TV Air mit Chromecast

Andy H.
Level 4
1 von 9

@SamuelD  schrieb:

....

Falls ihr ein Google Chromecast besitzt, könnt ihr eure Inhalte nun auch über Google direkt auf dem TV abspielen.

 

...

 

Gruss Samuel


Hallo @SamuelD 

 

Habe ich einen Bug oder ein Feature? (Android App): 


Beim Sender Nat Geo Wild (HD) erhalte ich beim Versuch, via Chromecast (3) zu streamen fogende Fehlermeldung: 

 

<QUOTE>

HDMI und AirPlay nicht erlaubt

 

Leider können Bezahlvideos nicht auf den Bildschirm eines Zweitgeräts gestreamt werden.

 

OK

<UNQUOTE>

 

Was bedeutet das jetzt für mich? Ich habe (auch via TV Air ...) den Sender abonniert, kann ihn (oder dessen Aufnahmen) aber nicht via Chromecast anschauen?

 

Cheerz, 

Andy

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8 Kommentare 8
SamuelD
Swisscom
2 von 9

Hallo @Andy H.

 

Verschlüsselte Kanäle dürfen nicht auf externe Bildschirme gestreamt werden, egal ob via HDMI oder Chromecast. Dies ist eine rechtliche und keine technische Limitation.


Gruss Samuel

Hinweis: Ich bin Swisscom Mitarbeiter, schreibe hier allerdings als Privatperson.
Hinweis: Ich bin Swisscom Mitarbeiter, schreibe hier allerdings als Privatperson.
Andy H.
Level 4
3 von 9

@SamuelD  schrieb:

Verschlüsselte Kanäle dürfen nicht auf externe Bildschirme gestreamt werden, egal ob via HDMI oder Chromecast. Dies ist eine rechtliche und keine technische Limitation.

 


Danke für die Info - schade, dass man dies nur (ev. und auch nur auf Nachfragen) hier erfährt ... 

Eine klare Kommunikation bezüglich solcher "kleiner" Details wäre nicht nur nett, sondern von Kundenseite her auch sehr erwünscht ... 

 

Ich finde es eh relativ witzig (oder schizophren), dass ich den Inhalt auf dem Mobile ansehen (und auch anderen Anwesenden zeigen) darf, dies aber nicht über das gleiche Device auf ein grösseres Display machen darf. 

Ich vermute mal ... (da ich dies spontan nicht testen kann ...) ... habe ich einen PC mit 27" Display, kann ich den Inhalt von Nat Geo Wild via Web TV (IE, Chrome, Firefox, ...) auf dem (HD) Display anschauen - aber via Chromecast nicht ... (würde dann wohl auch für einen TV/Laptop gelten, den ich via Kabel (VGA?) an den 55" TV anschliesse?)

Mir ist schon klar, dass wir (wie ja von Dir geschrieben) von rechtlichen und nicht technischen Problemen reden - aber eben ist es für den Enduser nicht nachvollziehbar, ob ich via Kabel oder "WiFi Kabel" (Chromecast) einen Inhalt auf einen (grösseren) Bildschirm projeziere - zudem ich ja nicht nur TV Air gratis beziehe (sondern auch ein TV (L) Paket abonniert habe ...).

Ich fände es korrekt(er), wenn diese (von mir aus gesehen) bekloppte Klausel vernünftig angepasst würde und (reguläre) TV Abonnenten die Möglichkeit hätten, ihre Verbindung auf ein Wiedergabegerät ohne Bevormundung wählen könnten.

 

Ich erinnere mich (dunkel, denn es ist zum Glück schon lange her ...), dass auch mal die Verschlüsselten Kanäle NICHT auf TV Air (oder wie es damals hiess) angeschaut werden konnten ... und heute geht das (lustiger weise) auch ... was ja auch richtig und vernünftig ist (man bezahlt ja für den Inhalt und nicht für den Bildschirmtyp, über den man den Inhalt anschaut ...). Also wäre es auch an der Zeit, diesen alten Zopf zu überdenken und abzuschneiden - ich zahle für einen Inhalt - dann erwarte ich auch, dass ich selber auswählen kann, wie ich den Inhalt auf welchen Bildschirm übertragen will. Kabel oder WiFi Kabel ist doch meine Sache, oder zahlt mir jemand der Betreiber das (5m? 10m?) Kabel (inkl. Adapter auf mein Fon), um den Inhalt per Kabel auf den TV zu bringen?

 

Ich weiss, Du kannst nichts dafür ... (und ich habe auch nicht vor, den Überbringer der Nachricht zu lynchen 😉 ... )

 

Aber unter Umständen sollten die Damen und Herren der Reglemente mal über die Bücher gehen ... wir sind im Zeitalter der digitalen Medien (angekommen) und dementsprechend müsste man auch mal die Definition der erlaubten Bild- und Tonübertragung via Draht oder Funk überdenken ...

 

Cheerz, Andy

Andy H.
Level 4
4 von 9

@Andy H.  schrieb:

...
Ich vermute mal ... (da ich dies spontan nicht testen kann ...) ... habe ich einen PC mit 27" Display, kann ich den Inhalt von Nat Geo Wild via Web TV (IE, Chrome, Firefox, ...) auf dem (HD) Display anschauen - aber via Chromecast nicht ... (würde dann wohl auch für einen TV/Laptop gelten, den ich via Kabel (VGA?) an den 55" TV anschliesse?)

...


... sorry .... konnte mich doch nicht zurückhalten und habe den Test mit 14,4" Laptop via Firefox mit HDMI Kabel auf 55" TV gemacht ... und mann soll es nicht glauben ... alle 4 Teleclub Sender funktionieren (nicht so wie via Chromecast) ... 

Also muss ich das so werten, dass wire-stream doch erlaubt ist, währenddem neue Technologien verboten sind? Da würde mich die (rechtliche) Grundlage interessieren ... wobei das ja gar nicht mehr die Frage ist, denn es hiess ja, dass weder via Chromecast NOCH via HDMI gestreamt werden darf?

 

JETZT hätte ich doch mal eine fundierte Aussage (oder besser ... Freigabe :grin_smile: )

madaley
Level 3
5 von 9

Schon mal daran gedacht, dass die Studios als Rechte/Content Inhaber die Verbreitung nur auf gewissen Geräteklassen lizenzieren und zulassen? Gar manchmal sogar die Verbreitung an konkurrenzierende Gruppen über die Trennung per Geräteklassen getrennt verkaufen und monetarisieren ?

Da bin ich froh, dass wir Kunden bei Swisscom die Inhalte wenigstens auch auf Mobilgeräten bekommen. Anstatt nur auf dem Receiver Device (TV Box oder Kabelreceiver) oder nur als Pixelbrei der reinen OTTler wie Zattoo etc. ...gar sogar garnicht die Inhalte anbieten.

Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Anbieter liegt, die künstlichen Hürden freiwillig bauen zu müssen oder jemanden unnütz zu bevormunden... wenn ihnen das nicht aufgezuwungen wird, um überhaupt gar den Inhalt der Studios anbieten zu dürfen.

Zeig mir einen Anbieter von vergleichbarem Karat, der es besser macht. Ohne dass es sich um freien oder eigenen Inhalt handelt, bei dem solche Diktate nicht ziehen. Apple ist das beste Beispiel für Systemlockin, so dass nichts ihre Geräte verlässt.

Editiert
Andy H.
Level 4
6 von 9

@madaley  schrieb:

Schon mal daran gedacht, dass die Studios als Rechte/Content Inhaber die Verbreitung nur auf gewissen Geräteklassen lizenzieren und zulassen?


@madaley :

Wolltest Du mich damit ansprechen? Nein? Dann lies nicht weiter ... Ja? Dann lies weiter ...

(IF / THEN / ELSE)

 

Offenbar fühlst Du Dich direkt angegriffen ... wie ich ja schon Samuel geschrieben hatte, will ich keinen Überbringer der unangenehmen Nachricht lynchen ...

 

Wenn ein Laden der Grösse der SC nicht (klar) kommunizieren kann/will, wie welche Dienste genutzt werden können/dürfen, hat der Laden ein (gewisses) Problem. Dies ist eine Aussage ohne Emotionen, just Facts. Wenn mir (als Nutzer) irgendwo vernünftig verständlich klar gemacht wird, was ich kann und darf (oder eben nicht darf - mit Erklärungen - am liebsten in den AGB - die zwar eh fast niemand liest - aber dann könnte sich SC darauf berufen ...), habe ich eine Chance, das Angebot für mich abzuwägen.

Wenn ich aber (nicht mal auf einem offiziellen Kanal) mitgeteilt bekomme, dass dies oder das deswegen oder darum nicht gehen soll, habe ich gewisse Probleme mit der Firma. 

 

Die (halt leider nur hier ...) mitgeteilten Restriktionen sind für mich nicht nachvollziehbar, sie widersprechen sich (wie getestet) selber. Da mache ich dem User (SC MA), der sich hier seinen A***h aufreisst definitiv keinen Vorwurf, er versucht hier sicher sein Bestes, um die User mit weiterhelfenden Informationen zu versorgen.

 

Aber wieder mal mehr scheinen SOLL und HABEN (oder IST) nicht übereinzustimmen - was die Regeln, Rechte und Restriktionen der SC User angeht. Und hier reden wir von den "rechtlichen" Problemen, nicht von den qualitativen Problemen einer App - das mache ich gerne an anderer Stelle ...

 

Schlicht und einfach: Wenn sauber und klar informiert würde, was man darf und kann, wäre das eines - wenn dies aber nicht passiert und zudem noch App-Bevormundungen dazu kommen, kommen sogar so ruhige Typen wie ich hinter dem Ofen hervor ... 

Frioreugeuz47
Level 1
7 von 9

Aber dann soll mir mal jemand Erkären warum icv über die Blue App keien Sportsender etc nicht Streamen darf. Wenn ich aber in der Sky App ein Blue Abo (gleicher Preis und Angebot) abschliesse. Kann ich von der App auf Cromecast Streamen. Ich begreiff diese Logim nich:-(

Raujessio85
Level 1
8 von 9

Seit heute darf ich Pro7 Aufnahmen nicht mehr auf Chromcast streamem.

 

wallis
Level 3
9 von 9

Auch für mich ist es unverständlich, mit Blue Abo und Sportsendern darf ich ja bis 5 Geräte nützen. Bei einem alten Fernseher habe ich ja keine Verbindung mit Internet, da hilft ja Chromcast. Warum muss ich dann meine Daten ab Tablet steamen statt direkt das Blue App zu installieren und einen der 5 Möglichkeiten zu nutzen, mit DAZAN soll ja das funktionieren. Kosten bei Swisscom pro Monat mit Telefon und Internet Fr. 130.00 ist ja nicht gerade günstig. Den alten Fernseher möchte ich aber anderorts mit Wlan anmelden.

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