5G und Gesundheit

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Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) wird in der Schweiz seit 2019 ausgebaut. Heute ist mehr als jedes dritte Handy 5G-fähig und das Netz schweizweit in einer Basisversion verfügbar. Vielerorts ist das 5G-Netz auch bereits mittels modernisierter Antennen verfügbar und so noch leistungsfähiger. Trotzdem: Das Thema polarisiert und verunsichert. Schadet 5G der Gesundheit? Wir klären auf.

 

Die gute Nachricht vorweg: Gemäss Stand der Wissenschaft schadet Mobilfunkstrahlung weder Mensch noch Tier. Das gilt auch für die jüngste Mobilfunkgeneration 5G. Diese ist eine Weiterentwicklung bestehender Generationen auf vergleichbaren und grösstenteils sogar identischen Frequenzen. Darum sind die bisherigen Forschungsresultate übertragbar. Das hat die internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) im März 2020 in ihren Empfehlungen bestätigt.

 

Schweiz: 10-mal tieferer Grenzwert

Die gesetzlichen Grenzwerte des Bundes sind im Vergleich zum Ausland besonders streng. Damit trägt der Mobilfunk dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes besonders hohe Rechnung. Die meisten Staaten kennen nur einen Grenzwert, der überall gilt. Die Schweiz hat aber zusätzlich einen zweiten, vorsorglichen Grenzwert eingeführt, der rund 10-mal strenger ist und überall dort gilt, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten. Zum Vergleich: Wäre der Grenzwert ein Tempolimit, gälten in der EU 120 km/h, während wir mit 12 km/h durchs Land tuckern. Es geht dabei oft vergessen, dass natürlich auch Menschen im Ausland mit den internationalen Empfehlungen bereits bestens geschützt sind. 

 

5G ist nicht komplett neu

5G nutzt die gleichen Antennen, über die zuvor 3G oder 4G gesendet worden sind. Aber auch neue Antennen müssen errichtet werden. Diese nutzen in der Regel das Frequenzband zwischen 3,5 bis 3,8 GHz, welches zuvor für TV-Aussenübertragungen zur Verfügung stand. Moderne Antennen arbeiten sogar so, dass weniger Strahlung für Nicht-Nutzer*innen anfällt.

 

Brauche ich überhaupt 5G?

Findest du, 4G reicht für deinen Handy-Alltag aus? Damit bist du nicht allein. Aber auch wenn du noch glücklich und zufrieden mit 4G surfst, braucht es 5G. Denn das 4G-Netz kommt langsam, aber sicher an seine Grenzen. Seit der Einführung von 4G befinden sich 3-mal mehr Handys im Netz – und jedes davon empfängt und sendet im Durchschnitt 200-mal mehr Daten als noch vor 10 Jahren. 5G ist die einzige Möglichkeit, dieses Datenwachstum überhaupt bewältigen zu können und bringt zudem neue Möglichkeiten, um auch in Zukunft für eine hohe Netzqualität zu sorgen. Zudem braucht 5G im Vergleich zu 4G massiv weniger Energie pro übertragene Dateneinheit.

 

 

Tipps für minimale Strahlung im Alltag

Egal ob 3G, 4G oder 5G – beim Mobilfunk gehen über 90 Prozent der Strahlung nicht von der Antenne aus, sondern vom Handy. So hast du deine Strahlenbelastung wortwörtlich in der Hand:

  1. Telefoniere mit Kopfhörer oder Lautsprecher. Das verringert die Exposition um das Hundertfache oder noch mehr.
  2. Telefoniere mit möglichst gutem Empfang. Je schlechter der Empfang, desto stärker strahlt das Handy.
  3. Kaufe ein strahlungsarmes Handy, Angaben zum entsprechenden SAR-Wert findest du im Swisscom Online Shop bei den Produkteigenschaften.

 

 

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Kommentare
Immo-Fachmann
Level 1

Am 10. Mai 2019 von 18.30–20.30 Uhr findet eine nationale Kundgebung «STOP 5G» auf dem Waisenhausplatz in Bern statt.

Werner
Super User
Jetzt bin ich aber überrascht. Hatte schon gedacht das Thema wäre: Stop der Diskriminierung der Raucher gegenüber den Mobilfunkbenutzern...
Doc
Super User

oh mein gott die aluhutträger marschieren auf.

 

ich konnte den test gar nicht fertig lesen, nach der hälfte konnte ich die buchstaben vor lauter kopfschütteln nicht mehr erkennen 🤦

Immo-Fachmann
Level 1

@Doc, Abschreibungen für Immobilien-Besitzer welche hunderttausende von Franken pro Liegenschaft betragen, sollten Sie nicht ins Lächerliche ziehen! Ich habe selber weit über 300 Liegenschaften verkauft für Kunden und tausende bewertet. Das Thema trifft nicht nur Immobilien Besitzer, sondern auch Mieter. Wohnungen in direkter Nachbarschaft von Mobilfunk-Antennen sind massiv schlechter zu vermieten und führen zu massiv grösseren Leerständen. Diese Leerstandskosten müssen die Investoren über andere Liegenschaften refinanzieren damit sie nicht drauf zahlen und damit bezahlen alle Mieter indirekt für das rücksichtslose Geschäftsmodell der Swisscom. 

 

Swisscom bezahlt für die Antennenstandorte, die Geschädigten im Umfeld dieser Antennen bekommen ausser der Krebs erregenden Strahlung keine Entschädigung. Das ist ein echt mieses Geschäftsgebaren und kann als staatlich organisierte Kriminalität bezeichnet werden. Der Bundesrat ermöglicht das Installieren der Krebs-Antennen, wie eine 7 Köpfige Diktatur auf komplett antidemokratisch Art. Auch wenn heute die Krebsschädigung als gering eingestuft wird, sie ist nicht bei NULL und damit verstösst die Strahlung gegen die Bundesverfassung und dem Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit. Sollte dieser Wahnsinn gestoppt werden, dann darf Swisscom nie auf Schadenersatz klagen, denn Sie wissen was Sie tun und Sie tun es mit Vorsatz!

 

Unrecht wird nicht zu Recht, wenn die Regierung dieses Unrecht zu Recht erklärt. Die Politiker haben geschworen dem Volk zu dienen und da gehört die Grundversorgung von Krebs sicherlich nicht dazu!

 

Ich finde Ihren Kommentar nicht angebracht, dass Sie die Schäden Dritter ins Lächerliche ziehen! 

fdm82
Level 4

@Immo-Fachmann 

 

Iridium !  Ist dieser Vorschlag ernst gemeint ??

Doc
Super User

@Immo-Fachmann ich kann mir nicht vorstellen, dass ich da alleine stehe, aber:

ich nehme lieber eine wohnung mit antenne in sichtweite als eine, in der ich null empfang habe ¯\_(ツ)_/¯

 

bzw ich achte gar nicht darauf, ob da eine antenne steht oder nicht. is mir doch egal.

 

wenn das so ein grosses problem ist, warum gibts denn da keine sammelklage gegen die swisscom?

zu wenige immobilienbesitzer, welche die ansicht teilen oder ist die behauptung einfach nicht zu beweisen?

beides sollte ja gem. deiner aussage nicht der fall sein.

 

man bleibt fragend zurück....

WalterB
Super User
kaetho
Super User

Ich habe das Gefühl, das läuft auf derselben Schiene wie "Spitäler und Altersheime sollen abgeschafft werden, weil da die Gefahr zu sterben am höchsten ist". Solange die Diskussion auf Gefühlen, Ängsten, Vermutungen, Befürchtungen und Behauptungen aufbaut, wird es immer Argumente dafür und dagegen geben, die nicht belegt werden können.

Zudem gehe ich davon aus, dass keiner hier (mich eingeschlossen) genug qualifiziert ist, abschliessend darüber zu urteilen ob 5G nun schädlich ist oder nicht. Und dass zuerst Esoteriker auf die Panikmach-Welle aufspringen, macht die ganze Geschichte nicht glaubwürdiger...

Werner
Super User
Was wäre denn passiert, wenn die Menschheit die Technologieentwicklung bei der Dampfmaschine als Antrieb und der Brieftaube als Kommunikationsmittel wirklich eingestellt hätte? Die Brieftauben wären anders als bei der Mobilfunkanwendung teilweise behauptet, tatsächlich vom Himmel gefallen weil sie entweder aufgrund der vielen Missernten verhungert, oder ob des vielen Feinstaubes der fossilen Verbrennung schlichtweg erstickt wären. Aber über Funkstrahlung hätten wir dann natürlich nicht mehr diskutieren können oder müssen.
Immo-Fachmann
Level 1

@Doc Auszug aus dem Positions-Papier vom HEV:

Wertverminderung

Laut Bundesgericht können Mobilfunkanlagen bewirken, dass Liegenschaften und Wohnun- gen schwerer verkäuflich oder vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Anfangsmietzins entsteht. Umweltkonforme Mobilfunkanlagen können unerwünschte Auswir- kungen dieser Art auslösen, obwohl von ihnen zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Ge- fährdung ausgeht. Solche psychologischen Auswirkungen werden auch als ideelle Immissio- nen bezeichnet, welche grundsätzlich neben dem zivilrechtlichen Schutz (Art. 684 ZGB) durch planungs- und baurechtliche Vorschriften eingeschränkt werden können. Gemäss Bundesgericht verursacht eine durch rechtskräftigen Entscheid einer Verwaltungsbehörde bewilligte Baute in der Regel keine übermässige Immission i.S.v. Art. 684 ZGB. Ist eine Mo- bilfunkanlage nach öffentlichem Recht unangefochten bewilligungsfähig und zonenkonform, ist eine allfällige Wertverminderung von benachbarten Grundstücken zu dulden (BGer 5A_47/2016). Folglich können Nachbarn grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche ge- genüber dem Grundeigentümer gestützt auf ideelle Immissionen geltend machen.

Kein mietrechtlicher Mangel

Die staatlich festgelegten Grenzwerte der NISV sind allgemein gültig solange sie eingehal- ten werden, vermögen Mobilfunkantennen keinen Mangel an der Mietsache zu begründen. Entsprechende Mietzinsherabsetzungsbegehren sind unbegründet.

 

Mein persönliches Fazit: 

Das Bundesgericht hat faktisch die Besitzstandes-Wahrung in der Scheiz per Bundesgericht-Endscheid abgeschafft und das Geschäftsmodell der Telekom-Firmen von Geschäften auf Kosten Dritter gut geheissen. Das ist die neue Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz. Ein Urteil von göttlicher Gerechtikeit ist dieses Fehlurteil des Bundesgerichtes bestimmt nicht! Weiter müssen Sie wissen, dass der Bundesrat ohne demokratischen Prozess im Parlament die 5G Lizenzen versteigert hat. 5G Antennen werden installiert und im Sommer werden in Bern die Grenzwerte besprochen. Ein Schelm wer böses denkt bei solch miesen Vorgängen!

 

Wie würden Sie reagieren als Immobilien Besitzer bei dem eine Antenne vor die Nase gestellt wird und einige hunderttausend wären über Nacht weg?

Immo-Fachmann
Level 1

@WalterB wo ist der Blog von Sunrise?

Immo-Fachmann
Level 1

@fdm82 Iridium reicht für Notrufe und Telefonate. Aus dem Ausland in die Schweiz ist Iridium sehr günstig und von Iridium zu Iridium je nach Abo mit Flatrate. Die Frequenzen von 1618,25 bis 1626,5 MHz sind einiges unproblematischer für Mensch und Natur gemäss den heugigen erkenntnissen. Die Funktionen auf den heutigen Handys sind sehr fragwürdig und dazu produzieren wir einen gigantischen Tech-Müll. 

 

5G im Bereich 3500 MHz ist ein Experiment an der Volksgesundheit. Passend dazu wollen die 5G Parteien FDP, SVP, GLP und CVP höhere Selbstbehalgte bei der Krankenkasse - noch Fragen?

 

Dass Sie mich richtig verstehen, ich bin nicht gegen Technik und Fortschritt. Ich bin gegen Experimente bei denen jeder vergewaltigt wird ob er will oder nicht. Hier wird eine rote Linie überschritten!

Ich denke wir, die Menschheit, hat Ihre Lektionen schon erhalten mit AKW Müll, Gen-Mais, Plastik Vermüllung usw. Also sollten wir daraus unsere Lehren ziehen.

fdm82
Level 4

@Immo-Fachmann 

Satellitentelefonie ist für bestimmte Use Cases sinnvoll, für den täglichen Gebrauch im urbanen Umfeld wohl kaum. Aber mach mal deine Erfahrungen damit. 

 

Mal grundsätzlich:

Worum geht es bei deiner ganzen Argumentationstirade ?

  • Um Antennen auf dem Nachbarhaus ?
  • Um Frequenzen ?
  • Um die schweizerische Rechtssprechung ?
  • Um Gesundheit

P.S: Hoffentlich haben deine Nachbarn das WLAN nicht eingeschaltet. WLAN sendet auf 2.4GHz / 5 GHz !

Immo-Fachmann
Level 1

ACHTUNG ACHTUING ACHTUNG! Swisscom will mit einem miesen Trick die Strahlung massiv erhöhen!

Zitat:

Dr. Hugo Lehmann, Swisscom Innovation,
Leiter Mobile Access und Testlab

«Wir haben ein neues, viel genaueres Messverfahren entwickelt.»

Zur Überprüfung der vorsorglichen Grenzwerte wird das maximale elektrische Feld in einem Raum gesucht und auf die maximale Leistung hochgerechnet. Dies führt zu einer realitätsfremden Expositionsbewertung und zu schlecht reproduzierbaren Messresultaten. Zur Lösung dieses Dilemmas schlagen wir eine zeitliche und räumliche Mittelwertbewertung vor. Die notwendigen technischen Lösungen haben wir entwickelt.

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Wie ist das zu verstehen?

Swisscom hat die 5G Lizenzen gekauft, stellt bereits hunderte von Antennen auf und die Grenzwerte werden im Sommer in Bern mit der Regierung besprochen. Da stellt sich die Frage: Kann die Strahlungsstärke der installierten Antennen noch verstellt werden (nach oben oder unten) oder werden wir schon nach Lust und Laune der Swisscom maximal verstrahlt ohne demokratischen Prozess?

Die von Swisscom erwähnte räumliche Mittelwertbewertung hat folgende Logik: Wenn ich eine Person den ganzen Tag streichle, dann ist das gleich schlimm, wie wenn ich dieser Person mit der Faust einmal eine auf die Nase haue. Wenn aber diese Person den ganzen Tag am falschen Ort steht zum Beispiel sich in der Stadt bewegt, dann wird diese Person hunderte oder tausende Male mit der "Faust auf dei Nase" regelrecht verdroschen.

Das zeigt, wie verlogen die Swisscom hier argumentiert und Dr.Hugo Lehmann gibt für Geld noch seinen Namen und sein Bild dafür her. Ich persönlich mache für Geld nicht alles Herr Dr.Hugo Lehmann.

Die Swisscom hat etwas ersteigert und will es im Nachhinein ändern. Das ist wie wenn einer ein Grundstück für ein Einfamilienhaus kauft und im Nachhinein will er darauf ein Hochhaus bauen. Wenn das geht, dann hätte einer ein schönes Schneppchen gemacht! Unsere Regierung wird vermutlich noch so korrupt sein und das durchwinken. Von einem autokratisch handelnden Bundesrat ist alles zu erwarten. Diese Regierung hat vergesse, dass wir eine Demokratie und nicht eine Diktatur sind! Die Schweiz ist als Rechtsstaat in der Gosse angekommen!

Die Informationen  von Swissom zu 5G grenzen an unlautere Werbung in der ganz klar eine Arglistigkeit zu erkennen ist. Es ist sehr stossend, dass ein derart staatsnaher Betrieb so operiert. Die "Sau" (5G) muss jetzt rücksichtslos durch das Dorf getrieben werde, koste es was es wolle ohne Rücksicht auf Verluste - das ist der Eindruck, welcher zurück bleibt!

 

Doc
Super User

🤦