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Was passiert mit gekaufte Serien auf Teleclub nach Abokündigung?

Unnilquadium
Level 2
1 von 29

Bis vor kurzem hatte ich Swisscom TV und Teleclub. Da ich nun Netflix und Co. per Google Chromecast streame, habe ich Swisscom TV und Teleclub gekündigt.

Vor knapp 6 Monaten kaufte ich noch die Game of Thrones Staffel 1 - 7 via Teleclub. Sind diese Serien tatsächlich einfach weg und können nicht heruntergeladen werden? Ergo: Stimmt es, dass ich rund CHF 380.00 in den Sand gesetzt habe.

Wenn ja, spricht dies nicht unbedingt für die genannten zwei Unternehmen...

HILFREICHSTE ANTWORT1

Akzeptierte Lösungen
Werner
Super User
12 von 29

Wer mag, kann sich ja mal die AGB‘s von Teleclub zum Thema VoD zu Gemüte führen:

https://www.teleclub.ch/rechtliches/agb/

 

Wer es nicht im Detail lesen will:

Die Essenz bezüglich der aktuellen Fragestellung besteht eigentlich darin, dass man beim sogenannten VoD-Kauf nur ein Nutzungsrecht für mindestens 5 Jahre erwirbt, welches unter anderem zusätzlich noch von einer speziell abonnierten Infrastruktur-Plattform (z.B. Swisscom TV) abhängt.

 

Was damit nicht abschliessend beantwortet ist, ist natürlich die Frage, ob die Benennung der effektiv vorliegenden Langfristmiete als Kauf und die bestehende Abhängigkeit der Nutzung zu einem weitergeführten zusätzlich aktiven Abo des Providers Swisscom überhaupt rechtens sind.

Grundsätzlich gilt aber hier natürlich die Unschuldsvermutung und wo kein Kläger ist, wird auch kein Richter entscheiden müssen.

 

Aus Kundensicht viel ehrlicher wäre es natürlich, gar nicht von Miete und Kauf, sondern nur von Kurzfrist- und Langfristmiete zu sprechen und zusätzlich beim Abschluss einer Langfristmiete auch noch die begleitenden Nutzungsbedingungen für die Langfristmiete sehr transparent zu machen.

 

Das mögliche juristische Hickhack um die konkrete Auslegung der AGB’s wäre aber auch ziemlich sinnlos, denn erstens wäre der Streitwert viel zu klein und wer das Teleclub-Angebot nicht mag, hat ja haufenweise Alternativen, welche sowohl preislich attraktiver, wie auch bezüglich einer goldenen Fessel eines ISP-Providers viel unproblematischer sind.

 

Mein Fazit ist deshalb ganz einfach:

Jeder Kunde der mit dem aktuellen Angebot von Teleclub unzufrieden ist, soll es einfach nicht benutzen, oder zumindest darüber keine Videos kaufen.

 

P.S.: Nachfolgend noch hineinkopiert der entscheidene Abschnitt aus den AGB (interessant ist da natürlich der letzte Satz, wie immer den man jetzt auch genau interpretieren mag):

 

2. Filme zum Kauf

Filme zum Kauf stehen Ihnen für eine Zeitdauer von mindestens fünf Jahren ab Kauf via Streaming zur Verfügung. Filme zum Kauf können maximal fünf Mal auf ein registriertes Gerät (Tablet oder Smart¬phone, bei iOS Geräten möglich ab Version 9, bei Android Geräten ab Version 5) über die Swisscom TV App (ab Version 2.5.0) heruntergeladen werden (Download). Nach erfolgtem Download steht Ihnen der betreffende Film so lange zur Verfügung wie er auf dem betreffenden Gerät wiedergegeben werden kann. Ein Film kann auf der Swisscom TV Box und bis zu vier registrierten Endgeräten wie PC, Mac, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Zur gleichen Zeit ist die Nutzung eines Films nur auf bis zu zwei Geräten erlaubt. Voraussetzung für die Wiedergabe via Streaming ist eine bestehende Internetverbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Wiedergabe eines heruntergeladenen Films mindestens alle 30 Tage eine Internetverbindung der Swisscom TV App, über die der Download erfolgt ist, herstellen müssen. Sollte aus lizenzrechtlichen Gründen ein Streaming nicht mehr möglich sein, so informieren wir Sie rechtzeitig, damit Sie den Film – falls noch nicht geschehen – herunterladen können. Filme in UHD Qualität stehen Ihnen bis auf weiteres lediglich via Streaming, nicht jedoch zum Download zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist in jedem Fall ein Swisscom TV Anschluss.

 

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
Editiert
28 Kommentare 28
marcus
Super User
2 von 29

Das ist auch anderen Anbietern.

Was denkst du denn, soll passieren?

Sie stellen dir eine DVD-Sammling zusammen?

Das Vorgehen ist sicher in den div. FAQ's und AGB's von Teleclub zu finden.

btw. Hate Teleclub nur bedingt etwas mit Swisscom zu tun.

cu Marcus
Die Swisscom Community ist ein Kunde-hilft-Kunde-Forum.
cu Marcus
Die Swisscom Community ist ein Kunde-hilft-Kunde-Forum.
Editiert
Unnilquadium
Level 2
3 von 29

Was denkst du denn, soll passieren?

Sie stellen dir eine DVD-Sammsung zusammen?

 

Was ist eine Sammsung? Ich möchte lediglich irgendwo meine gekauften Serien noch aufrufen können?

 

Let it be! Thema für mich erledigt!

kaetho
Super User
4 von 29

Warum ist für dich das Thema erledigt? Frag doch mal bei der Hotline nach was die dazu meinen. Auf den ersten Blick denke ich auch "kann ja nicht sein".

Andere kommen sicher auch früher oder später an diesen Punkt und fragen sich dann.

 

Thomas

Ps: kennst du cede.ch?

Unnilquadium
Level 2
5 von 29

Hab soeben mit der Hotline von beiden telefoniert. Swisscom verweist mich auf den Support von Teleclub und Teleclub verweist mich auf Swisscom... Inzwischen muss ich akzeptieren, dass die gekauften Serien und Filme tatsächlich weg sind.

 

Ja, cede.ch kenne ich und bin auch Kunde dort!

Tux0ne
Level 9
6 von 29

Hast du dich mal mit der TV Air App mal eingeloggt?

Die meisten Filme lassen sich auf den Chromecast streamen.

Eigentlich sollten die Filme ja mit deinem Swisscom Login verknüpft sein. Sind sie mit dem TV Abo verknüpft, wäre das schon ein epic fail 🙂

 

Jeder ist beim Provider den er verdient
Jeder ist beim Provider den er verdient
kaetho
Super User
7 von 29

@Unnilquadium  schrieb:

Hab soeben mit der Hotline von beiden telefoniert. Swisscom verweist mich auf den Support von Teleclub und Teleclub verweist mich auf Swisscom... Inzwischen muss ich akzeptieren, dass die gekauften Serien und Filme tatsächlich weg sind.

 

Ja, cede.ch kenne ich und bin auch Kunde dort!


Ok, klassisches Ping-Pong, da hätte ich eigentlich Handfesteres erwartet. @Anonym hast du da ev. befriedigendere Infos?

 

Thomas

Unnilquadium
Level 2
8 von 29

@Tux0ne  schrieb:

(...)

Eigentlich sollten die Filme ja mit deinem Swisscom Login verknüpft sein. Sind sie mit dem TV Abo verknüpft, wäre das schon ein epic fail 🙂

 


Filme und Serien von Teleclub sind bei Swisscom mit dem TV Abo verknüpft, wie ich soeben erfahren habe. Kündigt man das TV oder Teleclub-Abo, sind gekaufte Filme und Serien verloren... yep, epic fail

 

 

Anonym
9 von 29

TV? Ich bin draussen.

cslu
Level 6
10 von 29

Das scheint interessanterweise der neue Eigentumsbegriff im Cloud-Zeitalter zu sein: Du kaufst etwas, aber es gehört dir trotzdem nicht.

 

Davor wird in verschiedenen Kontexten ja schon seit längerem gewarnt.

 

Ich warte nur noch darauf, bis die ersten Kleingewerbler in Pension gehen, ihr Super-All-In-One-Cloud-Faktura-Buchhaltungs-Paket kündigen wollen und dann mit der Frage konfrontiert sind, wie sie nun eigentlich die gesetzlich vorgeschriebene 10-jährige Aufbewahrungspflicht erfüllen wollen, wenn kein Zugriff auf Software & Daten mehr möglich ist. Einmal die ganze Cloud ausdrucken, wirds dann wohl werden 😉

 

 

 

kaetho
Super User
11 von 29

@Anonym  schrieb:

TV? Ich bin draussen.


Hi Guido, nicht unbedingt TV, sondern PingPong-Spiel der Hotline und Teleclub. Aber offenbar hat sich die Frage ja mittlerweile geklärt :winking:

Werner
Super User
12 von 29

Wer mag, kann sich ja mal die AGB‘s von Teleclub zum Thema VoD zu Gemüte führen:

https://www.teleclub.ch/rechtliches/agb/

 

Wer es nicht im Detail lesen will:

Die Essenz bezüglich der aktuellen Fragestellung besteht eigentlich darin, dass man beim sogenannten VoD-Kauf nur ein Nutzungsrecht für mindestens 5 Jahre erwirbt, welches unter anderem zusätzlich noch von einer speziell abonnierten Infrastruktur-Plattform (z.B. Swisscom TV) abhängt.

 

Was damit nicht abschliessend beantwortet ist, ist natürlich die Frage, ob die Benennung der effektiv vorliegenden Langfristmiete als Kauf und die bestehende Abhängigkeit der Nutzung zu einem weitergeführten zusätzlich aktiven Abo des Providers Swisscom überhaupt rechtens sind.

Grundsätzlich gilt aber hier natürlich die Unschuldsvermutung und wo kein Kläger ist, wird auch kein Richter entscheiden müssen.

 

Aus Kundensicht viel ehrlicher wäre es natürlich, gar nicht von Miete und Kauf, sondern nur von Kurzfrist- und Langfristmiete zu sprechen und zusätzlich beim Abschluss einer Langfristmiete auch noch die begleitenden Nutzungsbedingungen für die Langfristmiete sehr transparent zu machen.

 

Das mögliche juristische Hickhack um die konkrete Auslegung der AGB’s wäre aber auch ziemlich sinnlos, denn erstens wäre der Streitwert viel zu klein und wer das Teleclub-Angebot nicht mag, hat ja haufenweise Alternativen, welche sowohl preislich attraktiver, wie auch bezüglich einer goldenen Fessel eines ISP-Providers viel unproblematischer sind.

 

Mein Fazit ist deshalb ganz einfach:

Jeder Kunde der mit dem aktuellen Angebot von Teleclub unzufrieden ist, soll es einfach nicht benutzen, oder zumindest darüber keine Videos kaufen.

 

P.S.: Nachfolgend noch hineinkopiert der entscheidene Abschnitt aus den AGB (interessant ist da natürlich der letzte Satz, wie immer den man jetzt auch genau interpretieren mag):

 

2. Filme zum Kauf

Filme zum Kauf stehen Ihnen für eine Zeitdauer von mindestens fünf Jahren ab Kauf via Streaming zur Verfügung. Filme zum Kauf können maximal fünf Mal auf ein registriertes Gerät (Tablet oder Smart¬phone, bei iOS Geräten möglich ab Version 9, bei Android Geräten ab Version 5) über die Swisscom TV App (ab Version 2.5.0) heruntergeladen werden (Download). Nach erfolgtem Download steht Ihnen der betreffende Film so lange zur Verfügung wie er auf dem betreffenden Gerät wiedergegeben werden kann. Ein Film kann auf der Swisscom TV Box und bis zu vier registrierten Endgeräten wie PC, Mac, Tablet oder Smartphone genutzt werden. Zur gleichen Zeit ist die Nutzung eines Films nur auf bis zu zwei Geräten erlaubt. Voraussetzung für die Wiedergabe via Streaming ist eine bestehende Internetverbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Wiedergabe eines heruntergeladenen Films mindestens alle 30 Tage eine Internetverbindung der Swisscom TV App, über die der Download erfolgt ist, herstellen müssen. Sollte aus lizenzrechtlichen Gründen ein Streaming nicht mehr möglich sein, so informieren wir Sie rechtzeitig, damit Sie den Film – falls noch nicht geschehen – herunterladen können. Filme in UHD Qualität stehen Ihnen bis auf weiteres lediglich via Streaming, nicht jedoch zum Download zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist in jedem Fall ein Swisscom TV Anschluss.

 

Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
Selbstdeklaration: Emanzipierter Kunde und Hobby-Nerd ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten zur Swisscom
Editiert
Doc
Super User
13 von 29

c'est la vie!

 

mir würde nie in den sinn kommen online filme zu "kaufen".

mieten, OK. aber nicht kaufen.

weder über TC noch über andere dienste.

 

zudem sieht eine DVD sammlung auch noch besser aus 😉

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

MfG Doc

Das einzige, was ich weiss, ist, dass ich nichts weiss.

Wer aber die Weisheit mit Löffeln frisst, kann danach klug scheissen.

kaetho
Super User
14 von 29

Also auch hier: RTFM :stuck_out_tongue: und der ganze Thread wäre nicht nötig gewesen.

Aber ich muss ehrlich gestehen, bei der letzten Staffel GoT habe ich auch nicht widerstehen können; war mir aber voll bewusst, dass ich da, sobald die DVD herauskommt, diese bestellen werde... :cool:

cslu
Level 6
15 von 29

@kaetho  schrieb:

Also auch hier: RTFM :stuck_out_tongue: und der ganze Thread wäre nicht nötig gewesen.


 

Würde ich so nicht sagen. Der Thread kann als Warnung für all jene dienen, die der Meinung waren, dass "kaufen" bei TeleClub auch tatsächlich "kaufen" bedeutet und nicht etwa eine irreführende Beziechnung für Mieten ist 😉

 

Und wie Shorty sagte: Ob das vor Gericht so durchkommen würde müsste sich erst zeigen - AGB hin oder her. OR und ZGB dürften eine recht eindeutige Vorstellung davon vermitteln, was "kaufen" und "Eigentum" bedeuten... und es würde mich eher überraschen, wenn diese durch das erfüllt würden, was TC hier macht.

Unnilquadium
Level 2
16 von 29

@cslu  schrieb:

@kaetho  schrieb:

Also auch hier: RTFM :stuck_out_tongue: und der ganze Thread wäre nicht nötig gewesen.


 

(...) Der Thread kann als Warnung für all jene dienen, die der Meinung waren, dass "kaufen" bei TeleClub auch tatsächlich "kaufen" bedeutet und nicht etwa eine irreführende Beziechnung für Mieten ist 😉


Mein Fazit: Hände weg von TC und Swisscom bezüglich Filme und Serien kaufen!

 

@kaetho- das war klar, dass dieser Spruch kommen wird, wobei es hier nicht die manpages sondern die AGB's sind 😉 Yep, die habe ich zu wenig genau gelesen... Das buche ich mit Lerngeld ab in meinem Lebenslauf.

 

Allen ein schönes Weekend

kaetho
Super User
17 von 29

@Unnilquadium nimms nicht persönlich, "RTFM" war in diesem Zusammenhang eher für mich selber gedacht; hab's mir grad eben wieder selber hinter die Ohren geschrieben.

Unnilquadium
Level 2
18 von 29

@kaetho  schrieb:

@Unnilquadium nimms nicht persönlich, "RTFM" war in diesem Zusammenhang eher für mich selber gedacht (...)


Als Linuxuser habe ich das auch nicht persönlich genommen. RTFM ist das oberste Gebot bei einer Linuxdirstribution wie Debian, welches ich anwende. :friendly_grin:

 

Ich nerve mich lediglich über mich selbst...

 

LG

kaetho
Super User
19 von 29

@cslu  schrieb:

Und wie Shorty sagte: Ob das vor Gericht so durchkommen würde müsste sich erst zeigen - AGB hin oder her. OR und ZGB dürften eine recht eindeutige Vorstellung davon vermitteln, was "kaufen" und "Eigentum" bedeuten... und es würde mich eher überraschen, wenn diese durch das erfüllt würden, was TC hier macht.


Warum soll das nicht durchkommen? Diese Art etwas zu verkaufen ist weltweit gängiges Geschäftsmodell und grundsätzlich akzeptiert. Filme und Musik kannst du nicht kaufen. Du kannst dir nur das Recht kaufen, das anzuschauen/anzuhören. Im besten Fall gehört dir also der Datenträger, aber nie die Musik, die drauf ist.

Bei der CD führt das dazu, dass du diese solange anhören kannst, wie a) die CD nicht kaputt ist und b) du ein Abspielgerät dafür hast.

Bei Filmen, bei denen du das Streamingrecht kaufst, a) solange wie es dieses Modell gibt und b) solange wie du die benötigten Bedignungen zum Abspielen hast. Wenigstens garantiert dir Swisscom, dass du ab Kaufdatum mind. 5 Jahre streamen kannst, solange du die Bedignungen zum Abspielen hast. Abo künden ist in diesem Fall wie CD-Player wegschmeissen.

cslu
Level 6
20 von 29

@kaetho 

Ich bin kein Jurist, aber du hast ja selber schon die Sache mit dem Datenträger angesprochen:

Wenn ich einen Datenträger habe, dann habe ich das Eigentum an diesem Datenträger und damit die Möglichkeit mir den Film anzuschauen, so lange der Datenträger nicht kaputt ist. Ich habe sogar das Recht auf Privatkopie, wodurch ich mich gegen einen Datenträgerdefekt absichern kann. Es ist ferner nicht vorgesehen, dass der Verkäufer des Datenträgers diesen mit einem Ablaufdatum versieht oder nach ein paar Jahren vorbeikommt und den Datenträger wieder einzieht, mit der Begründung, meine "Nutzungslizenz" sei jetzt abgelaufen. Aus diesem Grund kann jeder heute noch die DVDs schauen, die er vor 20 Jahren gekauft hat. Oder die VHS-Kasetten, die er vor 30 oder mehr Jahfren gekauft hat, sofern er das Abspielgerät dafür nicht entsorgt hat.

Das ist "Kaufen".

Wenn man jedoch die Nutzungsrechte für einen begrenzten Zeitraum erwirbt, dann ist dies eben nach meinem Begriffsverständnis eindeutig eine Miete und kein Kauf.

Du sagst ja auch nicht, dass du letzte Sommerferien in Spanien ein Auto gekauft hast, wenn du es in Wirklichkeit bei Hertz für zwei Wochen gemietet hast... und Hertz würde nie auf die Idee kommen, eine temporäre Überlassung zum Gebrauch als "Kauf" zu bezeichnen.

 

Oder anders gesagt: Ich bestreite nicht, dass das Vermieten von digitalen Gütern ein weltweit anerkanntes Geschäftsmodell ist.

Ich habe nur gewisse Zweifel daran, ob es letztendlich völlig rechtens ist, diese Vermietung/Lizenzierung als "Kauf" zu bezeichnen.

Denn der Kaufbegriff beinhaltet gemäss OR einen Übergang von Eigentum, der hier so gar nicht stattfindet.

 

Aber wer weiss... vielleicht gibt es längst Bundesgerichtsurteile die entschieden haben, dass diese "Umgestaltung" des Kaufbegriffs nicht problematisch ist.

 

Editiert
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