

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Editiert
16 Kommentare 16
Werner
Super User
2 von 17

Also wenn das kein Märchen ist, ist es zumindest ein sehr unangenehmer Fehler.

Stabilität einer Rufnummer gehört ja seit es die Telefonie überhaupt gibt zu den absoluten Basics.

 

... und die Fehlauskunft der Hotline schreit ja förmlich nach einer Entschuldigung seitens Swisscom.

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
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cslu
Level 6
3 von 17

Das habe ich jetzt tatsächlich noch nie erlebt.

Überraschen tut es mich allerdings nicht, kundenfeindliches Verhalten ist bei der Swisscom ja leider der Normalfall.

Frage mich immer, ob die in der SC-Chefetage schlicht nicht wissen, was an der "Front" abgeht, oder ob es denen einfach gleichgültig ist, so lange der Aktienkurs stimmt.

 

Wäre interessant abzuklären, ob ein unangekündigter Rufnummerentzug juristisch überhaupt zulässig ist. Könnte ja den einen oder anderen noch härter treffen, als einen 80 jährigen Rentner.

POGO 1104
Super User
4 von 17

....es ist glaubhaft leider kein Märchen....

 

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Werner
Super User
5 von 17

Falls der Case noch aktuell wäre, sind die Eskalationsstufen:

  • offizielle Reklamation bei der Swisscom
  • Beschwerde beim Ombudsmann der Telekombranche
  • ... und dann wäre da im Extremfall noch die Klagemöglichkeit

Mit grosser Sicherheit war es einfach ein technischer Fehler und der Hotlinemitarbeiter war zu faul etwas zu unternehmen und hat es dann erst mal mit Abwimmeln versucht.

Falls der Fall wirklich klar Ist, sollte eigentlich die Reklamation bereits genügen.

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
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POGO 1104
Super User
6 von 17

@Werner schrieb:

Falls der Case noch aktuell wäre, sind die Eskalationsstufen:

....

Die betroffene Person ist halt (zu) gutmütig und hat sich damit abgefunden. Waren auch nur max. 5-10 Personen betroffen, welchen die neue Telefonnummer mitgeteilt wurde.

 

Von daher, kein aktueller Case mehr

keep on rockin'
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Samsi
Super User
7 von 17

Also ehrlich, sowas habe ich auch absolut noch nie gehört. Gehe jetzt mal davon aus, dass dies ein absoluter Einzelfall war. Wäre noch intressant was Swisscom zu diesem Fall sagen würde. 

Herby
Super User
8 von 17

@Samsi schrieb:

Gehe jetzt mal davon aus, dass dies ein absoluter Einzelfall war.


Aber sicher...

 

Solange es sich nicht um eine "Gratis" Nummer handelt, die nicht wirklich viel benutzt wird die dadurch und mit grösster Wahrscheinlichkeit  für die Swisscom nicht wirklich rentiert (die spezifischen Kundendaten werden da selbstverständlich mit einbezogen, ausgewertet und die "richtige Zielgruppe" ausgewählt) ...

#userID63 und Jüre aka Herby 😉
#userID63 und Jüre aka Herby ;-)
GrandDixence
Level 1
9 von 17

@cslu schrieb:

Wäre interessant abzuklären, ob ein unangekündigter Rufnummerentzug juristisch überhaupt zulässig ist.


AGB "Privatkunden":

 

<<  Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer
oder eines anderen bestimmten Adressierungselements (z.B. IP-Adresse). Swisscom
stellt sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des
Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonstwie an
Dritte übertragen werden, sofern Swisscom nicht ausdrücklich einwilligt. Swisscom kann
sie entschädigungslos zurücknehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder
technische Gründe es erfordern oder im Falle von Rufnummerstreitigkeiten unter Privaten.>>

 

https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/rechtliches.html

Anonym
10 von 17

Ich schau mir den Fall gerne an. Das habe ich auch noch nie gehört. @POGO 1104 gib mir einfach die Daten und dann wissen wir bald mehr.

 

 

POGO 1104
Super User
11 von 17

PM ist raus @Anonym, bin gespannt.

 

Wäre ja nicht dran zu denken, die Person wäre z.B. auf einer Warteliste als Organempfänger.....

 

Man könnte ja unter u. damit leben, ein Wechsel nach Vorankündigung - aber eifach so in einer Nacht-und Nebelaktion" ohne Mitteilung....

keep on rockin'
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cslu
Level 6
12 von 17

@GrandDixence

 

Interessant. Würde mich aber trotzdem noch näher interessieren, und zwar aus folgenden Gründen:

 

- In AGB kann man vieles hineinschreiben, ob es gültig ist, ist dann eine andere Frage. AGB-Bestimmungen die gegen Gesetze verstossen sind nichtig.

 

- In den von dir zitierten Abschnitt wird eine Reihe von Gründen aufgeführt, in denen die Nummer entzogen werden kann. "Technische" oder "Behördliche" Gründe sowie Rufnummerstrietigkeiten dürften hier aber nicht vorliegen und "betriebliche Gründe" ist eine Phrase unter der man alles oder nichts verstehen kann. Ich könnte mir vorstellen, dass eine juristische Instanz hier im Zweifelsfall dann schon noch hören möchte, was das für konkrete Gründe gewesen sein sollen und ob das plausibel ist.

 

- Die Bestimmungen geben keine Auskunft darüber innert welcher Frist und mit welchen Benachrichtigungsmodalitäten ein solcher Nummernentzug stattfinden kann. Dass ein sofortiger und unangekündigter Entzug zulässig ist, scheint mir unwahrscheinlich. Und falls doch, wäre es eine ziemliche Gesetzeslücke.

 

- In der Schweiz hat der Kunde das Recht, seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Wenn er aber gleichzeitig nicht das Recht hat, seine Rufnummer beim jetzigen Anbieter zu behalten, dann scheint mir das ein bisschen widersprüchlich. Ist seltsam, wenn der Kunde zuerst die Absicht zum Anbieterwechsel äussern muss, damit seine Nummer nicht mehr entzogen werden kann. (Und wäre ebenso seltsam, wenn der neue Anbieter dem neuen Kunden die Nummer dann direkt nach der Portierung entziehen könnte... wäre allerdings ein interessantes 'Geschäftsmodell': Kunden mit gut zu merkenden Nummern mit Versprechen auf Dumping-Tarife zu sich locken, ihnen dann nach der Portierung die Nummer entziehen und diese dann teuer weiterverkaufen ;-))

Werner
Super User
13 von 17

@cslu

 

Dass AGB's sehr einseitig zu Gunsten des Anbieters abgefasst sind, und in vielen Punkten auch geltendem Recht widersprechen, kommt in der Schweiz leider noch sehr häufig vor.

Juristisch beurteilt werden muss bei Rechtsstreitigkeiten immer der Einzelfall, und sehr häufig werden dann Punkte von AGB's als nicht wirksam angesehen und fliessen auch nicht in die Urteilsfindung ein.

 

Abgesehen von der Rechtslage im Telekombereich, wäre übrigens das Angebot der Hotline die Nummer für CHF 20 "Lösegeld" auch wieder zurückzugeben, durchaus noch eine Basis für die Argumentation von ganz anderen Tatbeständen.

 

Über alles gesehen sollte man aber, vorausgesetzt der Fall ist tatsächlich so abgelaufen, trotzdem den "Ball flachhalten".

Die Swisscom soll (wenn sie ihn dann wirklich gemacht hat) aus dem Fehler lernen, sich beim Betroffenen entschuldigen, das Easy-Abo noch ein wenig aufladen und gut ist.

 

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
Master
Level 6
14 von 17

wie bittte ?

 

Das kann nur ein Fehler sein.

Die AGB's gelten nur wen nichts drinn steht was man nicht erwarten muss/kann (also gleich knicken).

 

Grundsätzlich gelten die Weisugen und Regeln der Bacom. Diese besagen, dass eine Rufnummer dem Kunden gehört und er Sie auch Providerübergreifend mitnehmen (portieren) behalten kann.

 

Dem ganzen würde ich auf den Grund gehen.

Master of Desaster
Master of Desaster
POGO 1104
Super User
15 von 17

so, hier nun des Rätsels Lösung:

 

Der gute Mann ging seit Jahren alle paar Monate in den Interdiscount und kaufte für CHF 20 oder 50 Prepaidguthaben und liess diese jeweils sogleich vom Verkäufern auf seinem Telefon aktivieren. Soweit so gut....

 

Einmal kam er aber - aus nachträglich nicht mehr nachvollziehbaren Gründen - im gleichen Einkaufzentrum in eine Mobilezone-Filiale, wo man dem guten Herrn eine neue SIM-Karte verkaufte (warum auch immer?) und sogleich ins bestehende Gerät einsetzte und aktivierte. Dass er dadurch eine neue Nummer erhielt, war ihm nicht bewusst, aber er hatte ja wieder frisches Prepaid Guthaben....und so nahm die Geschichte ihren Lauf....

 

Das mit der neuen SIM-Karte kam erst durch nun nachträgliche Nachforschungen ans Tageslicht...

 

Somit hat also Swisscom nix falsch gemacht 😉

 

Danke auch @Anonym, durch seine Abklärungen/Hinweise sind wir der Ursache auf die Spur gekommen

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Editiert
Samsi
Super User
16 von 17
Danke für das Update dieser Geschichte. Somit ist also Mobilezone der Sünder.
Anonym
17 von 17
Warum soll mobilzone der Sündebock sein? Was weisst Du, was der Mann dem Mitarbeiter gesagt hat? Schuld ist hier kein Thema, sondern es zeigt er, dass Situatuinen entstehen können, die einfach mangels Kommunikation in die Hose gehen.
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