@Dani (CH) schrieb:
@vree
Auch wenn ich Dich jetzt korrigieren muss: In der Schweiz gibt es KEINE Zahlungsfrist. Eigentlich ist eine Rechnung SOFORT zu bezahlen, egal ob es 13 oder 30 Tage zum Zahlen ist. Wenn Dir die Swisscom eine 30 Tage Zahlungsfrist gibt, dann muss sie das eigentlich nicht, Sie macht das aber.
Man muss es vielleicht der Verständlichkeit halber so sagen:
- Ist die Swisscom verpflichtet eine Zahlungsfrist einzuräumen? Nein.
- Wenn die Swisscom allerdings eine Zahlungsfrist einräumt, dann gilt diese, d.h. sie kann sich nicht nachher darauf berufen, dass sie das Geld jetzt doch lieber vorher gehabt hätte.
- Wenn auf der Rechnung ein DATUM steht, bis zu dem die Rechnung zu begleichen ist, dann gilt dieses Datum.
- Wenn auf der Rechnung eine Anzahl an Tagen steht (z.B. "zahlbar innert 30 Tagen"), dann gelten diese 30 Tage ab Empfang der Rechnung, nicht ab Rechnungsdatum.
D.h.: Ob die Rechnung "zu spät" kommt oder nicht, wäre nur dann relevant, wenn die Swisscom eine Zahlungsfrist in Tagen auf der Rechnung angeben würde.
Gibt die Swisscom hingegen ein fixes Datum als Zahlungsfrist, dann gilt dieses. Und dann spielt es auch keine Rolle, wenn du die Rechnung erst 10 Tage vor diesem Datum erhältst, das Rechnungsdatum aber nochmal 20 Tage zurück liegt.
Die Mahngebühren sind dann nochmal eine separate Frage. Diese sind prinzipiell nur dann zulässig, wenn du ihnen vertraglich zugestimmt hast. Hast du aber als Swisscom-Kunde mit grösster Wahrscheinlichkeit getan 😉