@Citiesdom
Siehe:
https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/rechtliches.html
3.3 Benutzung nur zum Eigengebrauch
Der Internetzugang darf durch den Kunden nur für eigene Zwecke
eingesetzt werden (Ziffer 3 der AGB, Abschnitt Rechts- und vertrags
konforme Benutzung). Ausserhalb einer rein privaten Anwendung ist
jegliche Bereitstellung des Internetzugangs in Form einer öffentlich
zugänglichen Internetnutzung für Dritte in Verbindung mit von
Swisscom betriebenen bzw. von ihr unterstützten WLAN-fähigen
Geräten (z.B. Router, Access Points, WLAN Repeater, WLAN Box)
untersagt. Weitere Einschränkungen oder Auflagen infolge regulato
rischer Vorgaben bleiben vorbehalten.
Als rechts- bzw. vertragswidrig gelten beim Internetzugang nament
lich auch die geschäftsmässige Erbringung von Dienstleistungen wie
Webseiten-Hosting und anderer Services (VPN, Downloadportal etc.)
oder der Weiterverkauf von Bandbreite, soweit Swisscom nicht aus
drücklich zugestimmt hat.