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Kein Sonderkündigungsrecht, obwohl nur noch 10% der Leistung erbracht werden

BlöderName
Level 2
1 von 17

Hallo zusammen,

 

ich muss hier echt mal meinen Unmut kund tun. Da ist man jahrelang Kunde, und von Kundenfreundlichkeit keine Spur zu sehen, wenn man gezwungen (!) ist zu kündigen.

 

Ich habe seit Jahren das L-Gigabit und TV L Abo, und somit eine 1000 MBit/s Leitung. Nun werde ich überraschend schnell umziehen können, nämlich bereits in 3 Wochen. Daher habe ich für den neuen Wohnort ein online Verfügbarkeits-Check durchgeführt. Ergebnis: nur max. 100 Mbit/s möglich. Gerne hätte ich mein bestehendes Abo mitgenommen, daher habe ich sicherheitshalber beim Support angerufen. Dort konnte man mir leider nur bestätigen, dass das mit den max. 100 Mbit/s korrekt sei.

 

Als ich darauf hin mitteilte, dass ich somit leider kündigen müsse (ich brauche die 1000 Mbit/s), wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Sonderkündigungsrecht hätte, sondern nur per ordentlicher 2-monatigen Frist kündigen könne.

 

Wie bitte? Es können nur noch 10% (!!!) der ursprünglichen Dienstleistung erbracht werden, aber mir steht kein Sonderkündigungsrecht zu? Ich glaube es hackt! Das Beste ist ja: selbst wenn ich ein neues Swisscom Abo für den neuen Ort haben wollte, könnte ich nur wählen zwischen 50 Mbit/s, oder 200 Mbit/s. Bei letzterem würden mir aber trotzdem nur max. 100 Mbit/s zur Verfügung stehen.

 

Ich finde es unfassbar, dass auf Grund solcher Umstände einfach nach Schema F fortgefahren wird, und kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Und ich bin mir absolut sicher, dass bei einer solchen signifikanten Leistungseinbusse mir definitiv ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Selbst eine Einbusse von 50% wären signifikant; bei mir sind es 90%!

 

Zudem: ab 01.04. zieht ja in meine jetztige Wohnung schon der neue Mieter rein. Und die Swisscom hält aber am Vertrag fest, sodass für die nächsten 2 Monate der neue Mieter keinen eigenen Anbieter dort etablieren kann? Absoluter Unsinn!

 

Ich habe das ganze daher an meine Rechtsberatung geschickt, und warte dort auf Feedback. Ich kann mir unmöglich vorstellen, dass ich hier falsch liegen sollte.

 

Swisscom kommt bei mir beim nächsten mal auf eine schwarze Liste, wenn ich wieder einen neuen Anbieter brauchen sollte!

16 Kommentare 16
DomiP
Super User
2 von 17

Plausibel ist die Antwort der Swisscom schon - genau so hätte ich dir jetzt auch diese Antwort gegeben.

In den Vertragsbedingungen der Swisscom steht, dass du eine gewisse Kündigungsfrist ausserhalb der Vertragslaufzeit hast. Bei dir ist diese anscheinend nicht mehr aktiv, deshalb hast du eine 60-Tage-Frist.

 

Würde man jedem der mit einer solchen Begründung den Vertrag auflösen, würde sich der Gewinn des Unternehmens sicherlich um ein vielfaches verkleinern. Weil wenn du es so bekommst und dann jemand davon erfährt will er auch und dann immer weiter...

 

Ich sehe als Sinnvollste Option, wenn du wirklich so schnell umziehen kannst, dass du dem neuen Mieter, Bewohner, den Vertrag für diese zwei Monate anbietest, da er ja sowieso nichts anderes haben kann. Und du dann per 1. April und auch er per 1. April (oder so) das Neue Abo startet. So macht auch eigentlich niemand einen grossen verlust, da du wieder an dein Geld kommst.

 

Hier direkt die Rechtsabteilung einzuschalten, finde ich persönlich etwas übertrieben...

Chi ha prescha perda seis temp. Resta pachific!
Gruess, Cordial salids, Cordialement, Cordiali Saluti, Cheers!
Dominik

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WalterB
Super User
3 von 17
Alles was mit Elektrotechnik zu tun hat.
IT: Windows, macOS und Linux.
DomiP
Super User
4 von 17

@WalterB trotz einer solchen Kündigung 60 Tage KDG-F!:

 


Welche Kündigungsfristen gibt es bei der Swisscom?

Bei Internet-Angeboten bietet die Swisscom Verträge mit einer Mindestbezugsdauer von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt zudem 60 Tage. Dies bedeutet, dass du z.B. auch im elften Monat bei einem 12-Monatsvertrag nicht sofort den Vertrag los wirst, sondern für einen weiteren Monat Kunde bist. Solltest du aber z.B. an eine Adresse umziehen, in der die Leistungen deines Angebots nicht verfügbar sind, so kannst du du auf Ende des Umzugsmonat kündigen. Auch bei einem Wegzug ins Ausland ist dies natürlich der Fall.


 

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Dominik

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Dominik

Werner
Super User
5 von 17

@BlöderName 

 

Zumindest den Internetteil kannst Du sogar selbst im Kundencenter online anpassen, da gibt es für den Wechsel zwischen S, M und L gar keine Kündigungsfristen.

 

Innerhalb Minuten kannst Du da selbst hin- und herwechseln.

Abgerechnet wird dann Taggenau zu einem mir nicht bekannten Stichzeitpunkt innerhalb des Tages.

 

Ist eigentlich gut geeignet um Deinen neuen Wohnort bereits jetzt einmal zu simulieren und die konkreten Auswirkungen mal praktisch auszutesten.

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
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BlöderName
Level 2
6 von 17

@DomiP 

Du schreibst, dass der Gewinn des Unternehmens sich um ein vielfaches verkleinern würde, wenn jeder mit einer solchen Begründung käme. Das liesst sich sehr sarkastisch. Denn in meinem Fall ist es so, dass der Gewinn des Unternehmens erhalten bliebe, obwohl sie Ihre Dienstleistung an mich um 90% kürzt, weil sie technisch nicht anders in der Lage sind. Das scheint für dich in Ordnung und fair zu sein...?

 

Zudem ist meine "Begründung" weit weg von irgendwelchen Standards, sondern definitiv eine Einzelfallbetrachtung wert:

 

1. Normalerweise hat man beim Wohnungswechsel ebenfalls eine Kündigungsfrist einzuhalten, meistens um die 3 Monate (bei uns eigentlich sogar 4 Monate). Also genügend Zeit, ein Swisscom-Abo zu kündigen, UND (!) während der laufenden Kündigunszeit auch weiterhin zu nutzen (es bleibt alles gleich: gleicher Entgelt für gleiche Leistung). Wie oft kommt es vor, dass zwei unabhängige Hauseigentümer nicht an deren Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag festhalten, sodass zwei unabhängige Mietparteien innerhalb von 3 Wochen zügeln können?

 

2. Ich hätte den Vertrag sehr gerne zum neuen Wohnort mitgenommen. Aber dort kann die Swisscom nicht die gleiche Leistung erbringen, sondern nur noch 1/10 davon. Ausserdem: ich müsste die Abo-Gebühren für die 200 Mbit/s-Leistung bezahlen, und würde aber trotzdem nur die Hälfte bekommen (100 Mbit/s). Denn die Swisscom bietet gar kein 100 Mbit/s-Abo an (das ist die maximale Geschwindigkeit, die am neuen Wohnort erreicht werden kann). 

 

3. Der Nachmieter ist die nächsten 2 Monate in seiner Freiheit einen Dienstleister auszuwählen blockiert, oder müsste gezwungen werden, den jetzigen Vertrag zu übernehmen. 

 

Ich denke nicht, dass man hier auf Grund all dieser Umstände, von einem Regelfall sprechen kann ("...würde man jedem mit einer solchen Begründung...."), sondern dass hier besondere Umstände vorliegen. Hier könnte die Swisscom schon alleine aus Kundenorientiertheit - sowie gesunden Menschenverstand - durchaus eine Einzelfall-Betrachtung vornehmen. 

 

Und wegen der Übernahme seitens neuen Mieter: es handelt sich beim bestehenden Vertrag nicht gerade um das Günstigste der Schweiz, sondern es werden hierfür CHF 135 pro Monat fällig. Nicht jeder Mieter ist bereit, einen solchen Vertrag zu übernehmen, bzw. benötigt bei weitem die Gbit-Leistung überhaupt nicht, und ist schon deswegen nicht dazu bereit, dafür auch noch zu bezahlen.

 

 

Editiert
BlöderName
Level 2
7 von 17

@Werner 

Das bringt mir rein gar nichts: erstens brauche ich die GBit-Geschwindigkeit (ich lade ständig grosse Dateien hoch und runter, teilweise privat teilweise geschäftlich).

Zweitens: selbst wenn mit die 100 MBit/s ausreichen würden: ich müsste das 200 Mbit-Abo der Swisscom lösen. Also für eine Leistung bezahlen, die ich gar nicht bekommen würde. Als würde ich jedesmal für einen vollen Benzintank bezahlen, obwohl der Tank immer nur zur Hälfte gefüllt wird. Sorry, aber das ist ja wohl vollkommener Nonsense!

Editiert
kaetho
Super User
8 von 17

@BlöderName 

da bist du das "Problem" offenbar von der "falschen" Seite angegangen. Wenn man diversen Statements (das hier soll nur stellvertretend dafür erwähnt sein) glauben mag, ist bei "drohen mit Kündigung" aktuell offenbar viel herauszuholen. Vielleicht klappts bei einem anderen Agenten auch bei dir (also eine saftige Preisreduktion sollte drinliegen; dass Swisscom extra FTTH baut bei so einem Fall wäre mir neu) ?

 

Thomas

WalterB
Super User
9 von 17

@BlöderName 

 

Das bringt hier im Kunden helfen Kunden Forum nicht viel wenn Du Dich aufregst, die weiter oben angezeigten Verträge sind von beiden Partner verbindlich und können auf normalem Weg nicht so einfach übergangen werden.

 

N.b. Du bist kein Einzelfall kenne einige Anwender wo von einem anderen Anbieter in der Wohnung mehr Speed bekommen haben und nicht so schnell aus dem bestehenden Vertrag sich lösen können.

 

Es gibt aber auch andere Provider welche beim Wechsel die noch laufenden Vertrags Kosten übernehmen.

Alles was mit Elektrotechnik zu tun hat.
IT: Windows, macOS und Linux.
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Werner
Super User
10 von 17

@BlöderName 

 

Da kann ich nur noch sagen:

Willkommen im Club der „Nicht-Glasfaser-Privilegierten“!

 

In der Schweizer Breitbandanschluss-Lotterie zieht man je nach Standort halt nicht immer ein Glückslos...

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
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cslu
Level 6
11 von 17

@BlöderName  schrieb:

 

Zudem: ab 01.04. zieht ja in meine jetztige Wohnung schon der neue Mieter rein. Und die Swisscom hält aber am Vertrag fest, sodass für die nächsten 2 Monate der neue Mieter keinen eigenen Anbieter dort etablieren kann? Absoluter Unsinn!


 

Nö. Die schalten deinem Nachmieter (sofern der denn Swisscom möchte) per sofort das gwünschte Produkt auf. Sie halten ja nicht an deiner OTO-Dose fest, sondern an deiner Person. D.h. sie wollen dich zwingen, auch am neuen Standort wieder eine Swisscom-Leistung zu beziehen.

Ob sich ein solches Verhalten langfristig für die Swisscom auszahlt, sei dahingestellt. Du hast es ja dann in der Hand, ob du Swisscom nun wirklich auf die "schwarze Liste" setzt 😉

 

 

@DomiP  schrieb:

Würde man jedem der mit einer solchen Begründung den Vertrag auflösen, würde sich der Gewinn des Unternehmens sicherlich um ein vielfaches verkleinern.


 

Also wenn ein Grossteil des Gewinns der Swisscom davon abhinge, Kunden die gerade in ein Gebiet mit schlechterer Versorgung umgezogen sind noch zwei Monate länger abkassieren zu können, dann sollte glaube ich jeder ziemlich rasch seine Swisscom-Aktien verkaufen 😉

 

Die Sache ist doch die: Der Kunde hier hat ein berechtigtes Anliegen: Er zieht an einen Ort, an dem die Swisscom nur noch einen Bruchteil der bisherigen Leistung erbringen kann. Ergo will er den Vertrag per Umzungsdatum auflösen, weil er offenbar einen Mitbewerber gefunden hat, der am neuen Standort mehr liefern kann.

 

Meines Erachtens wäre es eine Sache von Anstand und "üblicher" Kulanz, dem Kunden hier keine Steine in den Weg zu legen.

Aber offenbar sieht die Swisscom-Taktik eben vor, in solchen Fällen die AGB bis an die Schmerzgrenze auszureizen. Weil der Kunde ist ja dann eh weg und kann folglich nicht mit Kündigung drohen, gell... 😉

 

 

Kleines Gegenbeispiel:

Vor zwei Tagen erhielt ich die Mail eines Kunden, der bei uns eine kleine Hosting-Dienstleistung bezieht. Wir hatten diese vor kurzem für eine neue Jahresperiode (1.3.20 - 28.2.21) fakturiert. Der Kunde teilt nun mit, er benötige die Dienstleistung in Folge Geschäftsauflösung umd Wegzug ins Ausland nur noch bis Ende April.

Tja... natürlich könnten wir auf die AGB verweisen, gemäss der er bis Februar 2021 an den Vertrag gebunden ist, weil er nicht bis Ende Januar 2020 gekündigt hat. Tun wir aber natürlich nicht. Wir stornieren die Rechnung und schenken ihm die zwei "Extramonate" bis Ende April. Gehen wir deswegen Pleite? Wohl kaum.

Anonym
12 von 17

Ich bin der Author des oben Erwähnten "das hier"  Betrags betreffend Kündigung.

 

Wenn Du Deinen Vertrag auf den nächstmöglichen Termin kündigst, wird sich die Kundenrückgewinnung melden, nach dem Grund Fragen  und Rabatte anbieten. Wenn ich das richtig Verstanden habe, willst Du aber den Anbieter wechseln und hast damit natürlich eine schlechte Verhandlungsposition. Es sei denn, Du hast noch Handyabos bei SC, mit deren Kündigung Du drohen kannst.

 

Die normalen Supportdronen an der Hotline haben keine Kompetenz für Kulanzgewährung. Man müsste das bei der Beschwerdestelle probieren.. Deren Nummer ist irgendwo auf der SC Homepage versteckt.

 

Klappt das nicht, bleibt nur, die 2 Monate zähneknirschend zu bezahlen und Swisscom für die Zukunft auf Deine schwarze Liste zu setzen.

 

Die Verweigerung von Kulanz kann ich in Deinem Fall nicht verstehen. Ganz abgesehen davon, dass die ganze Streiterei die SC mehr kosten dürfte, als die 2 strittigen Monats Einträge. Grossfirma halt: Jeder Chefe kümmert sich nur um die für seinen Bonus relevanten Zahlen. Das in Summe verschwendet Geld interessiert niemanden.

 

Leider will der Bund Rendite von der SC, keinen guten und kulanten Service Public Anbieter.

51% von Gewinn und Dividenden der SC gehen an den Bund. Das ist eine verkappte Steuererhebung. Du kannst also Deine Swisscom Rechnung als Teil Deiner Stuerrechnung betrachten.

Weuhieluss13
Level 2
13 von 17

@Anonym 

 

Eigentlich "will" ich den Vertrag ja nicht kündigen, sondern ich "muss". Einfach, weil Swisscom am neuen Ort nur noch 1/10 der Leistung erbringen kann. Da helfen mir irgendwelche Rabatte und Ähnliches von einem Kundenrückgewinnungsteam herzlich wenig. 

 

Ich bin stattdessen quasi "gezwungen" zu einem anderen Anbieter zu wechseln, der am neuen Ort offensichtlich als einziger die gleiche Gbit-Leistung erbringen kann (kann sich ja jeder denken, welcher Anbieter das ist).  

 

Das alles hatte ich ja der Swisscom erklärt. Es ist ihnen also klar: ich "will" nicht wechseln, sondern wäre gerne bei SC geblieben. Aber technisch halt nicht möglich. Und trotzdem wird man dann so abgefertigt, null Entgegenkommen. 

 

Mein "ich MUSS wechseln" weicht nach einer solchen scheuklappentragenden Mentalität jetzt so langsam einem "...und ich WILL jetzt auch". 

 

 

kaetho
Super User
14 von 17

@Weuhieluss13 "Reisende soll man nicht aufhalten" 😉 

Es wäre nach dem Wechsel dann sicher spannend von dir zu erfahren, wie es dir beim Wechsel ergangen ist. Und, für mich fast noch wichtiger, was du dann zum Vergleich "Swisscom-GBit<->Konkurrenz-GBit" sagen kannst. Nur so als Vergleich aus erster Hand.

 

Thomas

Stephan_76
Super User
15 von 17

Einfach bedenken, beim Upload hast Du beim Anbieter am neuen Wohnort nur 1/10 der Leistung. Also 1000/100 

 

Und wenn dann noch andere Leute bei dem gleichen Anbieter sind, kann es Durchaus passieren dass Du nicht mehr die volle Leistung erhältst. Bei uns im Haus sind 4 Familien bei der Firma (zu der Du gehen willst) statt 1Gbit haben die wenn alle online sind noch 1/3 vom Speed. Ich habe schon von Fällen gehört da war es noch weniger.

 

Was das Sonderkündigungsrecht anbelangt, einerseits verstehe ich Dich. Aber Swisscom bietet Dir ja die Dienstleistungen auch am neuen Wohnort an. Einfach ein tieferes Geschwindigkeitsprofil. Wenn Du jetzt ins Ausland ziehen würdest oder in nicht Swisscom versorgtes Gebiet, wäre der Fall klar. 

Klar ist die Situation doof, aber evt. Erreicht ja der Rechtsverdreher was. 

 

 

War mein Beitrag Hilfreich? Dann markiere ihn doch als gelöst. Das hilft die Community übersichtlich zu halten.
War mein Beitrag Hilfreich? Dann markiere ihn doch als gelöst. Das hilft die Community übersichtlich zu halten.
Weuhieluss13
Level 2
16 von 17

@Stephan_76 

 

SC bietet mir am neuen Ort ja eben NICHT die gleiche Dienstleistung an. Ich habe einen Vertrag über die Erfüllung von 1 GBit/s. Am neuen Wohnort kann SC dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen. Trotzdem soll ich dafür gefälligst die nächsten 2 Monate noch bezahlen. Selbst wenn ich dann nur die 100 Mbit/s haben kann, muss ich dann aber ein 200 Mbit/s-Abo bezahlen.

 

Und wegen deinem Vergleich. Selbst bei nur 1/3 Leistung des neuen Anbieters wären das immer noch 3x mehr, als das was SC da (bestenfalls!) liefern kann. Ausserdem müsste ich wie mehrmals erwähnt das 200 Mbit/s-Abo bezahlen, obwohl nur 100 Mbit/s zur Verfügung stünden. Sorry, aber da muss man nicht zweimal überlegen, für was man sich entscheidet.

 

Und es kommt noch besser:

Damit der Nachmieter nicht involviert wird, habe ich dafür gesorgt, dass mein jetziger SC-Vertrag zunächst mal zur neuen Wohnung gezügelt wird. Somit ist für den Nachmieter hier alles frei, und er hat nichts damit zu tun. So wie es sein sollte.

 

Jetzt erfahre ich gerade, dass ein Elektriker kommen muss, damit SC am neuen Ort aufgeschaltet werden kann. Den darf ich natürlich selber bezahlen. Und das nur, um diese verschissenen 2 Monate nutzen zu müssen, weil man mir ums Verrecken kein Sonderkündigungsrecht zugesteht? 

 

Also echt jetzt!

 

 

kaetho
Super User
17 von 17

@Weuhieluss13 es ist spitzfindig, aber du hast eben genau keinen Vertrag, der dir die 1Gbit/s zusichert. Du hast nur einen Vertrag über ein Abo, das, je nach Anschlusstechnologie bei dir diese Geschwindigkeit liefern kann. Gehörst aktuell zu den 30% Glücklichen. Am neuen Ort ändert nur die Anschlusstechnologie, die ist aber eben nicht Bestandteil des Vertrages.

Ich finde als "Kupferanschlusskunde" diesen Umstand auch stossend, dass "Glaskunden" für dieselben Kosten a) mehr als doppelt soviel Downspeed und b) symmetrischen Upspeed erhalten.

 

Und genau auch aus diesem Grund finde ich, ist das Verhalten von Swisscom hier dir gegenüber nicht richtig, obwohl vertraglich sicher ok. Den Techniker brauchst du ja aber gar nicht, oder? Ich würde mich nochmals per eingeschriebenem Brief an Swisscom wenden und deinen Sachverhalt klar und sachlich darlegen. Wenn sie dann immer noch auf stur stellen, sicher darauf bestehen, dass der Techniker zwar kommen darf, du aber sicher nichts bezahlen wirst deswegen. Setzt dann aber auch voraus, dass du den Anschluss nie in Betrieb nimmst, auch nicht mal für 2min.

 

Thomas

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