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Swisscom als Geldeintreiber für Dritte

Walter_Wp
Level 5
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Warum denkst du, dass du keine solche SMS bekommen solltest, wenn du die Mehrwertdienste gesperrt hast? Woher sollten die Absender der SMS wissen, dass bei dir die Sperre aktiviert ist?

Es gibt wohl genügend Opfer, die sich weiterhin abzocken lassen. Swisscom hilft ja gerne beim Inkasso. Daher werden einfach möglichst viele Mobile-Nummern durchprobiert.

Du schreibst, dass du "solche SMSen" bekommen hast. Kannst du hier den SMS-Text aufschreiben, oder weisst du zumindest die Nummer des "Mehrwertdienstes"? Das könnte für Mobile-Kunden interessant sein, welche die Sperre nicht gesetzt haben.

Walter

Editiert
Fravieseu91
Level 1
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Wer bezahlt mir den entstandenen Geldschaden?

Walter_Wp
Level 5
23 von 25

@Fravieseu91   Du hast deine Frage hier im Forum "Kunden helfen Kunden" gestellt.

 

Hier lesen Swisscom-Kunden mit, und die haben keine Ahnung, welche Rechnungen Swisscom bei dir einkassierte. Tipps oder Kommentare von anderen Kunden kannst du bestenfalls erwarten, wenn du hier beschreibst, um was es geht.

 

Walter

Matheus
Level 1
24 von 25

Ich habe das  gleiche gerade vom  Provider Yallo als  Rechnung erhalten. Nach einem kostenpflichtigen (CHF 1.50 pro Anruf) Kundendienstgespräch wurde mir versprochen das ich nächsten Monat die CHF 45.- (angeblich 5 SMS von ECHOVOX SA) wieder gutgeschrieben bekomme.

Ich werde nur die normale Rechnung bezahlen und abwarten ob Yallo sich seriös verhält. Wenn nicht wechsle ich sofort den Anbieter und schalte einen Anwalt ein.

Editiert
Doc
Super User
25 von 25

Der Kunde X beanstandete Mehrwertdienstgebühren auf der Rechnung seines Fernmeldedienstanbieters im Zusammenhang mit der Kurznummer xxx. Er sei nicht bereit, diese Kosten zu bezahlen und macht eine Beanstandung gegen Y (Mehrwertdienstanbieter) geltend, welche im vorliegenden Verfahren Verfahrespartei ist. Y verrechnet Herrn X mittels SMS der Kurznummer xxx gesamthaft CHF 405.00. Kunde X verlangt die Rückerstattung des verrechneten Betrages. Y verweist auf die durch den Kunden vorgenommene Aktivierung des Dienstes und lehnt eine Rückerstattung ab.

 

Es wurde überprüft, ob das Angebot von Y den gesetzlichen Bestimmungen entspricht sowie die Anmeldung zum Dienst auf der Webseite des Mehrwertdienstanbieters und die Erbringung des Dienstes gesetzeskonform ist. Nach Durchführung einer Testanmeldung stellte der Ombudsmann u.a. fest, dass die Anmeldung durch einen vorformulierten SMS-Text erfolgt und der Abmeldeprozess aufwändiger ist als der Anmeldeprozess. Mit dem Testversuch konnte festgestellt werden, dass nur durch eine aktive Handlung seitens Kunde die Anmeldung überhaupt hat stattfinden können. Eine zeitnahe Abmeldung durch den Kunden X wäre angezeigt gewesen, weshalb dieser sich auch an den Kosten beteilen sollte. Da in den kostenpflichtigen Nachrichten des Mehrwertdienstanbieters Y das Keyword zur Abmeldung fehlte und eine Abmeldung nur auf Umwegen erfolgen konnte, wurde vorgeschlagen, dass der Mehrwertdienstanbieter dem Kunden zwei Drittel der verrechneten Gebühren zurückerstattet.

 

Von:
https://cas.ombudscom.ch/mehrwertdienste-sms-abonnement/

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

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Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

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